H-Abnahme und danach???
Hallo Zusammen,
mein Mercedes wird nächsten Monat 30 Jahre alt und soll, wenn alles gut läuft, das H-Kennzeichen erhalten. Ich habe noch ein paar Unklarheiten wie der Ablauf nach der Begutachtung durch den Tüv ist.
- Wenn H-Kennzeichen zugeteilt wird gehe ich dann einfach zur Zulassungsstelle und lasse mir neue Schilder anfertigen und fertig?
- Muss die Versicherung auch noch informiert werden? Bin aktuell beim ADAC in der Klassikversicherung.
Grüße Markus
Beste Antwort im Thema
Jetzt ist auch gut, oder?
36 Antworten
Zitat:
@Marvingolf2 schrieb am 12. September 2020 um 08:08:05 Uhr:
Kann man eigentlich von H wieder auf normal ummelden?
Je nach Umbau oder geänderter Gesetzeslage muss man sogar.
...mußt ja bei der Zulassung das Klassikergutachten nicht vorlegen, kannst auch Dir den Status bei der HU aberkennen lassen, zB. weil Du einen nicht zulässigen Dekostreifen aufgeklebt hast oder das Auto nicht mehr museeumstauglich aussieht... ;-)
aber wozu...
Ein H Kennzeichen kann auch bei einer HU aberkannt werden! Das wissen viele auch nicht, denn jede HU, steht auch die begutachtung nach H an. 😉
„Sinnvoll ist ein zusätzliches Wertgutachten, damit du im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens den korrekten Wert bekommst.
Sonst kann es passieren, dass sie die einen "ollen Gebrauchtwagen" anrechnen.”
„Irrglaube, das würde passieren wenn man kein H Kennzeichen hat. Dann wirst abgespeist mit ein paar Euro. Hast du ein H Kennzeichen ist es kein Gebrauchtwagen mehr sondern ein Automobil Historisches Kulturgut und wieder eine ganz andere Geschichte.”
Habe meinen BMW E31 bei einer Oldtimer Versicherung versichert und da wird extra nach einem Wertgutachten gefragt. Die 170,-€ dafür finde ich gut investiert falls doch mal ein Totalverlust passieren sollte hat man gegenüber der Versicherung einen sicheren Nachweis über den Wert des Fahrzeugs. Mein E31 hat auch seit diesem Jahr ein H-Kennzeichen und werde dieses Wertgutachten aller 2Jahre aktualisieren.
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Das ist eine gute Frage, vermutlich nicht, denn es wurde ein H Gutachten erstellt, das müsste man ja dann wieder rückgängig machen. Das ist so ähnlich wie Kat Auto auf ohne Kat umbauen und wieder genehmigen lassen. Macht ja auch eigentlich keinen Sinn.
Zitat:
@16SDriver schrieb am 16. September 2020 um 13:09:48 Uhr:
Das ist eine gute Frage, vermutlich nicht, denn es wurde ein H Gutachten erstellt, das müsste man ja dann wieder rückgängig machen. Das ist so ähnlich wie Kat Auto auf ohne Kat umbauen und wieder genehmigen lassen. Macht ja auch eigentlich keinen Sinn.
Wieso muss das H-Gutachten "rückgängig gemacht werden"? Erstens, geht das wohl nicht und zweitens, wozu sollte das nötig sein? Das Gutachten stellt lediglich fest, dass das untersuchte Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, dass es als Oldtimer mit H-Kenzeichen zugelassen werden könnte. Niemand ist deshalb verpflichtet, ein Fahrzeug als Oldtimer mit H-Kennzeichen zuzulassen. Das erfolgt nur auf Antrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Genausogut kann man den anderen Weg gehen und das Auto wieder "normal" zulassen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 16. September 2020 um 14:22:33 Uhr:
Zitat:
@16SDriver schrieb am 16. September 2020 um 13:09:48 Uhr:
Das ist eine gute Frage, vermutlich nicht, denn es wurde ein H Gutachten erstellt, das müsste man ja dann wieder rückgängig machen. Das ist so ähnlich wie Kat Auto auf ohne Kat umbauen und wieder genehmigen lassen. Macht ja auch eigentlich keinen Sinn.Wieso muss das H-Gutachten "rückgängig gemacht werden"? Erstens, geht das wohl nicht und zweitens, wozu sollte das nötig sein? Das Gutachten stellt lediglich fest, dass das untersuchte Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, dass es als Oldtimer mit H-Kenzeichen zugelassen werden könnte. Niemand ist deshalb verpflichtet, ein Fahrzeug als Oldtimer mit H-Kennzeichen zuzulassen. Das erfolgt nur auf Antrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Genausogut kann man den anderen Weg gehen und das Auto wieder "normal" zulassen.
Grüße vom Ostelch
Natürlich kann das H-Gutachten aberkannt werden.
Und das Gutachten bedeutet auch keinen Zwang das Fahrzeug als H-Kenzeichen anzumelden.
Lohnt sich bei einigen Fahrzeugen auch aus finanzieller Sicht nicht.
Und je nach Änderung in dem Kfz-Steuer-Recht kann es sich mehr oder weniger lohnen.
Zitat:
@Alexander67 schrieb am 16. September 2020 um 15:46:12 Uhr:
Natürlich kann das H-Gutachten aberkannt werden.
Und das Gutachten bedeutet auch keinen Zwang das Fahrzeug als H-Kenzeichen anzumelden.
Lohnt sich bei einigen Fahrzeugen auch aus finanzieller Sicht nicht.
Und je nach Änderung in dem Kfz-Steuer-Recht kann es sich mehr oder weniger lohnen.
Dass ein Fahrzeug die H-Zulassung verliert, weil es die Voraussetzungen später nicht mehr erfüllt, war ja nicht das Thema. Das ist klar. Es ging um die Frage, ob man freiwillig von "H" auf "Normal" ummelden kann. Dazu muss man aber kein Oldtimer-Gutachten "rückgängig machen".
Ob das H-Kenzeichen wirtschaftlich sinnvoll ist, muss jeder für sein Fahrzeug selbst ausrechnen. Es erlaubt einem allerdings in jede Umweltzone fahren zu dürfen, auch wenn eine grüne Plakette nicht zugeteilt werden kann. Wer also häufiger in die Verlgenehit kommt, in Umweltzonen fahren zu wollen oder zu müssen oder keine Lust hat, zu rpüfen, wo er langfahren darf und wo nicht, der nimmt das H-Kennzeichen auch dann, wenn es unterm Strich teurer wird.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 16. September 2020 um 17:57:12 Uhr:
Es ging um die Frage, ob man freiwillig von "H" auf "Normal" ummelden kann. Dazu muss man aber kein Oldtimer-Gutachten "rückgängig machen".
gewissermaßen schon:
Es muss ja die Emissionsklasse wieder von "Oldtimer" auf die vorherigen Angabe geändert werden (einschließlich der zugehörigen Schlüsselnummer).
Ich weiß jetzt nicht, wie lange die alten Werte bei Änderungen noch im System der Zulassungsstellen gespeichert werden; nicht bei jedem Fahrzeug ergibt sich ja der vorherige Wert aus einem KBA-Datensatz...
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. September 2020 um 20:15:50 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 16. September 2020 um 17:57:12 Uhr:
Es ging um die Frage, ob man freiwillig von "H" auf "Normal" ummelden kann. Dazu muss man aber kein Oldtimer-Gutachten "rückgängig machen".gewissermaßen schon:
Es muss ja die Emissionsklasse wieder von "Oldtimer" auf die vorherigen Angabe geändert werden (einschließlich der zugehörigen Schlüsselnummer).
Ich weiß jetzt nicht, wie lange die alten Werte bei Änderungen noch im System der Zulassungsstellen gespeichert werden; nicht bei jedem Fahrzeug ergibt sich ja der vorherige Wert aus einem KBA-Datensatz...
Na, dann "gewissermaßen". Auch wenn die Ummeldung am Inhalt des H-Gutachtens nun mal nichts ändert.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. September 2020 um 20:15:50 Uhr:
...
Es muss ja die Emissionsklasse wieder von "Oldtimer" auf die vorherigen Angabe geändert werden (einschließlich der zugehörigen Schlüsselnummer).
....
In welchem Dokument?
Zitat:
@Alexander67 schrieb am 17. September 2020 um 08:20:09 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. September 2020 um 20:15:50 Uhr:
...
Es muss ja die Emissionsklasse wieder von "Oldtimer" auf die vorherigen Angabe geändert werden (einschließlich der zugehörigen Schlüsselnummer).
....In welchem Dokument?
Brief und Schein. Nehmen wir mal an der hat Euro 1 mit der Schlüsselnummer 0401, dann kommt mit H 0098 als Schlüsselnummer. Das muss alles rückgängig gemacht werden und kostet wieder unnötig Geld.
Hat hier Jemand nen Oldtimer ( oder zumindest einen 30+ mit H ) erworben und hat eine Allergie gegen das H ?
Denke mal die Chance das H loszuwerden ist gross genug wenn man sich nicht um das Schätzchen kümmert.
Nein keine Angst. War nur ein Beispiel und ich hab deswegen gefragt weil er in ein paar Jahren wahrscheinlich mit Wechselkennzeichen fährt.
Wechselkennzeichen, aber nicht in Deutschland oder??