Händler verschweigt lackierten Kotflügel!?

Hallo,
hab heute bemerkt,dass bei meinem 4er Golf am Radkasten ein bisschen Lack abgeht.Bei genauerem hinsehen bemerkte ich, dass der Kotflügel beilackiert wurde.
Fahrzeug wurde vor 3-4 Monaten als "frei von Mängeln und Unfallfrei" verkauft. Auto wurde beim VW Händler als Gebraucht (Bj. 9/2002) gekauft.
Was nun?
Was muss ich beachten?
Evtl. Anspruch auf Wertminderung? Wer hat Erfahrung?

23 Antworten

Solche Sachverhalte werfen sicher nicht nur bei mir Fragen auf.

Für mich sind nur zwei Varianten plausibel:
Entweder das Hirn setzt vor lauter Autog..lheit aus,
oder man versucht den Händler gezielt zu linken.

ja du superheld!

man hat es vorher nicht gesehen dass es lackiert worden ist. erst jetzt wo der lack nicht mehr hält und blasen schlägt. Wenns erst lackiert wurde sieht es halt ne zeitlang gut aus, aber wie lange??
Und nicht jeder hat Lackierer gelernt und sieht gleich ob mal was lackiert worden is oder nicht.
Und ich glaub auch nicht dass jeder nen Lackierer kennt!! Und hier gehts nicht darum den Verkäufer zu linken ( so ein saudoofer komentar,sorry )

Fakt ist! Ich war heut beim Händler! Der Wagen wird Anstandslos "fachgerecht" lackiert. Und ich bekomme über die Zeit nen Ersatzwagen. Über evtl. Wertminderung muss ein Gutachter entscheiden. Die Vorbesitzerin hat den Vorschaden verschwiegen ( der Händler hats auch nicht gemerkt ).

Fazit:

Man sollte nicht alles hinnehmen wie manche hier geschrieben haben ;-)
Spätestens im Wiederverkauf holt einen so was wieder ein!

Ende Gut , alles Gut

Ein Kotlfügel ist ja kein tragendes Teil und muss nicht angegeben werden. Bei einer größeren Fläche die lackiert wurde, sollte er das wohl sehr wohl angeben.

Es ist kein Unfallwagen und Blechschäden muss man nicht mit angeben

http://www.motor-talk.de/t337615/f146/s/thread.html

Gruß Micki

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Bitte keine Pauschalaussagen - hier der Link zu einem Urteil - Lackierung führte zu Minderung - ohne Wenn und aber - Beule dagegen nicht!

Ich glaube mit den Aussagen von einigen hier, kommen diese nicht in Frage ein Fahrzeug an mich zu verkaufen.

Gruß
Bommel

Zunächst Glückwunsch an Flo.
Scheint ein fairer Händler zu sein.

@Bommel

Wenn Du Dir das Urteil nochmals in Ruhe durchliest, so wirst Du feststellen, dass sehr genaue Abgrenzung zu ziehen sind.
Unfallwagen / mangelfreier Wagen / bekante bzw. versteckte Mängel.

thema unfallwagen!
Es handelt sich um einenen Unfallwagen, ab Schadenshöhe 750 Euro, oder wenn bei einem offensichtlich schon mal reparierten fahrzeug erhebliche zweifel an der unfallfreiheit bestehen (wie bei mir der fall war).
Es ist zwar richtig, dass bei einem Kratzer der Händler dies nicht unbedingt angeben muss! Aber es muss "Fachgerecht" gemacht sein. Also selber lackiern geht da nicht.
Und bei Blechschaden z.b. Kotflügel, Haube etc. müssen gegen Neuteile ausgewechselt sein. Ansonsten wenn z.b. gespachtelt und neu lackiert, muss der Händler dies angeben.
Der Händler haftet in diesem Fall auch, wenn der Vorbesitzer dass bei Inzahlungnahme nicht angegeben hat! Ansonsten nennt man dies einen "versteckten Mangel" am Fahrzeug.
Beim Beilackieren verfällt im übrigen die lackgarantie am fahrzeug und unter umständen auch gegen durchrosten (z.b. bei vw 12 jahre garantie).

Nur nochmal so Infohalber!

Deshalb ist man immer auf der sicheren Seite, wenn Reparaturen, Ausbesserungen usw. beim Verkauf angegeben werden und die Reparatur am besten durch Rechnung dokumentiert wird.
Hebt das Vertrauen und man geht Ärger aus dem Weg - Wer es nicht macht, braucht sich über juristische Winkelzüge nicht wundern...
Gruß
Bommel

@ mad....
Die Frage war, ob der Händler den Vorschaden hätte angeben müssen. Die Antwort findet sich eindeutig in dem Urteil...

Volle Zustimmung.

Deswegen ja auch mein Hinweis zu Beginn:
Ja, er hätte wenn er wusste oder hätte wissen müssen.

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