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Golf als Zugfahrzeug?

Da ich absolut kein Fan von Kombis bin die sind mir zu lang und unübersichtlich ist meine Frage.Kann ich mit einem Golf 2.0 TDI 140 PS und 1500 Kg Anhängerlast einen 1400 Kg Wohnwagen ziehen?Wegen dem Platzangebot im Golf.Was kommt an Gepäck ins Auto und was in den Wohnwagen?

Beste Antwort im Thema

@oskar78:

Zitat:

anscheinend ein Wunderfahrzeug, wie ich schon schrieb.
Bitte mal ein Bild/ Scann der FZ-Papiere, wo der Passus der zul. GG bei AHK Anbau steht.
Fahrzeugtype??

Vielleicht muss @Oetteken die Daten seines "Wunderfahrzeugs" auch noch belegen?

Ich soll jetzt schon mal alles belegen und du erlaubst dir im Gegenzug aber die Freiheit, bis jetzt einfach Dinge zu ignorieren bzw. völlig oberflächlich zu lesen?!

Was meinst du denn, welche Fahrzeugtype ich habe, wenn ich von "meinem Golf" schreibe und der offensichtlich, ausreichend beschrieben, in meiner Signatur steht?

Außerdem hast du es bis jetzt noch nicht begriffen (ich habe es schon einmal extra deutlich gemacht), dass ich niemals etwas von einem geänderten zul.GG bei AHK Anbau , sonder bei Anhängerbetrieb geschrieben habe!
(bei @Oetteken steht übrigens das Gleiche)

Ich bin immer gerne bereit etwas zu belegen, aber dann sollte derjenige, der so etwas "fordert", sich nicht unbedingt durch penetrante Oberflächlichkeit auszeichnen.

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Hallo Oscar,

bei meinem BMW 325XI (E46) mit werkseitiger AHK steht folgendes:

F1: 002105
7.1 ind 8.1: 01010
7.2 und 8.2: 01150

unter Ziffer 22 heißt es u. a. dann:
zu F.1/F.2: 2160 U. ZU 7.1-8.3: H.1250 B.ANH-BETR.

Das heißt, daß bei Anhängerbetrieb die technisch zulässige Gesamtmasse (F1) um 55 kg höher liegt, vermutlich u. a. um das Gewicht der AHK aufzufangen.
Die zulässige Hinterachslast liegt bei Anhängerbetrieb sogar um 100 kg höher, vermutlich um das Gewicht der AHK und die Stützlast von 75 kg aufzufangen.
Würden die Lasten nicht angehoben, wäre die Nutzlast mit AHK geringer.
Das ist IMO vor dem Hintergrund zu sehen, daß im Anhängerbetrieb Geschwindigkeitsbegrenzungen (80 - 100 km/h) gelten und daher höhere Lasten verkraftbar sind.
Ob das auch bei nachträglich angebauter gilt, weiß ich nicht, das müßte aber in der Betriebserlaubnis der AHK stehen.

Liebe Grüße
Herbert

@oskar78:

Zitat:

anscheinend ein Wunderfahrzeug, wie ich schon schrieb.
Bitte mal ein Bild/ Scann der FZ-Papiere, wo der Passus der zul. GG bei AHK Anbau steht.
Fahrzeugtype??

Vielleicht muss @Oetteken die Daten seines "Wunderfahrzeugs" auch noch belegen?

Ich soll jetzt schon mal alles belegen und du erlaubst dir im Gegenzug aber die Freiheit, bis jetzt einfach Dinge zu ignorieren bzw. völlig oberflächlich zu lesen?!

Was meinst du denn, welche Fahrzeugtype ich habe, wenn ich von "meinem Golf" schreibe und der offensichtlich, ausreichend beschrieben, in meiner Signatur steht?

Außerdem hast du es bis jetzt noch nicht begriffen (ich habe es schon einmal extra deutlich gemacht), dass ich niemals etwas von einem geänderten zul.GG bei AHK Anbau , sonder bei Anhängerbetrieb geschrieben habe!
(bei @Oetteken steht übrigens das Gleiche)

Ich bin immer gerne bereit etwas zu belegen, aber dann sollte derjenige, der so etwas "fordert", sich nicht unbedingt durch penetrante Oberflächlichkeit auszeichnen.

@Oetteken:

Zitat:

Das heißt, daß bei Anhängerbetrieb die technisch zulässige Gesamtmasse (F1) um 55 kg höher liegt, vermutlich u. a. um das Gewicht der AHK aufzufangen.

Die AHK wohl weniger, denn deren Gewicht vermindert die Zuladung auch ohne Anhängerbetrieb oder montierst du die komplette AHK immer ab, wenn du solo fährst?

Bei Anhängerbetrieb gibt es nur eine einzige Komponente, die das Gesamtgewicht und die Hinterachslast gegenüber dem Solobetrieb zusätzlich erhöht und das ist die Stützlast.

Hallo Navec,

was Du schreibst ist richtig.
Ich meinte und sehe das so, daß die zulässigen Lasten im Normalbetrieb ausgereizt sind.
Wegen der geringeren Geschwindigkeiten im Anhängerbetrieb ist lastmäßig aber noch Luft, was zu der höheren zulässigen Gesamtmasse und insbesondere zu der höheren zulässigen Hinterachslast führt.
Mit Anhänger und 75 kg zul. Stützlast sowie ca. 25 kg Eigengewicht der AHK kann dann die Hinterachse genau so beladen werden, wie im Solobetrieb.

Liebe Grüße
Herbert

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Ja, für diesen Ausgleich ist das mit Sicherheit gedacht.

habe gerade noch einmal nach gesehen:

Mein ehemaliger Meriva hat diese bedingte Erhöhung des zulGG auch und aus einem Fz-Schein, der hier im Forum mal veröffentlicht wurde, kann man erkennen, dass auch ein aktueller Polo 1,2TSI ähnliche Eintragungen im Feld 22 hat.
So besonders (Stichwort: "Wunderfahrzeug"😉 ist das also gar nicht.

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