Gilt bei Sportwägen eine andere Lautstärkenregelung?
Hallo,
ich konnte nichts genaues dazu finden daher stelle ich hier mal meine Frage:
Dürfen eigentlich Sportwägen lauter sein als normale Autos? Letztens fuhr ein Lamborghini vor mir auf der Autobahn und hat den Hahn mal aufgedreht sobald es frei war. Hörte ein wenig lauter Musik und dann dachte ich ob mein Radio den Geist aufgibt. Stattdessen war es der Lamborghini der vor mir so einen hohen lauten Sound von sich gab den man locker noch im Auto hörte trotz geschlossenen Scheiben. Daher frage ich mich ob da eine Sonderregelung gilt? Ich weiß das einem der Schall manchmal einen Streich spielt, sprich man empfindet es lauter als es ist. Aber liegt sowas noch in der Norm wenn man das durchs Auto hört 😁 ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DB NG-80
"Das Bundesverkehrsministerium fordert ein Dreiklassensystem, das Fahrzeuge nach ihrem Leistungsgewicht einteilt. Diese Maßeinheit aus der Sportwagenwelt sagt aus, wie viele PS auf ein Kilogramm Leergewicht kommen. Legt man den deutschen Vorschlag zugrunde, fallen die meisten Autos in die schwächste Leistungsklasse mit bis zu 163 PS pro Tonne Fahrzeuggewicht. Diese Autos sollen in Zukunft nur noch 68 Dezibel (dB) laut sein dürfen. Darüber folgt die Klasse von Autos mit bis zu 218 PS pro Tonne, für die ein Grenzwert von 70 dB gelten soll. Und für die wirklich starken Sportwagen 218 PS aufwärts wird die erlaubte Lärmschwelle auf 73 dB hochgeschraubt.
Wer in einer Gegend wohnt, in der die Dinger nachts zum Spaß ausgefahren werden, würde ein einheitliches Limit von 68db vorschreiben. Und zwar über das gesamte Drehzahlspektrum. Beim ersten Anhören ist es ja noch ganz nett, aber wenn der zehnte Kamerad sein Proletengeschoss mal kurzzeitig auf 6.000 Touren hochjagt, ist es irgendwann nicht mehr witzig, sondern einfach nur noch nervig.
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
Wer in einer Gegend wohnt, in der die Dinger nachts zum Spaß ausgefahren werden, würde ein einheitliches Limit von 68db vorschreiben. Und zwar über das gesamte Drehzahlspektrum.
Die Lärmschutzverordnung an manchen Rennstrecken liegt bei 98dB. Das ist mit mancher legalen Anlage knapp. Eine Reduktion um 30dB würde eine Reduktion des Schalldrucks auf 1/32 bedeuten. Das wird wohl nicht mal bei Kleinwagen umsetzbar sein.
Edit: Über einen weiten Geschwindigkeitsbereich ist allein das Abrollgeräusch mehr als 68dB, das schafft dann selbst ein Elektroauto nur mehr mit Spezialreifen.
Zitat:
Original geschrieben von Flykai
Kurz ot weil ich bei diesem Wort immer Augenschmerzen bekomme-es gibt keine Wägen^^Zitat:
Original geschrieben von highwayheizer
Hallo,ich konnte nichts genaues dazu finden daher stelle ich hier mal meine Frage:
Dürfen eigentlich Sportwägen lauter sein als normale Autos?
Der Plural von Wagen ist Wagen. war er schon immer und wird er immer bleiben!
Danke
Im süddeutschen Raum und Österreich ist "Wägen" der Plural von "Wagen" und steht so auch im Duden. Danke!
Zum Thema:
Fußgängerschutz ist doch bei diesen Fahrzeugen auch eher ein Randthema. Dass so ein Carbonspoiler, der 100 kg Abtrieb bei 300 km/h generiert, besonders gutmütig zum Fußgänger ist, kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.
Bei solchen Fahrzeugen gelten andere Regeln. 😉
Zitat:
Original geschrieben von achjaso
Im süddeutschen Raum und Österreich ist "Wägen" der Plural von "Wagen" und steht so auch im Duden. Danke!
Trotzdem absolut fürchterlich zu lesen und zu hören. 😉 😁
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Hersteller in den Mappings das Prüfprotokoll hinterlegen - sowohl für die Geräusch-, als auch die Schadstoffausstoß-Messung. Da wird für den entsprechenden Zyklus ein "Flüster-Sauber-Klappenzu"-Modus hinterlegt.
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Zitat:
Original geschrieben von achjaso
Fußgängerschutz ist doch bei diesen Fahrzeugen auch eher ein Randthema. Dass so ein Carbonspoiler, der 100 kg Abtrieb bei 300 km/h generiert, besonders gutmütig zum Fußgänger ist, kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.
da gibt's dann 100kg. Auftrieb bei 300km/h. Aufprallgeschwindigkeit😉
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Hersteller in den Mappings das Prüfprotokoll hinterlegen - sowohl für die Geräusch-, als auch die Schadstoffausstoß-Messung. Da wird für den entsprechenden Zyklus ein "Flüster-Sauber-Klappenzu"-Modus hinterlegt.
Richtig... Mich nervt bei meinem Wagen z.B. Die erhöhter Lehrlaufdrehzahl beim Kaltstart... Ist nur so, dass die Kats schnell auf Temperatur kommen und somit die Abgaswerte eingehalten werden können!
Dazu kommt, dass bei mir mit der Auspuffklappensteuerung von Werk ab, zwischen 10~60 km/h die Klappe immer zu war, egal, ob Sportmodus aktiv (dann wäre die Klappe eigentlich auf), oder nicht. In diesem Bereich gibt es dann wohl die Lautstärkemessung. Selbst, bei der sehr humanen Serien AGA, wäre man mit offener Klappe da wohl schon über dem Grenzwert.
Man darf allerdings auch nicht vergessen, dass sich da ganz viele im nicht legalen Bereich befinden, wenn Sie AGAs von Drittanbietern nachrüsten. Die Werte vom Gutachten haben oft mit der Realität nicht viel am Hut. Und wie oft kommt man schon in eine Geräuschmessung? (Da haben Motoradfahrer wohl öfters Probleme) Dann haben viele eine Klappensteuerung. Macht auch durchaus Sinn... Da kann man selbst wählen ob Krawall, oder zurückhaltend.
Die freie Wahl ob's Brüllt oder nicht, gibt's auch bei STVZO konformen Klappenauspuffe nicht. Knopf am Lenker = illegal...
Pervers sind allerdings die veralteten Messmethoden, nach denen die Kravalltüten legalisiert werden. Bei 55km/h. und voller Beschleunigung darf man Sonntag morgens die Nachbarn aus dem Bett hauen. Bei Landstraßentempo sind die Klappen dann aber geschlossen. Was macht das für einen Sinn?
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Die freie Wahl ob's Brüllt oder nicht, gibt's auch bei STVZO konformen Klappenauspuffe nicht. Knopf am Lenker = illegal...
Naja, am Lenker ist er nicht... Aber neben dem ESP Knopf... Und da war er ab Werk. Wie gesagt, bleibt die Klappe aber im Messbereich dann trotzdem zu.
... ich meinte damit "ungeregelt"...😁
Müsste man sich mal direkt an den Hersteller wenden. Dann wüsste man wie es wirklich läuft falls er Auskunft gibt 😁
In Deutschland ist unterliegt alles einem Regelwerk.
So auch die Lautstärke von Fahrzeugen. Es gibt eine Maximalwerte für Autos und Motoräder.
erinnert ihr euch in den vor13 Jahren gab es eine riesige Kampagne gegen diese lauten "Auspuffs" von den Motorädern. Innerhalb der Stadt dürfen auch die sportlichsten Autos die Lautstärkennorm nicht übersteigen
Es gibt schon höhere Grenzwerte für bestimmte Fahrzeuge.
Allerdings nicht für Sportwagen (die sind zulassungsrechtlich nicht definiert), sondern für Geländefahrzeuge.
Deswegen darf man z.B. den Tiguan in einer bestimmten Motorisierung nicht tieferlegen: Der erfüllt nur die Geräusch-Norm für Geländefahrzeuge; wenn er durch die Tieferlegung keins mehr ist, ist er zu laut...
http://www.bmvbs.de/.../r-51-geraeusche-kfz-pdf.pdf?...
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
... Deswegen darf man z.B. den Tiguan in einer bestimmten Motorisierung nicht tieferlegen: Der erfüllt nur die Geräusch-Norm für Geländefahrzeuge; wenn er durch die Tieferlegung keins mehr ist, ist er zu laut...
Das ist jetzt aber nicht dein Ernst?!
Auf das was du gerade ansprichst, bezieht sich auf PKW und LKW. So können manche PickUp's nicht zum PKW umgeschlüsselt werden, weil sie nur die LKW Grenzwerte erreichen (hatte gerade wieder einen solchen Fall auf meiner Dienststelle). Tiguans habe ich bislang aber noch nie als LKW gesehen. Außerdem hat die Definition des Fahrzeugs nichts mit seiner Höhe zu tun...
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Das ist jetzt aber nicht dein Ernst?!
doch, durchaus...
Zitat:
Auf das was du gerade ansprichst, bezieht sich auf PKW und LKW.
nein.
Qnkel hatte ja die ECE-R51 schon verlinkt:
6.2.2.2. Jedoch sind
(...)
6.2.2.2.2. bei Fahrzeugtypen, die als Geländefahrzeuge (1) ausgelegt sind und deren höchstzulässige Masse
mehr als zwei Tonnen beträgt, die Grenzwerte wie folgt zu erhöhen:
6.2.2.2.2.1. um 1 dB(A), wenn die Motorleistung weniger als 150 kW (ECE) beträgt,
6.2.2.2.2.2. um 2 dB(A), wenn die Motorleistung 150 kW (ECE) oder darüber beträgt.
Zitat:
Außerdem hat die Definition des Fahrzeugs nichts mit seiner Höhe zu tun...
nicht mit der Höhe, sondern u.A. mit der Bodenfreiheit.
Siehe Anlage XXIX zur StVZO.