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Händlerabmahnung bei Autoscout - Rechtsexperte gesucht
Hey Leute, habe ein paar Autohändler in meinem Bekanntenkreis. Heute haben scheinbar mehrere eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekommen, weil ihr Impressum auf Autoscout nicht richtig ausgefüllt war. Sie sollen 900 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Kennt sich hier jemand aus, ob das rechtlich zulässig ist?
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hans_52
Hey Leute, habe ein paar Autohändler in meinem Bekanntenkreis. Heute haben scheinbar mehrere eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekommen, weil ihr Impressum auf Autoscout nicht richtig ausgefüllt war. Sie sollen 900 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Kennt sich hier jemand aus, ob das rechtlich zulässig ist?
*Edit by Rotherbach: Beitrag wegen Rechtsberatung bearbeitet*
Gruß
Dominik
Hallo Hans_52, ich habe schon mal von einer ähnlichen Sache etwas mitbekommen. Das Ganze hört sich für mich nach einer Massenabmahnung an. Soweit ich weiß, ist so etwas nicht zulässig. Außerdem scheinen mir € 900,- für eine Abmahnung wegen einem Impressum ziemlich hoch.
Deine Bekannten sollten erstmal eine Vollmacht von dem Anwalt fordern, wenn er noch keine mitgeschickt hat. Schicke Deine Bekannten auf jeden Fall zu einem Anwalt. Der wird sich der Sache annehmen. Sofort zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder gar überhaupt nicht zu reagieren ist auf jeden Fall der falsche Weg. Dann könnt ihr weiterschauen.
Viel Glück!
Zitat:
Original geschrieben von Rolf_the_Golf
Hallo Hans_52, ich habe schon mal von einer ähnlichen Sache etwas mitbekommen. Das Ganze hört sich für mich nach einer Massenabmahnung an. Soweit ich weiß, ist so etwas nicht zulässig. Außerdem scheinen mir € 900,- für eine Abmahnung wegen einem Impressum ziemlich hoch.
Deine Bekannten sollten erstmal eine Vollmacht von dem Anwalt fordern, wenn er noch keine mitgeschickt hat. Schicke Deine Bekannten auf jeden Fall zu einem Anwalt. Der wird sich der Sache annehmen. Sofort zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder gar überhaupt nicht zu reagieren ist auf jeden Fall der falsche Weg. Dann könnt ihr weiterschauen.
Viel Glück!
*Edit by Rotherbach: Wegen Rechtsberatender Inhalte entfernt*
Gruß
Dominik
solche und ähnliche "an den haaren herbeigezogene" abmahnungen bekomme ich monatlich mehrfach.
*Edit by Rotherbach: Rechtsberatende Inhalte*
*Edit by Rotherbach: Teilweise rechtsberatende Inhalte*
*Edit by Rotherbach: Entfernt wegen rechtsberatender inhalte*
Hallo Leute,
Wie ihr sehen könnt - habe ich die meisten Beiträge entfernt. Ihr habt für mein Gefühl die Grenze zur Rechtsberatung überschritten. Klar kann und darf das jeder anders sehen - da mir die Beiträge aber zu heiß waren musste ich sie zum Schutz des Forums entfernen.
Lieber TE - Du und/oder deine Bekannten sollten sich bei einem Rechtsanwalt zu diesem Thema beraten lassen. Das wehren gegen eine UNGERECHTFERTIGTE Abmahnung kostet dich/deine Bekannten auch üblicherweise nichts.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Hallo Leute,
Wie ihr sehen könnt - habe ich die meisten Beiträge entfernt. Ihr habt für mein Gefühl die Grenze zur Rechtsberatung überschritten. Klar kann und darf das jeder anders sehen - da mir die Beiträge aber zu heiß waren musste ich sie zum Schutz des Forums entfernen.
Lieber TE - Du und/oder deine Bekannten sollten sich bei einem Rechtsanwalt zu diesem Thema beraten lassen. Das wehren gegen eine UNGERECHTFERTIGTE Abmahnung kostet dich/deine Bekannten auch üblicherweise nichts.
MFG Kester
Lieber Kester,
zum Entfernen der Beiträge sage ich jetzt nichts...
Aber: Dann solltest Du selbst auch keinen Rechtsrat erteilen, vor allem, wenn er auch noch grob falsch ist...
Dein Satz "Das Wehren gegen eine UNGERECHTFERTIGTE Abmahnung kostet dich/deine Bekannten auch üblicherweise nichts." ist falsch.
Natürlich muss der Abgemahnte seinen eigenen Anwalt bezahlen; auch bei einer ungerechtfertigten Abmahnung auf Basis des UWG hat der Abgemahnte keinen Kostenerstattungsanspruch gegen den unberechtigt Abmahnenden! Unberechtigt abgemahnt zu werden, gehört zum Lebensrisiko. Anders ist das nur bei einer (schuldhaft) unlauteren UWG-Abmahnung oder einer Abmahnung auf Basis gewerblicher Schutzrechte, z. B. Patent-, Geschmacksmuster- und Markenrechte. Dort muss derjenige, der zu Unrecht abmahnt, dem Abgemahnten die Anwaltskosten der Verteidigung erstatten. Deshalb geht im Bereich der gewerblichen Schutzrechte der Abmahnung gewöhnlich, d. h. wenn der Anwalt etwas taugt..., die sog. "Schutzrechtsanfrage" voraus.
Wahrscheinlich entfernst Du jetzt auch diesen Beitrag, weil er Rechtsberatung darstellt...
Besten Gruß
Dominik
der sicherste rat: ab zum anwalt. ohne weitere zusatzbemerkungen. dominik scheint in jedem fall einiges von der materie zu verstehen. das das forum sicherheitshalber trotzdem keine allzu präzisen aussagen "mit zu konkretem handeln aufforderndem charakter" zulassen DARF, ist mir aber auch verständlich.