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Händler fordert nach Jahren Gutachten an

Themenstarteram 16. Juli 2021 um 6:55

Hi zusammen,

vor einigen Jahren ist mir jemand beim geparkten Fahrzeug während des Ausparkens gegen die Felge gefahren. Er hatte sich freundlicherweise gemeldet und es wurde über die Versicherung geregelt. Sprich, ich ließ mir die Summe (bzw. das, was die Versicherung zustimmte) auszahlen und fiktiv abrechnen. Der "reale" Schaden hielt sich in Grenzen, es betraf eigentlich nur den Lack am Kotflügel + Spurvermessung. Der Gutachter hat im Gutachten weiteres erwähnt, u.a. auch beide Reifen vorne, was für mich nicht zutraf, da beide Reifen davon nicht betroffen waren und vom Zustand neuwertig. Jetzt kenne ich das Prinzip eines Gutachtens nicht ganz. Wird da der reale Schaden festgehalten (was wirklich auf ersten Blick beschädigt ist) oder ggf. das, was beschädigt sein könnte (und einfach nicht ausgeschlossen werden kann). Versicherungstechnisch würde ich eher zu 2 tendieren. Richtig prüfen kann man die Teile alle nicht zu 100%, zumal man das Auto dafür auseinander nehmen müsste und selbst dann ist man da nie 100% sicher.

Naja, sei's drum. Ich habe mich dann anschließend darum bemüht, den Wagen zu verkaufen. Ich habe einen Opel Händler gefunden, der den Wagen kaufen wollte und habe natürlich alles erwähnt, was passiert ist. Dann habe ich den Wagen vorbeigebracht und er wurde in der Werkstatt technisch geprüft, alles war in Ordnung. Probefahrt etc. inklusive. Ich habe dadurch geschätzt ca. 2.000-3.000€ verloren. Dass ich das erwähnt habe.

Im Kaufvertrag hat der Händler dann festgehalten, dass er den Wagen als Unfallfahrzeug ankauft. Hatte mich gewundert, weil er ständig sagte, dass da ja alles in Ordnung ist. Aber er wollte damit wohl den Preis drücken, was auch geschehen ist. Auf meine Nachfrage, ob er den Wagen dann auch als Unfallwagen verkaufen wolle, sagte er dann aber nein, weil da ja nichts wäre. Habe ich nicht verstanden. Außer natürlich, dass man da Geld rausholen möchte. Mir war es aber egal.

So. Jetzt Jahre später kriege ich plötzlich nun eine email von dem Herren und er spricht mich auf diesen Schaden an. Die gegnerische Versicherung würde da wohl Unterlagen zu haben wollen. Vielleicht wollen sie nur nachprüfen, ob das der Vorfall war oder ob da weitere Schäden gemeldet wurden. Und er behauptete dann anfangs, er hätte den Wagen ja als Unfallfrei gekauft und auch so verkauft, was schlicht gelogen ist. Habe ich ihm dann aber auch so gesagt und er dann auch eingesehen. Selbst wenn ich es nicht erwähnt hätte, die Lackschäden hätte jeder Händler erwähnt und erkannt, dass es da eine Berührung gab.

Im Kaufvertrag hat er festgehalten, dass es ein Unfallwagen ist und ich habe den Vorfall erwähnt und alles dazu gesagt, auch wurde der Wagen von denen durchgeprüft und für gut befunden. Es wurden keine Mängel festgestellt. Ich gehe davon aus, dass er den Wagen dann tatsächlich als Unfallfrei verkauft hat und die Versicherung vom Käufer nun verwundert ist, dass es da mal einen Vorfall gab. Nun will sich der Händler wohl da irgendwie bei der Versicherung rausreden und das irgendwie erklären. Er hat sich bei meinem Gutachter von damals gemeldet und hat nun nach dem Gutachten gefragt. Der Gutachter hat ihm aber gesagt, er wird überhaupt nichts rausrücken, er solle das mit mir klären und wenn ich mein OK gebe, darf er dies haben.

Kann mir jemand den Fall erklären? Muss ich dem zustimmen und ihm das Gutachten zukommen lassen?

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151 Antworten

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 29. Juli 2021 um 11:31:36 Uhr:

@ ixtra

Deine Antwort veranlasst mich zu der Frage: Bist Du (Voll)jurist?

Gruß

Hagelschaden

Vielleicht antwortet er dir. Deiner Frage bezüglich der Stellung eines Geschäftsführers einer 1-Personen-GmbH nach bist du keiner. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Sehr interessant was man hier als Laie wieder von den Profis lernen kann.

Sowohl über die Thematik, als auch über das teilweise peinliche Auftreten anderer Laien.

Ich zitiere mal:

Mal schauen wir absurd das hier noch wird.

Und in einer Juravorlesung sind wir auch nicht.

Geschlossen

Moorteufelchen

MT-Team/Moderator

Der TE hat Neuigkeiten.

Daher geht es weiter.

Allerdings ab jetzt Themennah!

@Nuwandax ? Dann las mal hören. Danke

Was gibt es denn an Neuigkeiten?

Themenstarteram 9. August 2021 um 9:05

Hallo Leute,

Danke erst mal an Moorteufel für die Wiedereröffnung. :)

Also ich habe nun eine Mail von dem Anwalt des Autohauses erhalten, da ich nicht auf die Mail vom Händler reagiert habe, der nach dem Gutachten gefragt hatte. Der Anwalt fragt jetzt ebenfalls nach dem Gutachten. Allerdings versucht er mich auch direkt zu beruhigen und sagt, dass ich mir keine Sorgen machen soll und nichts falsch gemacht habe. Es ist Sache zwischen dem Autohaus und dem Käufe, sie wollen das untereinander ausmachen und sich einigen. Man möchte mich damit in Zukunft nicht mehr auf irgendeine Art „belästigen“.

Ist es ratsam jetzt das Gutachten weiterzugeben? Oder kann es doch noch eine Überraschung geben? Ich würde dem Anwalt erst mal keine bösen Absichten vorwerfen und kaufe ihm das so ab und bin mir relativ sicher, dass ich mich darauf verlassen kann, was er schreibt. Was meint ihr?

Aus meiner Sicht ist das Gutachten ein Dokument zwischen Dir als damals Geschädigtem und der Versicherung. Es sagt ja nicht einmal aus, was repariert wurde und was nicht.

Ich kann nicht erkennen, wie Du damit dem Autohaus jetzt helfen kannst - außer Dich selbst hinsichtlich des Verkaufs möglicherweise selbst zu belasten, womit der Händler in einem zweiten Schritt Forderungen an Dich stellt.

Das Gutechten bringt dem Händler jetzt höchstens dann überhaupt etwas, wenn der spätere Käufer irgendwelche Mängel geltend machen will, die mit dem Vorschaden nix zu tun haben können. Aber auch hier: Du kannst mit der Herausgabe aus meiner Sicht nix gewinnen.

Da die Nachfrage jetzt vom Anwalt kommt, wäre ich sehr vorsichtig.

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 9. August 2021 um 11:05:51 Uhr:

Hallo Leute,

Danke erst mal an Moorteufel für die Wiedereröffnung. :)

Also ich habe nun eine Mail von dem Anwalt des Autohauses erhalten, da ich nicht auf die Mail vom Händler reagiert habe, der nach dem Gutachten gefragt hatte. Der Anwalt fragt jetzt ebenfalls nach dem Gutachten. Allerdings versucht er mich auch direkt zu beruhigen und sagt, dass ich mir keine Sorgen machen soll und nichts falsch gemacht habe. Es ist Sache zwischen dem Autohaus und dem Käufe, sie wollen das untereinander ausmachen und sich einigen. Man möchte mich damit in Zukunft nicht mehr auf irgendeine Art „belästigen“.

Ist es ratsam jetzt das Gutachten weiterzugeben? Oder kann es doch noch eine Überraschung geben? Ich würde dem Anwalt erst mal keine bösen Absichten vorwerfen und kaufe ihm das so ab und bin mir relativ sicher, dass ich mich darauf verlassen kann, was er schreibt. Was meint ihr?

Momentan mag es vielleicht noch "nur eine Sache zw. Autohaus und Käufer" sein.

Wenn sich allerdings herausstellt (was manche hier eh schon vermutet haben) dass du deiner Offenbarungspflicht nicht genügend nachgekommen bist, dann wird der nette Anwalt wahrscheinlich genau das machen wofür er da ist. Seinen Mandanten vertreten - evtl. gegen dich.

Die Frage ist jetzt halt nur was besser und günstiger für dich ist?

Flucht nach vorne und Gutachten jetzt weiterleiten oder aber mauern und evtl. das große Kino aushalten müssen.

Antworte doch dem Anwalt das du das Gutachten nicht mehr hast, weil du das Auto ja verkauft hast um ihm leider nicht weiter helfen kannst.

soweit waren wir bei der zweiten Antwort in diesem Thread bereits. Ist auch immer noch richtig. Ich würde auch keine Unterlagen mehr haben.

Lass dir vom Anwalt der Gegenseite einen Verzicht auf sämtliche etwaigen Ansprüche des Händlers, egal ob bekannt oder unbekannt geben, dann kannst Du ihm das Gutachten ja geben und er kann später nicht doch auf der Matte stehen..

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. August 2021 um 18:32:37 Uhr:

soweit waren wir bei der zweiten Antwort in diesem Thread bereits. Ist auch immer noch richtig. Ich würde auch keine Unterlagen mehr haben.

Und jetzt kein bisschen weiter, dabei war schon ganz am Anfang klar, dass das mit dem "ich habe kein Gutachten mehr", in Anbetracht des Ursprungsbeitrages uns nicht weiter bringt:

"Er hat sich bei meinem Gutachter von damals gemeldet und hat nun nach dem Gutachten gefragt. Der Gutachter hat ihm aber gesagt, er wird überhaupt nichts rausrücken, er solle das mit mir klären und wenn ich mein OK gebe, darf er dies haben."

Der TE ganz zu Beginn.

Ich persönlich wittere eine Falle.

"Sehr geehrter Herr [Name des Rechtsanwalts],

leider ist das Gutachten aktuell nicht mehr auffindbar.

Mit freundlichen Grüßen"

=> Fertig?

Zitat:

@hubbel schrieb am 18. August 2021 um 22:00:09 Uhr:

Ich persönlich wittere eine Falle.

"Sehr geehrter Herr [Name des Rechtsanwalts],

leider ist das Gutachten aktuell nicht mehr auffindbar.

Mit freundlichen Grüßen"

=> Fertig?

Immer noch nicht. Einfach mal meinen Beitrag zwei über deinen ansehen und staunen warum das nichts bringt. Alternativ den Eröffnungsbeitrag des TE lesen!

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