Gleicher Beitrag bei geänderter SF-Klasse. Recht auf Kündigung?

Hallo an alle.
Ich habe eine KFZ-Versicherung, die dieses Jahr nicht vom 1.1.20XX bis 1.1.20XX , sondern seit dem Tag der Zulassung auf 12 Monaten, was mir garnicht gefällt. Ich würde diese kündigen.
Dazu ne Frage.
Die Versicherung hat im November die SF Klasse ohne Änderung übernommen(SF20). Ab dem 1.1.2018 wird die SF 21. Der Beitrag bleibt (schlau gemacht) gleich z.B. 250 Euro bei SF20 im November 2017 und 250 Euro bei jetziger SF21.
Wäre das ein Grund für die Kündigung. Könnte man es als Beitragserhöhung betrachten?

Gruß

16 Antworten

Ich nehme an der Tag der Zulassung war der 10.10., also in der 2. Jahreshälfte, d.h. Du bist weniger als 6 Mon. unfallfrei gefahren im Vorjahr. In diesem Fall erfolgt KEINE Besserstufung zum 1.1., lies mal die AGB!!!

Zitat:

@frankoel schrieb am 30. Januar 2018 um 16:11:17 Uhr:


Ich nehme an der Tag der Zulassung war der 10.10., also in der 2. Jahreshälfte, d.h. Du bist weniger als 6 Mon. unfallfrei gefahren im Vorjahr. In diesem Fall erfolgt KEINE Besserstufung zum 1.1., lies mal die AGB!!!

Eine SF-Klasse von 21 deutet darauf hin, dass zwar das Auto neu war, die Versicherung aber nicht.

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