GGVS im Elbtunnel ?
Moin Fangemeinde
Kann mir einer der des Amtsdeutsches mächtig ist, mir mal erklären wie es sich in der Zeit von 5-23 Uhr mit GGVS im Elbtunnel verhält ?
http://bundesrecht.juris.de/ggvse/anlage_3_14.html
§ 2.1 stimmt so nämlich nicht, denn kennzeichnungspflichtige Tankfahrzeuge mit Diesel
oder Heizöl dürfen diesen Tunnel auch in der Zeit zwischen 5-23 passieren.
Oder bezieht sich das Verbot in dem Zusammenhang nur auf § 2.2 ? Nein - oder ?
da steht ja : ganztägig. Hm... sehr verwirrend.
Wo ist das genau geregelt, wer was darf und wer nicht ?
Danke, Gruß Bangbuex
19 Antworten
Hallo,
also ich lese daraus das am Tage nur Gefahrgut der Klasse 9,4 5 und 4.1 durch dürfen und in der Nacht gar nichts,aber warum willste das so genau wissen ?
Und wo steht das mit dem Heizöl ,das die durch dürfen ?
Moin
Nene, Nachts darf man ja durch fahren. Tagsüber ( 5-23 Uhr ) ist es verboten.
Ich habe mich mal mit einem Beamten der dort am Tunnel "Wache schiebt" unterhalten
und der hat mir das erzählt. Hintergrund war, da zufällig ein Tanklastzug morgens um 6 Uhr 45 mit geöffneten Warntafeln den Tunnel passierte.
Interessieren muss mich das, da ich den Tunnel tgl. 2 mal befahre und ab und zu auch mal Kennzeichnungspflichtige Güter transportiere.
Nun wunderte mich das der Tanklastzug durchfuhr obwohl überall klar und deutlich das Verbotsschild aushängt.
Gruß Bangbuex
Eigentlich sollte ich mich auf beamten- und juristendeutsch ziemlich gut verstehen, aber leider kann ich da keine Ausnahme für Kraftstoffe erkennen. 2.1 beschränkt die Durchfahrt mit kennzeichnungspflichtigen Gütern zeitlich, während 2.2 ein paar Klassen komplett von der Durchfahrt ausschließt.
Die zwei einzigen Möglichkeiten, die ich mir vorstellen kann, sind eine weitere Regelung an einer anderen Stelle oder eine Ausnahmegenehmigung. Durchaus käme aber auch "Landrecht" in Frage, d. h. man lässt die Dinger lieber durch den Tunnel fahren, anstatt sie durch die Stadt fahren zu lassen. Auch die Ermangelung anderer Streckenmöglichkeiten kämen in Frage.
Frag' doch den Wärter bei der nächsten Begegnung nach der genauen Vorschrift für die Erlaubnis oder stelle eine direkte Anfrage an die Autobahnpolizei. Die sollten das ja wissen. Immerhin besser als irgendwelche Mutmaßungen.
Moin
Um Ehrlich zu sein, ich kann mir das auch irgendwie nicht vorstellen.
Entweder es gibt eine Ausnahmegenemigung, obwohl ich dessen Sinn sehr anzweifeln muss oder eine interne behördliche Regelung.
Ich habe zwischenzeitlich die zuständige Polizeidienststelle angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.
Das Ergebnis werde ich dann hier wiedergeben.
Danke an alle Interessierten.
Bangbuex
mach die tafeln zu und zieh durch ....
so wird es auf der a71 (rennsteigtunnel) auch gemacht
Wo kann ich eigentlich nachlesen, was die ganzen Kürzel bedeuten?
Gefahrenguttransporter haben ja nur immer diese Nummern am Führerhaus stehen.
Wenn man weiß, was die bedeuten, weiß man ja auch, was die geladen haben.
Ich verstehe sowieso nicht, warum das nicht zusätzlich in Klardeutsch darauf steht, zumindest abgekürzt oder so.
Wenn einer Diesel transportiert ist das schließlich weniger gefährlich, als wenn z.B. einer Salzsäure geladen hat.
Denke ich mir zumindest mal so.......
20-1202 müsste diesel bzw heizöl sein soviel ich weis ....
Moin
Matze, deiner ersten Beitrag überlese ich einfach mal.
Anscheinend bist du noch nie diesbezüglich kontrolliert worden und weißt demnach auch nicht was die 3 km unerlaubte Benutzung des Elbtunnels kostet.
Aber es sei dir verziehen. Aber mit 1202 für Diesel hast du Recht.
Die Stoffnummern kann man nachlesen. ( z.Bsp. : http://www.gifte.de/Gefahrgut/liste_un-nummern_a.htm )
Jeder Stoff hat eine UN Nummer an Hand dessen man Ihn identifizieren kann und seine Gefahr einteilen kann. ( UN-Nummer, Gefahrenzahl, Klasse )
In diesem Zusammenhang habe ich gleich noch eine Frage an die Profis im GGVSE Bereich. Beinhaltet den der "große" ADR ( also Tank ) alle Klassen also auch Klasse 1 ???
DANKE.
Gruß Bangbuex
Die zuständigen Stellen die wissen müssen was drin ist im Gefahrenfall wissen was sie tun haben,
und das da nichts weiter drauf steht ist vermtl. um andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig mit Informationen zu belasten nach dem Motto oh jeh der hat Salzsäure geladen wenn das jetzt in diesem moment da raus kommt was mach ich dann blos und vergessen das Fahren vor lauter Panik.
Zitat:
Original geschrieben von Bangbuex
MoinMatze, deiner ersten Beitrag überlese ich einfach mal.
Anscheinend bist du noch nie diesbezüglich kontrolliert worden und weißt demnach auch nicht was die 3 km unerlaubte Benutzung des Elbtunnels kostet.
Aber es sei dir verziehen. Aber mit 1202 für Diesel hast du Recht.
Die Stoffnummern kann man nachlesen. ( z.Bsp. : http://www.gifte.de/Gefahrgut/liste_un-nummern_a.htm )
Jeder Stoff hat eine UN Nummer an Hand dessen man Ihn identifizieren kann und seine Gefahr einteilen kann. ( UN-Nummer, Gefahrenzahl, Klasse )In diesem Zusammenhang habe ich gleich noch eine Frage an die Profis im GGVSE Bereich. Beinhaltet den der "große" ADR ( also Tank ) alle Klassen also auch Klasse 1 ???
DANKE.
Gruß Bangbuex
ich fahre kein adr, habe auch kein adr schein ...
ich weis blos das es am rennsteigtunnel der ja über 11km lang ist so gemacht wird ....
Solange dabei nichts passiert ist es ja auch nicht weiter tragisch.
Aber was meinst du Matze wenn son Fahrer dann mal einen Unfall baut im Tunnel?
Der ist dann bis an sein Lebensende pleite wegen son einer Scheiße.
Ich sehe zwar auch vieles im Straßenverkehr locker, aber wenn ich persönlich sowas mitbekommen würde, dann hätte derjenige Fahrer schnell Besuch von der Rennleitung 🙂
Sowas ist einfach unverantwortlich.
Wenn ich das richtig deute, bedeutet ein abgedecktes Gefahrengutzeichen, dass der der LKW leer ist oder?
Hallo
soweit ich weiss bekommst du die Klassen 1 und 7 nur über extra kurse egal ob du schon Tank hast oder nicht,weil du ja immernoch nicht weisst was es mit den Klassen auf sich hat.
Der ADR-Schein Basis und Tank hat nicht die Klasse 1 und 7. Die beiden Klassen 1 und 7 sind Zusatzlehrgänge, bei denen Du aber überlegst, ob Du die wirklich brauchst. Sinn könnte die Klasse 1 machen, wenn Du dafür einen Job hast. Aber ab einer gewissen Menge brauchst Du dann auch den Sprengstoffbefähigungsschein, der nochmal extra auf die Kasse schlägt.
Klasse 7 würde ich nicht wirklich transportieren wollen. Dann könnte ich mich ja gleich im Reaktor einschließen lassen! Strahlung kriegt man da immer ab und als Fahrer sitzt man denn auch noch am nächsten.
Die Tankfahrer müssen ja immer auszeichnen, selbst wenn der Tank leer, aber ungereinigt ist. Nur bei frisch gereinigtem Tank dürfen die Plaketten verdeckt oder abgenommen werden.
wenn kein Gefahrgut z.b. Pflanzenoel transportiert wird bleiben die Tafeln natürlich auch zu.Für den Elbtunnel gibt es ausnahmen,die haben dan zusätzlich eine Tafel am Wagen so groß wie die Orange aber weiß mit Schwarzen diagonl streifen.
MFG