Gewichtskontrolle??
Hallo
Wurde von euch schon mal jemand in Österreich oder Italien von der Polizei Angehalten?, und auf die Waage gestellt?
( oder in Deutschland ).
Weil mein Proplem :ich werde unseren Wohnwagen so um ca 50 kg Überladen müssen,
geht leider nicht anders weil es sind zB: schon nen euro mover an bord usw...und noch das gebäck wird knapp..
Gruß Andreas
15 Antworten
Re: Gewichtskontrolle??
Zitat:
Original geschrieben von Andreas356
Hallo
Wurde von euch schon mal jemand in Österreich oder Italien von der Polizei Angehalten?, und auf die Waage gestellt?
( oder in Deutschland ).
Weil mein Proplem :ich werde unseren Wohnwagen so um ca 50 kg Überladen müssen,
geht leider nicht anders weil es sind zB: schon nen euro mover an bord usw...und noch das gebäck wird knapp..Gruß Andreas
Hi Andreas,
wichtig wäre zuerst, zu wissen, was Du um 50 kg überladen willst! bei 500 kg sind das 10 %, aber bei 2000kg nur 2,5 %!
Die nächste Frage wäre, ob die 50 kg nicht ins Auto passen. Und vor allem: Nicht die Hinterachse überladen und nicht mit zuwenig Stützlast fahren!
Es wäre einfacher, wenn Du uns sagtes, um welches Gespann es sich handelt.
Gruß
Franjo001
Jetzt hätte ich fast die Antwort auf Deine Frage vergessen: nein, noch nie!
Die theoretische Chance, in solch' eine Kontrolle zu geraten, besteht tatsächlich, zb. am Albanstieg an der A8 zwischen Stuttgart und Ulm. Wahrscheinlich ist das an allen steilen Autobahnstücken vorstellbar. Das Gewicht wird an Ort und Stelle mit Waagen unter den Rädern gemessen.
Im Ausland habe ich so etwas noch nie gesehen, was aber nichts heißen soll ....
Ansonsten ist eine Kontrolle natürlich immer dann vorstellbar, wenn das Gespann schon überladen aussieht.
Die Überladung bezieht sich immer auf das zulässige Gesamtgewicht insgesamt, also z.B. auf 1500 kg oder so. Wenn die Zuladung des Hängers nur 200 kg betragen sollte und der Wowa um 20 kg überladen ist, dann sind das keine 10 %. (Hab' die Formel nicht mehr so genau im Kopf, aber das war doch irgendwas mit Überladung/zGG mal 100????)
pfisti
Hallo
Erstmal danke für die Antworten
Also das Gespann besteht aus einen Audi A6 3.0 TDI, Gesammtgewicht 2345 kg und ein Hobby de luxe 460 1200 kg
In dem Wohnwagen befinden sich aber schon Euro Mover + Batterie ca 70 Kg Warmwasser boiler 15 kg Klimaanlage 25 kg.
Also sind schon 110 Kg verschwunden und ich nehm an das er nicht mehr als 190 kg Zuladung hat ??????? oder mehr???.
Aus dem grund bleiben ja gerade mal 80 kg und 2 Gasflaschen+Ersatzrad wiegt ja auch noch.
Gruß Andreas
Hallo Andreas356, der aktuelle De Luxe Easy 460 UFe hat gerade mal 177 kg ohne Auflastung. Mach dich doch erstmals schlau, was in deinen Papieren genau steht. Die Gasflaschen sollten übrigens im Fahrbereitenleergewicht dafür bereits enthalten sein.
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Hallo Maurus
Genau das ist es ja, es steht ja nur das Gesamtgewicht in den Papieren. Der Hobby ist Baujahr 97 oder 96.
Kennt da vieleicht jemand die Zuladung für das Modell..
Gruß Andreas
Hi Andreas,
nach Deinem Outing bezüglich des Zuges kann ich Dir auch nur raten: Wiege den Wowa! und achte auf die Reifen und deren Luftdruck.
Und tröste Dich damit, daß Wagen Deiner (und meiner 😉 ) Leistungsklasse eher selten zum Wiegen gebeten werden. Auch ich mußte meine Jeunesse auflasten lassen, weil sie sonst nur als Standwagen zu gebrauchen gewesen wäre.
Aber, wenn überladen, dann sollten die Reifen es vom LI her locker packen können. Alles andere ist Russisch Roulette mit auch fremden Leben!
Gruß
Franjo001
Hallo,
also ich bin schon auf die Waage gekommen, da war allerdings alles noch grad im grünen Bereich. Beim nächsten Wohnwagen haben wir den Leerzustand mit Gasflasche auf einer Fuhrwerkswaage mal ermittelt - und gewundert, wir wissen nun, was wir zuladen dürfen.
Nordjoe
Hallo
Wie sieht das Überhaubt mit der Stützlast aus, Zählt die zum Wohnwagen? oder zum PKW??
Gruss Andreas
Hallo Andreas356, dazu gab es schon diverse Themen. Prinzipiell kann man von dir verlangen den WW in abgehängten Zustand zu wägen, so dass die Stützlatst zum WW gehört. Zudem kann aber auch noch die einzelnen Achslasten ermittelt werden, diese werden korrekterweise dann im Angehängten Zustzand ermittelt, was vorallem bei der Hinterachse des Zugfahrzeuges kritisch werden könnte. Also wenn dich der Beamte auf dem Kiecker hat kann er die Stützlast mehrfach beim WW und beim Zugfahrzeug anrechnen. In der Praxis wird aber aus Zeitgründen bei Kontrollen meistens (Ausnahmen ausgenommem) im angehängten Zustand gewogen, so dass die Stützlast sich auf das Zugfahrzeug überträgt. Bei uns in der MFK (analog TüV) musste ich auch noch nie anbhängen zum Wägen obwohl ich Haarscharf am Limit bin. Obwohl die Typen nicht grade die absolute "Instanz" sind, denn die Bremsen kontrolierten sie auch von Auge, mit einem scharfen Bremsmanöver auf dem Platz weil für 2.5m WW die PKW Rollen zu schmal sind und WW's für den LKW-Prüfstand zuwenig Bodenfreiheit haben.
Da WW's mit der Zuladung sowieso immer recht knapp berechnet sind, ist ein schlechtes Gewissen von 50-100Kg bei Campern schon fast die Regel. Schau einfach auf gute Reifen und den richtigen Druck und fahre anständig, so dass du nur beim Gesetz am Limit fährst und bei der Physik noch genügend Spielraum für gefähliche Situationen hast.
Hallo,
die Stützlast ist ein Teil des Wohnwagengewichtes, welches im angehängten Zustand (ähnlich wie beim Aufsatteln des LKW's) dem Zugfahrzeug aufgetragen wird und nicht der Achslast des Wohnwagens.
Nordjoe
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
Hallo,
die Stützlast ist ein Teil des Wohnwagengewichtes, welches im angehängten Zustand (ähnlich wie beim Aufsatteln des LKW's) dem Zugfahrzeug aufgetragen wird und nicht der Achslast des Wohnwagens.Nordjoe
Genau so ist es!
Ich habe, bzgl. der Messvorschriften, bei den hier zitierten früheren Diskussionen, ein Fax vom BMV angehängt, was ich auch mitführe, weil ich fast vermute, dass die wenigsten Polizisten die Vorschriften exakt kennen.
Wenn auch das von der Exekutive ignoriert wird, ... ist der Ärger da.
Gruß, Tempomat
Hallo Tempomat, dein Fax vom BMV nütz aber beim Problem mit dem überlandenen WoWa nichts, denn die Stützlast wird nur für die Berechnung der Anhängelast dem Zugfahrzeug angerechnet. Das zulässige Gesammtgewicht des Anhängers darf aber ebenfalls nicht überschritten werden und ist auch gemäss deinem Fax im abgekupelten Zustand zu ermitteln. (Seite 5 letzter Satz)
Zitat:
Original geschrieben von maurus
Hallo Tempomat, dein Fax vom BMV nütz aber beim Problem mit dem überlandenen WoWa nichts, denn die Stützlast wird nur für die Berechnung der Anhängelast dem Zugfahrzeug angerechnet. Das zulässige Gesammtgewicht des Anhängers darf aber ebenfalls nicht überschritten werden und ist auch gemäss deinem Fax im abgekupelten Zustand zu ermitteln. (Seite 5 letzter Satz)
Hi maurus,
Hab Seite 5, letzter Satz nicht zur Hand, aber in der geschilderten Differenzierung kann ich es mir vorstellen.
Also in Zahlen:
zul. GG WoWa 1.200 kg; Stützlast 50 kg.
Jetzt darf nicht so verfahren werden: GG WoWa 1.250 kg, weil, 50 kg gehen eh über als Stützlast auf das Zugfahrzeug, so ist's gemeint, oder?
Gruß, Tempomat
Beispiel:
Zulässige Anhängelast des Autos 1200 kg.
Gesamtgewicht WoWa 1250
Stützlast 50 kg
Zulässiges Gesamtgewicht WoWa 1300.
Diese Kombination ist zulässig sofern das Auto noch 50kg freie Zuladung besitzt, da bei der Anhängelast die Stützlast dem Zugfahrzeug angerechnet wird und das Gesamtgewicht des Wohnwagens nicht überschritten wird.
Ist das zulässige Gesamtgewicht dess WoWa aber nur 1200kg ist die Anhängelast zwar noch im grünen Bereicht, aber das zulässige Gesamtgewicht des WoWa ist um 50kg überschritten, da bei ihrer Ermittlung die Stützlast nicht abgezogen wird.
Zu erklären ist dies, dass bei der Anhängelast nur vom Zugfahrzeug ausgegangen wird und dessen technische Auslegung (Beschleunigung/Bremsung). Dabei spiel es keine Rolle, ob das Gewicht angehängt oder im Fahrzeug ist. Die Summe von Anhängelast plus Fahrzeuggewicht (max. Masse des Zuges) bleibt sich gleich egal wo die Stützlast angerechnet wird. Beim Gesamtgewicht des WoWa hingegen ist nur der WoWa und seine technische Dimensionierung selber ausschlaggebend und somit muss hier auch die Stützlast mitgerechnet werden, ausser beim zulässigen Achsgewicht, wobei dies kaum so spitz gerechnet ist, dass die Stützlast ausschlaggebend ist.