Händler will mir Rechnung nicht übergeben nach Garantiefall

Hallo zusammen,

mein 1er BMW von 2009 ist nun leider schon das fünfte mal bei meinen Gebrauchtwagenhändler gewesen, da immer wieder Probleme aufgetreten sind. Diese wurden immer wieder versucht zu beheben. Vor einigen Tagen habe ich mein Auto erneut nach einer Reparatur abgeholt. Diesmal wurde sogar die Steuerkette ausgetauscht.
Würde das Auto gerne verkaufen, aber ein Nachweis (Rechnung etc.) ist da so gut wie jedes mal erforderlich, dass die Steuerkette etc. gemacht worden sind.
Mein Problem ist jetzt das ich auf Nachfrage ob es möglich sei eine Rechnung o.ä. zu bekommen nur "NEIN! Das ist meine Rechnung, Sie können das gerne zahlen, dann können Sie die Rechnung auch bekommen" bekommen habe.
Es wurde zwar ins Checkheft an eine willkürliche Position eingetragen, kann mir aber kaum vorstellen, dass das einem Käufer reichen wird. Und ich find es ehrlich gesagt, ziemlich lächerlich.
Muss er mir da einen besseren Nachweis erbringen, oder muss ich da auf sein Wort vertrauen und versuchen irgendwie das Auto loszuwerden?

LG und vielen Dank im Voraus für die Antworten.

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Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge.

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Ich habe bei meinem Mini ein ähnliches Problem, letztes Jahr im august hatte ich einen Garantiefall,
der mich normalerweise ca 1500 € gekostet hätte, und dieses Jahr hatte ich einen Garantiefall, der mich
normalerweise 400 € gekostet hätte. Ich habe auch jedesmal nach einer Kopie der Rechnung für meine
Unterlagen gefragt, der Meister hat mir jedesmal versprochen, mir die Kopie zuzuisenden, allerdings hätte
er mit dem Werk noch nicht abgerechnet, sobald das aber geschehen sei, sollte ich die Rechnung erhalten.
Natürlich habe ich weder von 2018 noch von 2019 die Rechnungskopie erhalten, das liegt wahrscheinlich auch daran,
dass die internen Verrechnungssätze zwischen Werkstatt und Werk sehr viel niedriger sind als zwischen
Werkstatt und Kunde und die Werkstatt diese niedrigeren Verrechnungssätze natürlich dem Kunden nicht
mitteilen möchte. Was mich ärgert ist, dass er mir das nicht einfach sagt, dafür hätte ich natürlich Verständnis, sondern dass er mich belügt und verar... Da bekomme ich einen ganz dicken Hals und überlege, die Werkstatt
zu wechseln, obwohl ich ansonsten sehr zufrieden bin. so kann man treue Kunden vergraulen

hat zwar nix mit kfz zu tun, aber:
nachdem wir 2016 ne neue Küche gekauft hatten , hatten wir immer wieder mal Probleme mit dem Herd, alle paar Monate der selbe Fehler, es wurde de öfteren die Steuerelektronik getauscht, natürlich hatte ich auch keine Rechnungen bekommen, wozu auch?
allerdings hatte ich jedes mal die Durchschläge des Auftrages incl. Fehlerbeschreibung und durchgeführter Arbeiten erhalten. im Feb. hatten wir dann letztendlich auf Garantie neuen Herd samt Ofen bekommen, natürlich auch ohne Rechnung, aber wieder mit Durchschlag, reicht mir vollkommen als Nachweis

Es reicht ja auch ein Reperaturnachweis, wozu denn das Bestehen auf eine Rechnung?

Zitat:

@Niflheim schrieb am 2. Oktober 2019 um 07:04:34 Uhr:



Zitat:

@jaro66 schrieb am 2. Oktober 2019 um 06:46:51 Uhr:


Hä? Wo hast den Quatsch her?
Ich D ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auf neue Waren mind 2 Jahre Garantie zu geben sind.

Den Quatsch schreibst Du. Du meinst die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG, das ist etwas völlig anderes als Garantie. Garantie ist, wie ich schrieb eine FREIWILLIGE Herstellerleistung. Und bei der gesetzlichen Gewährleistung tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein, ....

Auch nicht ganz richtig. Die Beweislastumkehr ist ein Zustand, der während der ersten 6 Monate ab Kauf währt. Danach gilt die gewöhnliche Beweislast, die halt beim Anspruchsteller liegt.

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Leute... es geht nicht um den alten Kaugummi "was ist Garantie oder Gewährleistung"...

da will jemand nur 'n Nachweis, dass was Bestimmtes repariert wurde.
Und dafür gibts außer einer Rechnung genügend Möglichkeiten (Auftragsbestätigung, event. Scheckhefteintrag, Historie...)

Zitat:

@mg2 schrieb am 1. Oktober 2019 um 21:05:52 Uhr:


Würde das Auto gerne verkaufen, aber ein Nachweis (Rechnung etc.) ist da so gut wie jedes mal erforderlich, dass die Steuerkette etc. gemacht worden sind.

Es wurde zwar ins Checkheft an eine willkürliche Position eingetragen, kann mir aber kaum vorstellen, dass das einem Käufer reichen wird.

Und

deswegen

zögerst du jetzt, das Fahrzeug anzubieten? 😕

Moin,

frag ihn statt nach einer Rechnung doch mal nach einem Leistungsnachweis. Den habe ich bisher immer erhalten, auch wenn etwas auf Garantie / Kulanz gemacht wurde.

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