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Gutachter Ja oder Nein!!

Hallo zusammen,

brauche eure Hilfe weil ich nicht weiß was ich machen Soll.

Mir ist jemand in Auto gefahren auf dem Parkplatz. Es ist ist so passiert das ein Großer Transporter mit Anhänger an meiner Fahrertür hängen geblieben ist.
Beschädigt ist die Fahrertür ( langer tiefer Kratzer, mit einer kleine Delle und ganz leicht der Spiegel).

Auto war abgeschlossen und ich war nicht am Auto.
Nach dem Einkauf sah ich denn Schaden der Unfall verursacher wartete auf mich. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen.

Da ich 100% nicht schuld bin wird der Schaden von der Versicherung zu 100 übernommen.

Die Versicherung hat mein VW Autohaus informiert.
Ich bekam einen Termin. Als ich bei VW war, sagte man mir, das ich ein recht auf einen Gutachter hätte und das ich das nicht wie gefördert von der Versicherung über ein Kostenvoranschlag laufen lassen soll.
Da ich immer schlecher bei der Wertminderung rauskomme.
Er meinte der Schaden wäre ca 2000€ - 2500€ ( Neue Tür, Spiegel, Lackieren, Arbeitszeit)

Also rief ich Bei der Versicherung an und sagte, das ich einen Gutachter holen werde.
Die Versicherung meinte, das in meine Fall kein Gutachten gebraucht wird und das ein Kostenvoranschlag voll ausreichen würde. Denn Wertverlust bekomme ich auch. (Rechnet dann die Versicherung aus). Als ich drauf bestand das ich ein Gutachter will, sagte man mir, das Sie denn Gutachter aber nicht bezahlen werden, da ich die Kosten nach oben treibe und das es mein pflicht ist die Kosten so klein wie möglich zuhallten!
Dazu kam noch der Hinweis das eine Kratzer und eine Delle nicht für ein Gutachter reicht das wäre ein bagatellschaden. Ich solle mich doch mal informieren im Netz.
Bei dem Hinweis das ich ein Schaden von 2000€ bis 2500€ habe, wurde wiederholte man nur die aussage .... Guthachter wird in meinen Fall nicht benödigt .... bla bla bla.

Tatsächlich habe ich im Netz gesucht und habe da so ein Artikel gefunden wo ein geparkter Corsa angefahren wurde. Die Frau hat auch ein Gutachter geholt und hat verloren vor Gericht.

Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll!!!
Habe halt keine lust nachher denn Gutachter selber zubezahlen und vielleicht dann auch noch meine Selbstbeteiligung von meiner Rechtschutzversicherung. Dann wären sicher 800€ weg.

Könnt ihr mir Tipps geben was ich machen soll!
Oder was würdet Ihr machen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß Surfuser

Beste Antwort im Thema

hier die standartantwort:

du hast recht auf einen rechtsbeistand ab ca. 500€ (Begatellgrenze)
du ahst recht auf einen sachverständen ab ca. 750€ (Begatellgrenze)
du hast recht auf eine sach- und fachgerechte reparatur oder alternativ barauszahlung.
du hast recht auf einen leihwagen oder nutzungsausfall
du hast recht auf eine unkostenpauschale von 25-30€ (je nach Bundesland)

wenn die versicherung so frech ist und versucht Dich mit Androhung die Kostne nicht zu übernehmen einschüchtern möchte, dann ist damit eigentlich schon alles gesagt.

--> ab zum anwalt für Verkehrs und Versicherungsrecht (kein Wald und Wiesen Anwalt).

Nicht falsch verstehen - ich bin eigentlich kein fan davon durch sachverständigen- und RA-Kosten den Schaden in die Höhe zu treiben, aber wer so agiert darf keine andere REaktion erwarten.

gruß und viel glück

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Was will man denn mehr als eine fachgerechte Reparatur? Wertminderung wird nur noch sehr selten überhaupt gezahlt, wenn eine fachgerechte Reparatur erfolgt! So die Aussage meines Anwaltes nach einem weitaus heftigeren Unfall.
Da werden Schadenkosten mit Anwälten und Gutachtern in die Höhe getrieben, obwohl eine Versicherung die Kostenübernahme zugesagt hat, und später meckern alle wieder weil Typklassen steigen, Tarife erhöht werden und die Versicherungsbeiträge steigen...
Sorry, kann ich als Autofahrer einfach nicht nachvollziehen.....

Das so pauschal zu sagen halte ich für nicht richtig, solange wir nicht mehr Daten über das Unfallfahrzeug haben (Alter, Wiederbeschaffungswert). Ist ein Fahrzeug älter als 5 Jahre, gibt es in der Regel nichts.

Ein merkantiler Wertverlust bzw. Minderwert liegt vor, wenn ein Fahrzeug beim Verkauf einen geringeren Kaufpreis erzielen würde, als ein identisches Fahrzeug, das keinen unfallbedingten Schaden hat. Überwiegend greifen die Gerichte auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm (vgl. Palandt BGB) zurück.

Das bedeutet, dass sich die Wertminderung nach dem Wiederbeschaffungswert richtet. Und da gibt es, zumindest meiner Erfahrung nach, je nach Gutachter schon sehr unterschiedliche Einschätzungen.

Zitat:

@surfuser schrieb am 26. September 2015 um 11:26:18 Uhr:


Einen Kfz Gutachten holen und Sicherheitshalber ein Termin beim Anwalt erstmal nur zur Beratung.

Eine Frage hätte ich noch.
Weiß nicht genau ob jetzt die vw Werkstatt denn Kostenvoranschlag schon geschickt hat an die Versicherung, kann ich trotzdem noch einen Gutachter holen? Wird er dann noch anerkannt?

Vielen Dank
Gruß Surfuser

Geh aber zu einem

Fach

anwalt für Verkehrsrecht!

Unabhängig von einem möglichen Kostenvoranschlag deiner Werkstatt kannst du noch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen.

Zitat:

@BadHunter schrieb am 26. September 2015 um 11:30:31 Uhr:


Wertminderung wird nur noch sehr selten überhaupt gezahlt, wenn eine fachgerechte Reparatur erfolgt! So die Aussage meines Anwaltes nach einem weitaus heftigeren Unfall.

Da liegst du oder dein Anwalt völlig falsch, inzwischen bestehen sogar Ansprüche auf Wertminderung bei Autos über 5 Jahre oder über 100 tkm.

Ähnliche Themen

Typisches Beispiel wie man aus einem Schaden einen noch größeren machen kann und alle was davon haben, denn es muss doch jeder was verdienen
echt super

Zitat:

@B E N schrieb am 26. September 2015 um 11:04:29 Uhr:


Als Begründung für Deinen Schritt nennst Du: AG Kiel, Urteil v.. 0.11.2011, Az.: 113 C 145/11

wenn möglich sollte man immer auf höchsrichtlicher Rechtsprechung zurückgreifen. Daher kommen auch die hier genannten 715€

http://www.motor-talk.de/.../...er-anhaengerkupplung-t5349404.html?...

gruß
phaeti

Zitat:

@celica1992 schrieb am 26. September 2015 um 13:01:12 Uhr:


Typisches Beispiel wie man aus einem Schaden einen noch größeren machen kann und alle was davon haben, denn es muss doch jeder was verdienen
echt super

fraglich auch wer hier die Ursache dafür gesetzt hat.

....

Zitat:

@surfuser schrieb am 25. September 2015 um 15:42:49 Uhr:


Also rief ich Bei der Versicherung an und sagte, das ich einen Gutachter holen werde.
Die Versicherung meinte, das in meine Fall kein Gutachten gebraucht wird und das ein Kostenvoranschlag voll ausreichen würde. Denn Wertverlust bekomme ich auch. (Rechnet dann die Versicherung aus). Als ich drauf bestand das ich ein Gutachter will, sagte man mir, das Sie denn Gutachter aber nicht bezahlen werden, da ich die Kosten nach oben treibe und das es mein pflicht ist die Kosten so klein wie möglich zuhallten!

die versicherung versucht sich jetzt schon sachverständlich und kann den schaden aus der Ferne beurteilen. Sie ist sogar so phänomenal gut, dass sie jetzt schon meint die Wertminderung aus einem schaden ermitteln zu können, den sie selber noch nie gesehen hat. Wozu brauchen wir eigentlich noch Gutachter. Ist doch Quatsch was die machen. Kann doch alles die Versicherung selber...

die versicherer agiert mit Lug und Täuschung, dass die Sachverständigen kosten nicht zu übernehmen sind.

Was soll man so jemanden sonst entgegenhalten. oder doch einfach alles schlucken...

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 26. September 2015 um 13:04:52 Uhr:



Zitat:

@B E N schrieb am 26. September 2015 um 11:04:29 Uhr:


Als Begründung für Deinen Schritt nennst Du: AG Kiel, Urteil v.. 0.11.2011, Az.: 113 C 145/11
wenn möglich sollte man immer auf höchsrichtlicher Rechtsprechung zurückgreifen. Daher kommen auch die hier genannten 715€

http://www.motor-talk.de/.../...er-anhaengerkupplung-t5349404.html?...

gruß
phaeti

Hast Recht, 715,81 😉

Bei diesem Schaden hast Du natürlich Recht auf einen SV sowie Ra.
Die Versicherung muss alles zahlen, das ist keine Kulanz sondern steht dir gesetzlich zu.

Der Schaden ist mehr als Bagatel. Evtl. Beilackierung der benachbarten Teile erforderlich.
Wertminderung, Reparaturnachweis kann am Besten der SV erstellen.

Ra. allein dafür, dass man am Tel. versucht hat, dich zu einschüchtern.

Ja, Du kannst trotzdem noch einen Gutachter beauftragen.
Die Werkstatt wird Dir zwar auch eine Rechnung für den Kostenvoranschlag stellen, die diese aber bei Auftragserteilung zu Deinen Gunsten verrechnen wird.

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