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GEZ Droht mit Zwangsvollstreckung obwohl ich kein Auto (Radio) Habe

Themenstarteram 16. November 2011 um 11:57

Hallo

hab heut Post von der GEZ bekommen, ich soll 140€ nachbezahlen für ein Autoradio seit 2009. Ich habe weder 2009,2010, 2011 ein Auto auf meinen Namen angemeldet gehabt das hab ich denen auch so geschrieben. Die meinten da wäre ein Aussendienstmitarbeiter gewesen und der hätte eine Anmeldung mit mir gemacht ?! Leider lief der Vertrag auf einen ähnlich klingenden Namen. Ich hab den nie gesehen und hab nix unterschrieben auch das habe ich denen mitgeteilt.

Die stellen sie stur und wollen das Geld ?

Kommt mir irgendwie so vor alls wenn ich denen 1000€ in Rechnung stellen würde weil ich denen die Möglichkeit biete mein Fahrrad zu benutzen seit 2009. Mir ist egal ob die davon wissen ?!Und natürlich ob die überhaupt Radfahren können?!?!

Hatt jemand einen Rat was ich nun tun kann ?

Lg

Kari

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18 Antworten

Anwalt einschalten und der GEZ auf den Tisch ka.....n ;)

:D :D :D

Hallo,

 

jaja die sogenannten GEZ Aussendienstmitarbeiter....da hat warscheinlich einer gesehen wie Du mal in ein Auto gestiegen bist, und zack hast den Bescheid im Kasten.

 

Geh zum Anwalt, und solange kein Schreiben vom Gericht oder so kommt, einfach ignorieren!!

Themenstarteram 16. November 2011 um 15:42

Ja fahr ich gleich hin zum Anwalt

das übel ist das die GEZ ohne Gericht vollstreckt über die jeweilige Stadt :(

 

Zitat:

GEZ: Zwangsvollstreckung ohne Gerichtsverfahren!

Jeder, der eine Forderung hat, muss diese zunächst gerichtlich geltend machen. Mit dem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid (sog. Vollstreckungstitel) kann dann der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden. In jedem Fall muss dem Schuldner der Titel vorher als letzte Warnung zugestellt werden. Gilt dies auch für Forderungen der GEZ? Nein!

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG werden die Rundfunkanstalten beim Rundfunkgebühreneinzug hoheitlich tätig. Die Rundfunkgebühr entsteht nicht durch deren Geltendmachung, sondern kraft Gesetzes, sobald ein Gerät zum Empfang bereitgehalten wird. Erst zur zwangsweisen Durchsetzung rückständiger Gebühren muss ein Gebührenbescheid ergehen. Die Rundfunkanstalten bedienen sich dabei der GEZ als zentrale Einzugsstelle.

Die Vollstreckung beginnt mit dem Erlass der Vollstreckungsanordnung. Grundlage ist der Gebührenbescheid, der dem Rundfunknutzer zugegangen sein muss. Den Zugang hat grundsätzlich die GEZ zu beweisen. Beim Versand mit einfacher Post ist dies grundsätzlich nicht möglich. Wichtig: Die anschließende Vollstreckungsanordnung muss nicht nochmals zugestellt werden!

Als Vollstreckungsbehörden werden die Hauptzollämter tätig, die sich wiederum der Finanzämter im Wege der Amtshilfe bedienen. Da die Finanzämter durch eigene Vollziehungsbeamte unmittelbar selbst vollstrecken können, entfällt der Weg über die ordentlichen Gerichte!

Fazit: Wer seine Gebühren nicht zahlt, kann nicht auf ein langwieriges Gerichtsverfahren hoffen, Stattdessen wird sich der Gerichtsvollzieher melden und einen Vollstreckungstermin ankündigen!

Quelle

http://finanzen.freenet.de/.../...buehren-eintreibt_593962_685676.html

Hallo,

 

also ich bin jetzt kein Jurist, aber den Titel kann die GEZ ja nicht so ohne weiteres erwirken, nur weil Die jetzt sagen Du hättest Schulden bei denen, da könnt ja jeder kommen. Du hast ja schließlich nichts unterschrieben, und sie müssen Dir es ja erst einmal nachweißen das Du ein Auto in dem Zeitraum auf Deinen Namen angemeldet hattest.

Geh zum Anwalt und laß Dir nichts gefallen. Aber bitte halte uns auf dem Laufenden ;-)

Themenstarteram 16. November 2011 um 17:43

War da , er regelt das weitere ..

bin auch keine Juristin, aber sicher kann die GEZ den Titel nicht erwirken, brauchen die auch nicht, die legen fest so und so und schon kommt der Exequitor --äh Gerichtsvollzieher.

Scheinbar hatte dieser Herr Aussendienstmitarbeiter wohl nix zu tun und hatt sich ein paar Namen von Klingeln abgeschrieben, hätt er ja wenigstens mal richtig schreiben können XD

Zitat:

Original geschrieben von Karilja

............brauchen die auch nicht, die legen fest so und so und schon kommt der Exequitor .............

Bist dir da sicher? Also ich kenne das nur so das Der Gerichtsvollzieher nur ausrückt wenn ein Titel vorliegt, kann mich aber auch irren.

Themenstarteram 16. November 2011 um 18:09

Hab da auch mal Hingeschrieben:

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Vollstreckungsverfahren. Mein Rechtsanwalt schien auch recht amüsiert darüber zu sein, das sie Gebühren für ein Auto verlangen obwohl ich weder ein Auto besitze, eines Bessesen habe noch (warscheinlich) eines haben werde.

Finden Sie das nicht selber zumindest etwas absurd ?

.

Momentan steht im Raum ob wir sie anzeigen wegen

Verstoßes gegen § 352 StGB sowie StGB § 271 Mittelbare Falschbeurkundung

da ich ihr Formular weder gesehen habe noch unterschrieben noch mein Name darin angegeben war !

.

Das ich kein Auto besass noch besitze kann ich ohne Problem mithilfe des Strassenverkehrsamtes Heinsberg nachweisen.Daher fordern Sie Geld für Leistungen die ich unmöglich in Anspruch genommen haben kann.

Bevor ich sie bei der Staatsanwaltschaft anzeige wüsste ich gerne Ihre Meinung dazu. Desweiteren bitte ich um Auskunft ob die Staatsanwaltschaft Köln oder Heinsberg für Sie zuständig ist.

Zitat:

also ich bin jetzt kein Jurist, aber den Titel kann die GEZ ja nicht so ohne weiteres erwirken, nur weil Die jetzt sagen Du hättest Schulden bei denen, da könnt ja jeder kommen.

Ob die GEZ kann oder nicht, steht offensichtlich in deren eigenem Ermessen.

Aus eigenem Erleben:

Habe aus Altersgründen meinen Gewerbebetrieb (1-Mann-Betrieb) eingestellt und abgemeldet. Im Einsatz 1 Radio(Büro) 1 X Autoradio im Privatwagen, geschäftlich genutzt.

Beide Geräte mein Privateigentum.

GEZ mit Formblatt abgemeldet zum Ablauf der laufenden Zahlungszeit.

GEZ erkennt die Abmeldung nicht an und verlangt von mir einen Nachweis über den Verbleib und jetzigen Eigentümer der Geräte.

Von mir keine Reaktion, man hatte mich bei der Anmeldung doch auch nicht nach der Herkunft und Eigentum gefragt.

1/2 Jahr später bekomme ich von meiner Gemeindeverwaltung ein Pfändungsandrohung über ausstehende Rundfunkgebühren. Völlig falsche Firmenadresse/Rechtsform etc. Die Gemeinde hats nicht weiter gejuckt, "dann ändern wir den Namen halt ab".

Erst nach Anruf und heftiger Beschwerde beim HR wurde der Vorgang eingestellt.

Wobei der HR sich für das Vorgehen der GEZ denn doch entschuldigt hat.

Hallo ins Forum,

ich versuche mal ein wenig Licht in die Sache zu bekommen:

Die GEZ wird im Auftrag der jeweils örtlich zuständigen Rundfunkanstalt tätig. Insoweit schalte ich auch immer sofort diese ein, wenn die GEZ mal wieder spinnt. Daher ist der Weg von Flexi050 der sinnvollste Weg. Beim letzten Mal hat mir (es war auch der HR) zugesichert, dass die GEZ nie mehr in dieser Sache schreiben.

Die Rundfunkgebühren sind öffentliche Abgaben und werden daher öffentlich-rechtlich (Verwaltungsakt!) festgesetzt. Somit braucht die GEZ tatsächlich kein Gerichtsverfahren, um an das Geld zu kommen. Vielmehr muss man selbst tätig werden und gegen die Festsetzung vorgehen. Wird diese - Fachbegriff - bestandskräftig, wird sie vollstreckt. Da kommt dann entweder der Zoll, das Fínanzamt, die Gemeinde etc. und vollstreckt. In diesem Stadium kann man dann auch nicht mehr viel tun.

Der TE hat sich - m.E. richtig und notwendig - an einen Rechtsanwalt gewandt, um die Sache zu klären. Übrigens m.E. ist die Staatsanwaltschaft Köln m.E. zuständig, da die GEZ ihren Sitz in Köln hat.

Viele Grüße

Peter

PS: Das mit der GEZ läuft wie bei jeder öffentlich-rechtlichen Forderung wie z.B. beim Finanzamt (die brauchen auch keinen normalen Titel, dort reicht auch ein bestandskräftiger Bescheid.

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Hallo ins Forum,

................. dort reicht auch ein bestandskräftiger Bescheid.

ja aber den gibt es doch nicht, wenn die Angaben die die GEZ macht nicht stimmen und wiederlegt werden können?

Themenstarteram 17. November 2011 um 7:26

Danke für die Info mit der Staatsanwaltschaftt.

Die meinen ich hätte eine Anmeldung unterschrieben, nur mit falschen aber ähnlich klingenden Namen ?? Hab ich aber nicht

O-Ton Schreiben vom WDR

An die von Ihnen in dem Anmeldeformular unterschriebenen Angaben sind sie nach Treu und Glauben gebunden. Die von dieser Erklärung ausgehende Indizwirkung begründet nach der Lebenserfahrung regelmässig die Vermutung, das die angemeldeten Rundfunkgeräte auch tatsächlich bereitgehalten werden.

Denen ist es egal ob man ein Gerät haben kann oder nicht !

 

Nur in meiner Fantasie stell ich mir vor das ein temporär erfolgloser Aussendienstmitarbeiter mich in ein Auto steigen sieht, zur Haustür geht, meinen Namen abschreibt, und das Formular ausfüllt und mit meinen Namen unterschreibt. Der arme Mann lebt von Provisionen.

Aber das ist nur meine Fantasie.

Ich hab überlegt ob ich das Gerät nicht abmelden soll, aber kann ich ja nicht, habs ja nicht angemeldet. Das ich als Geringverdienerin eh Anspruch auf Gebührenbefreiung hätte tut hier nichts zur Sache.

Zitat:

Original geschrieben von Karilja

...als Geringverdienerin ........

Vieleicht hast du dann ja auch Anspruch auf eine nahezu kostenlose Beratung beim Anwalt. Ich glaube, beim Amtsgericht beantragt man sowas.

http://www.wallstreet-online.de/.../...h-fuer-geringverdiener-moeglich

http://www.anwalt-berlin.de/.../beratungskosten_gebuehrentabelle.htm

Wäre das angebliche Gerät in der Wohnung, hättest du Schwierigkeiten mit dem Nachweis. Da du aber sicher nachweisen kannst, daß du nie ein Auto gehabt hast, könnte hier der Fall anders liegen. Fragen hilft.

Die GEZ ist eine Wissenschaft für sich, bzw. halt ein Monopol wie man es sich nicht vorstellen kann. Bin auch gerade dabei was ab zu melden und da gibts extra GEZ Foren und was man darin lesen kann, da stehen einem die Haare zu Berge, denn es ist alles anders als normal.

Aber trotzdem was lustiges mal dazu :

Gibt auch wegen Abgabe bei Internet PC`s Ärger mit der GEZ, denn die fordert ja die Gebühren schon wenn ein Gerät bereit gehalten wird, es muss ja nicht in Betrieb sein.

Dann hat der , welcher den Bescheid bekam auch Kindergeld beantragt, denn er ist wie die GEZ der

Meinung, er benutze das Gerät ja nicht, aber halte es bereit, dem zu Folge muss ihm auch Kindergeld zustehen ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Supa A

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Hallo ins Forum,

................. dort reicht auch ein bestandskräftiger Bescheid.

ja aber den gibt es doch nicht, wenn die Angaben die die GEZ macht nicht stimmen und wiederlegt werden können?

Mir stellen sich mehrere Fragen:

1. Bis es zur Zwangsvollstreckung kommt oder diese angedroht wird, bekommt man doch i.d.R. mehr als ein Schreiben? Warum reagiert man nicht früher?

2. Hast du überhaupt KLAR UND DEUTSCHLICH (!) geschrieben, dass die Anmeldung nicht von dir vorgenommen wurde? ...ich kann mir vorstellen das viele Leute im Nachhinein behaupten kein Radio zu haben. Da würde ich mich auch erstmal querstellen, und das als Schutzbehauptung abtun.

3. Hast wirklich kein Autoradio? :-) Falls ja, würde ich den Ball ganz flachhalten. Das wäre nämlich ne Ordnungswidrigkeit trotz Gerät abzumelden.

4. Wieso sollst du überhaupt für dein Autoradio zahlen? Hast du weder Radio noch Fernsehen in der Wohnung oder deinem Haus? ...falls ja ist das Radio im Auto frei.

Die Erfahrung die ich mit der GEZ gemacht habe ist die, dass ein Fehler sich im ehesten einschlecht, wenn man sich undeutlich ausdrückt.

Das mit der Staatsanwaltschaft und einer Anzeige de GEZ ist absoluter Nonsens! Da wird kein Staatsanwalt tätig.

Entweder du hast was unterschrieben, oder es liegt irgend ein Irrtum vor. Ne strafbare Handlung wird man daraus nicht erzeugen können. Die GEZ ist nicht rechtsfähig sondern wird durch die Rundfunkanstalt vertreten.

Jeder Anwalt der empfiehlt die GEZ anzuzeigen, ist inkompetent...

Kleiner Tipp: Oft hilt auch ein freundliches Telefonat. :-)

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