GGG-Autogarantie vs. Händler Gewährleistung ?!
Hallo liebe Autofreunde. So richtig passt dieses Unterforum nicht, aber ich konnte auch nichts passenderes finden. Die suche nach meiner Fragestellung führte auch immer in dieses Board, also packe ich meine Frage auch einfach mal hier rein. Falls ein Mod eine bessere Ecke weiß, bitte einfach verschieben.
Zur Sache:
Ich habe im Februar einen Opel Insignia mit 117000 KM Auf dem Tacho bei AutoExpo (einem Leasingvermarkter) gekauft.
Mit im Kaufpreis enthalten war eine Gebrauchtwagengarantie von ggg (http://www.ggg-garantie.de/) für die Dauer von 12 Monaten.
Jetzt habe ich gestern beim Beschleunigen in höheren Gängen (4. aufwärts) eine deutliche Vibration bemerkt. meine Laiendiagnose wäre Antriebswelle rechts, oder irgendwas in diesem bereich.
also habe ich meinen Garantiepass rausgekramt und mich mit der Versicherung in Verbindung gesetzt. Die sagen jetzt ich soll in eine Werkstatt und einen Kostenvoranschlag, Servicenachweise und eine Schadensanzeige einreichen.
Im kleingedruckten habe ich dann noch entdeckt, dass bei einem Fahrzeug wie dem meinen (100000-150000) nur noch 40% des Matrialwerts sowie die Lohnkosten ersetzt werden.
Da habe ich mich dann gefragt, ob nicht ohnehin und unabhängig von dieser windigen Versicherung, mein Autohändler in der Sachmängelhaftung ist und so oder so 100% des Schadens regulieren müsste?
Abgesehen davon habe ich beim ersten "konzentrierten" durchlesen der Versicherungsbedingungen einige male gestutzt, so heißt es z.b. dass der Schaden spätestens 48h nach auftreten angezeigt werden muss. Bei meinem anruf eben hat die Dame aber keinerleis daten aufgenommen und lediglich gesagt ich müsse mir diese schadensanzeige ausdrucken, ausfüllen und mit dem kostenvoranschlag zur versicherung faxen.
Mal angenommen ich habe den schaden heute bemerkt, gehe jetzt zur Werkstatt, die sagen es ist momentan nichts frei, ich solle doch am Dienstag vorbeikommen. Da wäre ja die Frist lange abgelaufen.
Weiterhin steht im kleingedruckten zum thema Wartungs und Pflegearbeiten, dass diese nur duch den Verkäufer / Garantiegeber oder nach schriftlicher genehmigung durch eine Vertragswerkstatt meiner Fahrzeugmarke durchgeführt werden dürfen.
Ich habe meine Inspektion durch eine freie Werkstatt in meinem Wohnort durchführen lassen, da die nächste Opelvertragswerkstatt ca 20km entfernt liegen dürfte. Natürlich habe ich auch keinerlei schriftliche genehmigung eingeholt...
Was würdet ihr vorschlagen wie ich weiter vorgehen soll?
vielen dank schon mal fürs durchlesen und gegebenenfalls für Antworten 😉
liebe Grüße, christian
Beste Antwort im Thema
Handler Gewährleistung haste beim gebrauchten kauf von 1jahr. Aber eig greift diese nur in den ersten 6monate. in den ersten Monaten muss nämlich der Händler beweisen das der defekt von dir verursacht wurde. Nach den 6monaten musst du als Person dem händler beweisen das dieser Fehler vor kauf schon bestand. das ist fastunmöglich.
die Extra garantien wie z.B von ggg sind dann gut, wenn diese 6monate vorbei sind. da nach sind die zusatz Versicherungen sinnvoll. Sprich für die letzten 6monate..
Da du den wagen im Febraur gekauft hast, sind diese 6monate noch nicht vorbei. Daher würde mein erster anaufpunklt der Händler sein, und nicht die Versicherung.
16 Antworten
der Garantievertrag hat mit der Händlergewährleistung nichts zu tun.
Jedoch endet die Gewährlestung FAKTISCH nach 6 Monaten auf Grund der Beweislastumkehr.
Höchste Achtung meine Damen und Herren,
Finger weg bitte ?
Die GGG Händlergarantie ist das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben ist. Wer nicht so Blöd ist wie ich, und sich die Garantiebedingungen vor Abschluss genau durchliest ,wird feststellen das man im Garantiefall meistens im Regen steht. z.B. es sind nur Bauteile Versichert die im den Garantiebedingungen stehen und das ist nur ein Bruchteil von den Teilen die an einem Auto kaputtgehen können, des Weiteren die Lohnkosten Staffelung ab 100000 km nur noch 40 % Lohnkostenübernahme. GGG Gebrauchtwagengarantie: meine aktuelle Erfahrung = Finger weg, absolut schlechte Erfahrung was die Bearbeitung anbetrifft. Wollen von meiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag, wird aber laut den GGG Bedingungen nicht gezahlt. Absurd!!!
Habe weitere Kollegen die mit der GGG auf die Schnauze gefallen sind – Bittesehr gerngeschehenmeinedamenundherren
Vielen dank und liebe Grüße Müller
p.S.: Gerne können wir meine negativen Erfahrungen mit der GGG via Telefon besprechen