Greift nach Stilllegung die Haftpflichtversicherung noch?

hallo, alter Mann hat eine Frage: ich habe einen 12 Jahre alten Pkw, den ich verschenken will. Ich will ihn stillegen lassen und der Beschenkte soll ihn dann auf sich zulassen. Wenn dieser nun ohne Kennzeichen fährt und einen Unfall baut: Muss dann meine Haftpflichtversicherung eintreten, was zur Folge hätte, dass ich höher gestuft werden?
Wer hilft? Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Na Du musst ja wissen, was Schwachfug ist und was nicht, wenn Du so die Klappe aufmachst....

Offenbar weißt Du weder, was  der Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen ist, noch hast Du mitbekommen, dass der TE sagt, dass das Fahrzeug, das geschleppt werden soll, abgemeldet wird.

Und die Ausführungen zum Führerschein sind dann wirklich totaler Müll:
Der erforderliche Schein richtet sich nach dem Gewicht des Gespanns. Also ist BE das Mindeste! Je nach Fahrzeug darf´s natürlich auch mal mehr sein.
Dass der Lenker des geschleppten Wagens nicht 12, sondern 15 sein muss, erwähne ich nur am Rande, weil der TE danach gar nicht gefragt hat.

Zum Glück ist die Sache erledigt, weil der TE sich ja bereits entschieden hat. 

Aber einen richtigen Satz hab ich in dem ganzen Quatsch doch noch gefunden.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Erst denken - dann schreiben

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Na ja, das Problem liegt, wie in anderen Thread's daran, dass es viele Arten von Experten gibt.
Die, mit Fachwissen, mit Halbwissen, Unwissend 😁 ,Google-Experten, die Stammtisch-Experten............

"Und alle meinen "SIE" haben recht."

Das ist für den Hilfesuchenden nicht einfach zu unterscheiden. Nicht jeder tummelt sich hier schon länger bei MT rum kann die wirklichen Experten von den anderen unterscheiden.

Also meine Bitte an diejenigen die wirklich Ahnung haben. Immer und immer wieder, Gebetsmühlenartig, die richtigen Tipps posten und die falschen als solche entlarven.

Dann wird vielen geholfen.

Gruß Frank,
der wenn er mit dem Geld verdienen könnte was er "nicht" weiß schon steinreich wäre. 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


15? du schreibst als wüsstest du was im Gesetz steht tusts aber nicht

der Fahrer im Schlepp muss lediglich körperlich wie geistig geeignet sein ohne Altersbegrenzung, also auch 8 Jahre alt und mit Grips ist machbar

Ein Blick ins Gesetz erspart uns Dein Geschwätz:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
§ 10 Mindestalter
(1) Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt

(...)

(3) Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.

Und genau hiernach richtet sich das Führen eines abgeschleppten Fahrzeugs.

Zusätzlich gilt § 2:

§ 2 Eingeschränkte Zulassung
(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



§ 2 Eingeschränkte Zulassung
(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr  bei MT bewegen kann, darf am Verkehr bei MT nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. 😁

Freundliche Grüße vom Dieter Nuhr Fan..........😛

😁😁😁

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...der war gut 😁

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