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GEZ Droht mit Zwangsvollstreckung obwohl ich kein Auto (Radio) Habe

Themenstarteram 16. November 2011 um 11:57

Hallo

hab heut Post von der GEZ bekommen, ich soll 140€ nachbezahlen für ein Autoradio seit 2009. Ich habe weder 2009,2010, 2011 ein Auto auf meinen Namen angemeldet gehabt das hab ich denen auch so geschrieben. Die meinten da wäre ein Aussendienstmitarbeiter gewesen und der hätte eine Anmeldung mit mir gemacht ?! Leider lief der Vertrag auf einen ähnlich klingenden Namen. Ich hab den nie gesehen und hab nix unterschrieben auch das habe ich denen mitgeteilt.

Die stellen sie stur und wollen das Geld ?

Kommt mir irgendwie so vor alls wenn ich denen 1000€ in Rechnung stellen würde weil ich denen die Möglichkeit biete mein Fahrrad zu benutzen seit 2009. Mir ist egal ob die davon wissen ?!Und natürlich ob die überhaupt Radfahren können?!?!

Hatt jemand einen Rat was ich nun tun kann ?

Lg

Kari

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18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Puma_King

 

4. Wieso sollst du überhaupt für dein Autoradio zahlen? Hast du weder Radio noch Fernsehen in der Wohnung oder deinem Haus? ...falls Jahr ist das Radio im Auto frei.

Hi,

also zu Punkt 4 kann ich Dir sagen, das wenn man in einer Ehe oder Eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt, nur ein Partner das komplette GEZ-Programm (TV/RADIO etc..) bezahlen muss.

Der andere Partner muss nur für sein eigenes Autoradio (falls vorhanden) bezahlen.

Ich denke mal das wird dann hier so sein.

Ich kann mir nämlich kaum vorstellen, dass es in Deutschland "normale" Haushalte gibt, in dem gar kein Gerät was man anmelden muss vorhanden ist. Seien wir ehrlich...

...ich glaub nämlich auch kaum, dass der Threadstarter seinen Posts nur aus dem Internetcafe oder von der Arbeit postet. Soweit ich weiß wäre - selbst wenn er kein Radio hat - der PC anzumelden. Und mit Autoradio zusammen kostet dass das Gleiche.

Also TE, hast du ne Freundin die bezahlt, oder willst du die GEZ veräppeln? :D

Hi Puma_King und alle anderen, wen das Thema interessiert lest mal in den Foren die GEZ betreffen, es ist alles anders wie im normalen Leben und wie im geschäftlichen Alltag, schon ein kleiner Formfehler und eine Kündigung wird nicht akzeptiert.

Und Bestätigungen/Nachrichten kommen meist Wochen /Monate später oder gar nicht und meistens hilft bei so was nur wenn ein Anwalt schreibt.

Es sei denn man will ein Gerät anmelden, da läuft alles schnell und wie im normalen Leben

Hallo ins Forum

Zitat:

Original geschrieben von Supa A

ja aber den gibt es doch nicht, wenn die Angaben die die GEZ macht nicht stimmen und wiederlegt werden können?

den Bescheid gibt's ziemlich sicher, es dürfte das Schreiben sein, was die TE erhalten hat. Sie hat ja irgendetwas bekommen, auf das sie reagiert hat. Vermutlich war da auch eine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt.

Für die Bestandskraft eines Verwaltungsakts ist es gleichgültig, ob der Inhalt richtig ist. M.a.W. auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann bestandskräftig werden und dann als Vollstreckungsgrundlage dienen kann. Daher ist es immer wichtig, bei Verwaltungsakten rechtzeitig Widerspruch (oder - bei Steuern - Einspruch) einzulegen, um die Bestandskraft zu hemmen.

@PumaKing: Die Vollstreckung wird bei öffentlich-rechtlichen Forderung i.d.R. nur einmal angedroht (ok, je nach Behörde/Stelle kann es auch mal eine Zahlungserinnerung geben) und dann rückt der Vollstreckungsbeamte (dies ist nicht der Gerichtsvollzieher) aus.

Viele Grüße

Peter

PS: Wenn die Anmeldung tatsächlich nicht von der TE stammt, dürfte sich die Staatsanwaltschaft schon interessieren und bei der GEZ hilft nur massives Vorgehen, sonst bewegen die sich nicht. Telefonisch klappt da meist nichts (außer, dass Du wegen der 0180 5 Nummer auch noch zahlen darfst).

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