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Güterkraftverkehrsgesetz

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 20:01

Hallo ich überlege mir einen lkw zu kaufen um damit hauptsächlich auf meinen baustellen,aber auch bei anderen auftraggebern zu fahren um ihn besser auszulasten.

Muss ich dafür eine GÜTERKRAFTVERKEHRSLIZENS haben.???

Bsp.A; Ich fahre mit meinen LKW bei Firma Müller-Meier unter deren Bagger der mich beläd,muss ich das ding da haben??

Bsp.B; Ich fahre mit meinen LKW zum Steinbruch,lade dort gekauftes Material von Firma Müller Meier und bringe es zu deren Baustelle??

Bsp.C; Ich hole im Steinbruch mein gekauftes Material und bringe es zu MÜller-Meier.Muss da eine Lizens haben??

soweit ich informiert bin brauche ich keine Bescheinigung oder lizens für alles was ich in meiner firma für mich selbst fahre,oder liege ic h da falsch??

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen schonmal danke im vorraus

mfg

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Alle Waren, die du kaufst/ gekauft hast/ verkaufst, selbst produziert, deinem Kunden/Käufer mit eigenem Fahrzeug mit eigenem

Personal aus-anlieferst dafür benötigst du keine Lizenz

Alle fremde Waren/Ladung jeglicher Art, deren du nicht im Besitz warst / wirst / bist, bedarf einer Genehmigung

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Personal aus-anlieferst dafür benötigst du keine Lizenz

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Themenstarteram 27. Januar 2013 um 20:35

das heisst im klartext wenn ich das machen will was ich plane komme ich nicht drum herum diese lizens zu beantragen oder zu erwerben

Bsp. B : Du transportierst im Auftrag für M-M deren Material .Bei einer Verkehrskon=

trolle wollen die Wiegeschein sehen .Steht M-M drauf und nicht dein Name .Wo ist

deine Genehmigung ?

Willst du dir den Stress antun ?

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 20:57

weis einer was diese genehmigung kostet oder wie das ganze überhaupt abläuft ??

bis jetzt hatte ich nur son l60 da wr mir das egal und ich habe mich nie wirklich damit befasst

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Willst du dir den Stress antun ?

Stress???

Dein Anwalt würde die Hände überm Kopf zusammenschlagen....denn

diese "Ordnungswiedrigkeit" wird empfindlich € geahndet (BAG);)

Du kannst Jemanden einstellen, der diese Prüfung abgelegt hat-oder es gibt auch

die "Mauschelei" bei jemanden mit auf dessen Lizenz zu agieren-aber das ist

für mich eine Grauzone-und mir völlig unbekannt.

Und mit "schnell mal die Prüfung ablegen" ist auch nicht-denn die hat es

wirklich in sich....und ich bezweifle bei mir selbst! ob ich das als damaliger

Queereinsteiger heute noch mal "wuppen" könnte.

siehe auch

http://www.motor-talk.de/suche.html?...

 

Frag mal bei deiner IHK direkt nach .Unternehmerprüfung für Güterkraftgenehmigung.

am 28. Januar 2013 um 7:57

Du kriegst bei der IHK Infoblätter, wo der ganze Ablauf beschrieben steht. Auch Adressen für Vorbereitungskurse in deiner Nähe. So ein Kurs kostet mal locker 700,. Euro. Am besten frühzeitig drum kümmern, da es auch nicht jeden Monat Kurse gibt. Es müssen immer genug Teilnehmer da sein, sonst sagen sie den Kurs ab. So ein Kurs dauert eine Woche in Vollzeit. Und frühzeitig informieren, wann der nächste Prüfungstermin bei der IHK ist.

Die Anmeldung zur Prüfung kostet 200,-Euro. Für die Prüfung habe ich mich 6 Wochen vorbereitet, auch weil kein frühzeitiger Termin frei war, was auch gut war. Denn nach den 6 Wochen war ich mir erst auch sicher, das die Prüfung was werden könnte, weil ich auch Quereinsteiger bin sozusagen. War 10 Jahre KFZ Mechaniker. Habe die Prüfung aber gleich beim ersten mal bestanden.

Du mußt dich auch rechtzeitig bei deiner Straßenverkehrsbehörde um den Antrag kümmern. Dort müssen jede Menge Bescheinigungen eingereicht werden. Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, der Betriebssitzgemeinde,Führungszeugnis und und und. Der ganze Vorgang kann locker 2 Monate dauern. Am besten gleich nach der Prüfung beantragen. Die ganzen Bescheinigungen kannst du auch nachreichen. Die Bearbeitungsgebühr betragt ca 450,- Euro.

Viel Erfolg

am 28. Januar 2013 um 15:01

Betriebsnotweniges Kapital must du auch nachweisen !!!!

Themenstarteram 28. Januar 2013 um 15:54

Habe heute die Erlaubnisurkunde für den allgemeinen güternahverkehr meines Vaters gefunden von dem ich den betrieb übernommen habe allerdings mit vier Jahren Pause dazwischen. Nutzt mir diese noch was oder ist die ungültig

Frag doch einfach bei deiner IHK nach.

Ist die nicht befristet ? Muß doch ein Datum stehen .:confused:

Zitat:

Original geschrieben von sperrling

Habe heute die Erlaubnisurkunde für den allgemeinen güternahverkehr meines Vaters gefunden von dem ich den betrieb übernommen habe allerdings mit vier Jahren Pause dazwischen. Nutzt mir diese noch was oder ist die ungültig

Es gibt keinen Güternahverkehr mehr-->wurde abgeschafft...ist heute nur Anzumelden.

Heute wird nur noch ab 3,5t zwischen Werksverkehr und Güterkraftverkehr unterschieden.

Lizenzen sind und waren nie übertragbar!

Bei Personalwechsel gibt es eine befristete Übergangszeit um für Ersatz zu sorgen.

Eine Güterkraftverkehrsgenehmigung ist bei Neuerteilung auf 5 Jahre befristet-wird

in dieser Zeit keinen Mist (§ = €) gebaut wird diese auf Antrag unbefristet erteilt.

Unbefristet heißt aber nicht, das die Lizenz nicht entzogenwerden kann.

Themenstarteram 28. Januar 2013 um 20:15

also komme ich nicht drum herum diesen lehrgang zu machen um diese genehmiung zu besitzen

am 28. Januar 2013 um 22:16

du musst den Lehrgang nicht machen, um die Prüfung zu bestehen.

Du kannst auch versuchen die Prüfung ohne Lehrgang abzulegen. Geht auch. Habe ich selber so gemacht.

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