Hafte ich dafür?
Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Bereich des Forums. Ich habe kürzlich mein Auto verkauft (ca. 270.000 km) und der Käufer hat es sich angesehen, alles war in Ordnung und es gab keine Beanstandungen. Nach vier Tagen rief er mich jedoch an und meinte, dass das Auto Öl verlieren würde und es unter dem Fahrzeug Tropfenbildung gäbe. Er sei damit in einer Werkstatt gewesen und diese hätte ihm gesagt, dass es sich um eine "ältere Geschichte" handeln würde, da es teils altes Öl sei.
Ich habe daraufhin vorgeschlagen, dass es eventuell von der Servolenkung kommen könnte, da ich dort vor etwa einem Jahr etwas repariert habe, und dass er es doch bitte nochmal genau prüfen lassen soll. Mir selbst war zu keinem Zeitpunkt eine Fleckenbildung auf dem Boden aufgefallen. Auch vor Ort, als wir zusammen in den Motorraum geschaut haben, war alles im normalen Bereich.
Jetzt fordert der Käufer natürlich Geld von mir und droht mir sogar mit einer Anzeige. Im Kaufvertrag steht der Ausschluss der Haftung, und ich wusste nichts davon, dass die untere Abdeckung so voller Öl war.
Hat jemand von euch Erfahrung mit solchen Fällen? Muss ich jetzt wirklich noch etwas unternehmen oder kann ich auf den Haftungsausschluss im Vertrag bestehen? Bin für jeden Ratschlag dankbar!
Grüße aus Hamburg 🙂
18 Antworten
Ahhhh, wohl mal wieder das typischen Nachkaten. Lass dir Nachweise mit Fotos vorlegen.
Ich wette da kommt schon nix.
Ansonsten nicht drauf reagieren.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 23. März 2025 um 17:07:00 Uhr:
Ahhhh, wohl mal wieder das typischen Nachkaten. Lass dir Nachweise mit Fotos vorlegen.Ich wette da kommt schon nix.
Ansonsten nicht drauf reagieren.
Ich habe 1-2 Fotos bekommen – man kann erkennen, dass es tatsächlich etwas ölig ist und der Fahrtwind das Öl nach hinten verteilt hat. Mir war das jedoch überhaupt nicht bewusst. Beim letzten TÜV wurde lediglich vermerkt, dass der Motor „ölfeucht“ ist. Als ich daraufhin die Mechaniker gefragt habe, ob das problematisch sei, meinten sie nur, dass das ganz normal sei – bei fast 300.000 Kilometern darf ein Motor ruhig ein bisschen schwitzen.
Was wurde im KV genau festgehalten?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 23. März 2025 um 17:15:14 Uhr:
Was wurde im KV genau festgehalten?
Nicht viel – ich habe einen Standardvertrag vom ADAC verwendet und die wesentlichen Angaben ausgefüllt, wie Kilometerstand, Hersteller und Fahrzeug-Identnummer. Bei den Feldern zu Schäden habe ich „keine Angaben“ angekreuzt, da ich nicht genau wusste, was in den 21 Jahren mit dem Auto alles passiert ist.
Und oben im Vertrag steht : Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel verkauft.
Das ist schon mal gut.
Da es auch kein versteckter Mangel ist, hätte man ja beim drunter schauen auch ohne Bühne sehen können, sehe ich hier auch keine Arglist.
Daher würde ich da gar nicht reagieren und ablehnen.
Da ich kein RA bin kann ich nur das sagen was ich tun würde aber nicht ob ich richtig liege.
Rechtsberatung ist hier aber eh nicht gewünscht.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 23. März 2025 um 17:22:56 Uhr:
Das ist schon mal gut.Da es auch kein versteckter Mangel ist, hätte man ja beim drunter schauen auch ohne Bühne sehen können, sehe ich hier auch keine Arglist.
Daher würde ich da gar nicht reagieren und ablehnen.
Da ich kein RA bin kann ich nur das sagen was ich tun würde aber nicht ob ich richtig liege.
Rechtsberatung ist hier aber eh nicht gewünscht.
Ja, das ist mir bewusst. Ich erwarte auch keine Rechtsberatung, sondern einfach eine Einschätzung von Leuten, die vielleicht eine ähnliche Situation erlebt haben. Ich sehe das genauso wie du – ich habe das Fahrzeug sogar hochgebockt, da es eine Airmatic hat, und er hat die Unterseite so gut es eben ging angesehen.
Hast du den alten HU Bericht mit ausgehändigt?
Generell bist du nur Haftbar wenn dir ein Mangel bekannt war und ihn Absichtlich verschwiegen hast.
Ansonsten ist das eben ein Kauf von Privat an Privat ohne Gewährleistung da kann dir der Käufer gar nix.
Inzwischen kommt es zusätzlich sehr häufig vor das die Käufer einfach was behaupten um noch Geld raus zu schlagen.
Am besten gar nicht erst auf eine Diskussion einlassen. Kommunikation mit dem Käufer abblocken. Dann kommt zu 99% nix mehr.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 23. März 2025 um 18:00:00 Uhr:
Hast du den alten HU Bericht mit ausgehändigt?Generell bist du nur Haftbar wenn dir ein Mangel bekannt war und ihn Absichtlich verschwiegen hast.
Ansonsten ist das eben ein Kauf von Privat an Privat ohne Gewährleistung da kann dir der Käufer gar nix.
Inzwischen kommt es zusätzlich sehr häufig vor das die Käufer einfach was behaupten um noch Geld raus zu schlagen.
Am besten gar nicht erst auf eine Diskussion einlassen. Kommunikation mit dem Käufer abblocken. Dann kommt zu 99% nix mehr.
Ja alte HU habe ich mitgegeben, und er hat es auch gelesen.
Danke für den Feedback.
Bei allem Respekt - aber der Wagen hat 270.000 km !!! gelaufen… Mercedes verkauft trockene Neuwagen!😁
Kommunikation einstellen, sonst kann es noch zu misslichen Ausführungen kommen. Erst wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert, muss reagiert werden. Nur wenn vorher ein Anwalt eingeschaltet wird, reagieren. "Der von Ihnen erhobenen Forderung widerspreche ich". Wäre jetzt ein Vorschlag. In der Rechtsprechung wurde auch schon die Meinung vertreten, dass selbst Gebrauchtwagenverkäufer nicht alle Mängel kennen müssen.
Mit einem Wort - nein.
Danke an alle, die sich gemeldet haben! Niemand sollte sich am Telefon bedrohen lassen ( Auto zurück oder Polizei, oder Geld) wenn man alles nach bestem Gewissen angegeben hat.
Er wollte schon in die Richtung gehen „Das Fahrzeug läuft ja noch auf dich“ … da habe ich ihn dann gleich freundlich unterbrochen, und darauf hingewiesen das im Vertrag steht Abmeldung bis Ende nächste Woche 🙂 …
Ich werde es jetzt machen wie hier geschrieben. Kontakt einstellen und warten … für mich war nur wichtig ob ich hafte? Da man ja argumentieren könnte ( das hat er doch gewusst, muss man doch sehen wenn da Flecken sind ) … nochmals mir selbst sind nie Flecken aufgefallen? Zumal stand das Auto oft Tage / Wochen …
Veräußerungsmitteilung hast Du an die Zulassungsstelle übermittelt?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. März 2025 um 21:28:15 Uhr:
Veräußerungsmitteilung hast Du an die Zulassungsstelle übermittelt?
Ja