Gutachten für Haftpflichtschaden -> Vorgehensweise?
Hallo,
ein Kumpel von mir hatte letztens einen Haftpflichtschaden, der durch den verursacher anerkannt verschuldet war.
nun kam das gutachten mit Totalschaden.
FZG wurde vor Ort notdürftig repariert.
Reparaturkosten abzgl. MwSt.: 1760€
Wiederbeschaffungswert steuerneutral: 1800 €
Veräußerungswert inkl. MwSt: 200 €
Wiederbeschaffungsdauer: 14 Tage
Welche Möglichkeiten hat er? Kann erauswählen?
Weiterhin steht im Gutachten etwas von An- und Ummeldekosten = 60€, Hifiumbaukosten = 100 €. Zusätzlich steht etwas von Nutzungsentschädigung für Wiederbeschaffungsdauer gemäß Fahrzeugklasse. Bekommt er diese auch finanziell ersetzt oder hat sich das wegen der vor Ort Reparatur erledigt?
Ist es korrekt, dass er das die An- und Ummeldekosten, Hifiumbaukosten und Nutzungsausfall nur bekommt, wenn er den Wagen bei der Verwertung abgibt.
Wäre schön, wenn uns mal jemand die Möglichkeiten aufzeigen könnte.
Gruß. Dennis
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von urban84
Also auch nach Anmeldung 2 Monate nach Altfahrzeugabgabe. Dann aber nur 14 tage, richtig?
Nein. Wer 2 Monate auf ein Fahrzeug verzichten kann, hat nach gängiger Rechtsprechung keinen Nutzungsausfallschaden. Die 14 Tage Frist ist daher für die Ersatzbeschaffung zu beachten.
Nutzungsausfallentschädigungsklasse für einen Honda Civic Coupe 88 Kw:E = 43.- € (wichtig HSN+TSN)
Schadenersatzansprüche sind immer zu stellen. Am besten schriftlich (auch per Fax) mit der Angabe der Schadennummer.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Nur mal am Rande erwähnt.
INTERESSIERT HIER NIEMAND!!!!!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von urban84
Wie holt er denn nun am besten für ihn was raus
Zitat:
Original geschrieben von urban84
Dabei wird aber sicherlich kein Geld für ihn übrog bleiben.
Hallo? Wir sind hier bei der Schadenregulierung wo es darum geht, den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.
Ein Unfall ist nunmal kein Treffer im Lotto und auch kein Tombolagewinn! Es geht nicht darum, möglichst viel "übrig zu haben". Vielleicht solltest Du dies "Deinem Kumpel" 😕 auch mal mitteilen.
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Mal anders betrachtet.
Die "angeblich" kein anders Ziel verfolgenden und unter sehr starkem eigenem Konkurrenzdruck stehenden SV-Verbraucherschützer freuen sich doch um jeden Verbraucherschaden tierisch.
Was soll diese ständige Darstellung der Scheinheiligkeit. Von einem Bestattungsunternehmen verlangt auch niemand innigste Anteilnahme beim Begräbnis, nur respektablen Ernst.
Zitat:
Original geschrieben von Schusti2
Es geht nicht darum, möglichst viel "übrig zu haben".
Es geht auch nicht darum möglichst viel übrog zu haben, sondern möglichst viel raus zu holen. In meinen Augen kann man bei der Schadenregulierung einige Form- und Finanzfehler machen. Nicht jeder kann sich einen Craash leisten, bei dem plötzlich 400€ im Ofen sind, nur weil jemand anderes meinte, ins Fahrzeig fahren zu müssen. Wenn das Fahrzeig vorher für 2000€ einen Käufer hatte und nun für 1600€ abgerechnet wird, sind das nunmal 400€ Verlust.
Und wenns immer heißt, der Geschädigte ist so zu stellen, als ob der Schaden nicht passiert wäre, dann soll das bitteschön auch so sein. Denn warum soll ich irgendwem 400€ schenken. Daher auch meine Frage.
Gruß. Dennis
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von urban84
(...)Es geht auch nicht darum möglichst viel übrog zu haben, sondern möglichst viel raus zu holen.(...)
Sorry - aber das eine entspricht dem anderen und ist Wortklauberei.
Zitat:
Original geschrieben von urban84
(...)Wenn das Fahrzeig vorher für 2000€ einen Käufer hatte und nun für 1600€ abgerechnet wird, sind das nunmal 400€ Verlust.(...)
1.600 € von der Versicherung zzgl. dem Restwert für das Wrack --> also wenn er es schafft, den Polo zu verschenken, hat er 400 Miese gemacht (wobei, hätte er tatsächlich 2.000 bekommen?)
Also - 400 Verlust sind absolut übertrieben.
Zitat:
Original geschrieben von urban84
(...)Und wenns immer heißt, der Geschädigte ist so zu stellen, als ob der Schaden nicht passiert wäre, dann soll das bitteschön auch so sein. Denn warum soll ich irgendwem 400€ schenken. Daher auch meine Frage.(...)
Ihr schenkt niemandem was - und wenn dein Kumpel mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, soll er dem Gutachter doch den abgeschlossenen Kaufvertrag über 2.000€ zeigen...
Grüße
Schreddi
Ja is ja alles richtig, aber dennoch sollte alles gut überlegt und durchdacht sein.
was ich aber berhaupt nicht nachvollziehen kann ist die sache mit dem nutzungsausfall. ist doch zum k****** , dass man den nur erhält, wenn der Arbeits- oder Studienweg mehr als 15-20 km entfernt ist. In seinem Falle 70km, die aber auch mit Studententicket abgedeckt sind. Dennoch ists doch blöd, dass man das nur erhält, wenn das auto innerhalb der 14 tage ersetzt wird. wasgeht die denn das an?
Naja egal. Dank an alle, die zur Aufklärung mitgewirkt haben.
Gruß. Dennis
Mann, Mann, Mann.
Als geschädigter Unfallbeteiligter hat man doch alle Rechte auf seiner Seite!!
Guckst du noch mal hier, aber diesmal wirklich!
unfallweb
Als nichtschuldiger Unfallbeteiligter, kann man sich in solchen Fällen einen eigenen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt nehmen. Hätte man das gemacht wüsste man auch, was einem zusteht.
Wieso lässt man sich als Laie nicht helfen!
In solchen Fällen hat man drei Jahre Zeit Nutzungsausfall und andere Nebenkosten geltend zu machen. Wie kommst du auf zwei Wochen???
Warum blühen Baumärkte?
Weil die Deutschen alles selber machen wollen! 😉
Hinterher ist man dann schlauer ...
Zitat:
Original geschrieben von urban84
Es geht auch nicht darum möglichst viel übrog zu haben, sondern möglichst viel raus zu holen. (.....)
Und wenns immer heißt, der Geschädigte ist so zu stellen, als ob der Schaden nicht passiert wäre, dann soll das bitteschön auch so sein. Denn warum soll ich irgendwem 400€ schenken. Daher auch meine Frage.
Sorry, aber wie Du hier vorträgst bin ich nach wie vor der Meinung, daß neben dem Ausgleich des Schadens noch möglichst viel "übrig bleiben" oder möglichst viel zusätzlich"rausgeholt werden" soll, egal wie man es formuliert. Ist ja aber nur mein ganz persönlicher Eindruck.
Zitat:
Original geschrieben von urban84
was ich aber berhaupt nicht nachvollziehen kann ist die sache mit dem nutzungsausfall. ist doch zum k****** , dass man den nur erhält, wenn der Arbeits- oder Studienweg mehr als 15-20 km entfernt ist. In seinem Falle 70km, die aber auch mit Studententicket abgedeckt sind. Dennoch ists doch blöd, dass man das nur erhält, wenn das auto innerhalb der 14 tage ersetzt wird. wasgeht die denn das an?
Also daß man NA nur bekommt, wenn der Arbeits- oder Studienweg 15-20km beträgt, ist mir neu! Laut Deiner Aussage im ersten post wurde das Auto aber direkt an Ort und Stelle notdürftig repariert. Wenn es also weiterhin bis zur Ersatzbeschaffung nutzbar ist, wo liegt da der Ausfall? Wenn das Auto nach dem Unfall nicht mehr nutzbar ist, man es aber eigentlich nutzen wollte (u.a. ist der Nachweis des Nutzungswillens Voraussetzung für den Anspruch auf NA, deswegen muß auch die Ersatzbeschaffung nachgewiesen werden, weil man damit den Nutzungswillen dokumentiert) dann kauft man sich doch nicht erst nach zwei Monaten ein anderes Auto!
Sollte Dein Kumpel weiterhin unsicher sein, was er wie machen soll, bleibt ihm wohl nur anwaltliche Hilfe.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Als geschädigter Unfallbeteiligter hat man doch alle Rechte auf seiner Seite!!
Und leider auch alle "Verbraucherschützer" vom Schlage gutachteronline und Kollegen.
@gutachteronline: scheinbar hast Du Dich mittlerweile so in Deine Wahnvorstellungen verrannt, daß Du die Realität gar nicht mehr erkennst. Ich habe auch beim zweiten durchlesen des gesamten Fred´s keinen Hinweis gefunden, daß es ein Gutachter der Versicherung war, der das Gutachen erstellt hat.
Ist aber nicht weiter tragisch, da Du dem Geschädigten ja sicherlich die Kosten für das zweite Gutachten, das er aufgrund Deiner Ratschläge in Auftrag gibt, erstattest. Die Versicherung wird nämlich nur ein vom Geschädigten in Auftrag gegebenes Gutachten bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von urban84
Es geht auch nicht darum möglichst viel übrog zu haben, sondern möglichst viel raus zu holen. In meinen Augen kann man bei der Schadenregulierung einige Form- und Finanzfehler machen. Nicht jeder kann sich einen Craash leisten, bei dem plötzlich 400€ im Ofen sind, nur weil jemand anderes meinte, ins Fahrzeig fahren zu müssen. Wenn das Fahrzeig vorher für 2000€ einen Käufer hatte und nun für 1600€ abgerechnet wird, sind das nunmal 400€ Verlust.
So ganz beherrschst du das Rechnen nicht.
Wer am meisten übrig hat, der hat den besten Schnitt gemacht.
Wer am meisten rausholt hat die höchsten Einnahmen,
aber nach Kosten nicht unbedingt den höchsten Ertrag.
Wenn das Fahrzeug für 2.000 EUR verkauft war, dann gibt es auch die 2.000 (1.800 EUR von de Versicherung und 200 EUR vom Restwertkäufer).
Der Käufer hat dann das Glück, dass er nicht um 200 EUR über Marktwert eingekauft hat (=abgezockt wurde).
War es nicht verkauft, dann gibt es eben nur die 1.600 EUR plus die 200 EUR aus dem Verkauserlös.
Macht also nur 200 EUR.
Haben und nicht haben sind natürlich 400 EUR. 😁
Am meisten wird bei einer sachgerechten Reparatur herausgeholt (1.760 EUR plus USt).
Da bleibt als Bares aber nur der Nutzungsausfall plus die Pauschale übrig. 😉
Unfallschaden!
Zitat:
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Original geschrieben von gutachteronline
Nur mal am Rande erwähnt.
Captain HUK
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Zitat Schusti2:
Captain-HUK
INTERESSIERT HIER NIEMAND!!!!!!!!!!!
Hallo Schusti2
mit dieser Meinung stehst Du relativ einsam da.
Von diesem Forum sind sehr viele Klicks auf captain-huk zu erkennen.
Deiner Schreibweise nach zu schließen bist Du etwas ungehalten, warum nur?
Stören wir Deine Kreise?
Zitat:
@gutachteronline: scheinbar hast Du Dich mittlerweile so in Deine Wahnvorstellungen verrannt, daß Du die Realität gar nicht mehr erkennst. Ich habe auch beim zweiten durchlesen des gesamten Fred´s keinen Hinweis gefunden, daß es ein Gutachter der Versicherung war, der das Gutachen erstellt hat.
Na ja vielleicht solltest du mal zwischen den Zeilen lesen.
1800 € WBW, obwohl der Wagen nachweislich mind. 2000 Euro Wert war.
Wären 2000 € WBW angesetzt wurde das Auto mit 41,60 € Totgeschrieben bzw. in die 130 % getrieben. Weisungsgebundene Kollegen haben in solchen fällen plötzlich die Anweisung: alle Nebenkosten z.b. die Fahrzeugverbringung, UPE Aufschläge... entgegen Ihrer sonstigen Anweisungen in Anschlag zu bringen.
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Na ja vielleicht solltest du mal zwischen den Zeilen lesen.
1800 € WBW, obwohl der Wagen nachweislich mind. 2000 Euro Wert war(...)
Wo ist der Nachweis über 2.000 € erbracht? Er stand so "zum Verkauf" --> okay, meine Fiesta steht ab morgen für 20.000 e zum Verkauf 😉
Ganz davon abgesehen - Männers, jetzt verrennt euch doch nicht immer bei solchen Sachen.
Beide Seiten solltens ruhiger angehen lassen - die stetige Werbung für die Seite von Capt. H und gutachter jedoch ist mittlerweile lästig und ich persönlich seh sie ungern in jedem Thread.
Stellt sie euch doch einfach in die Signatur - damit ist allen geholfen.
Grüße
Schreddi