ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Gewerbeleasing - keine Firmenfahrten -> Auf Privat zulassen ?

Gewerbeleasing - keine Firmenfahrten -> Auf Privat zulassen ?

Themenstarteram 23. Oktober 2018 um 10:01

Ich habe eine Frage.

Ich bin Einzelunternehmer und habe mir vor einem Monat einen Ford Kuga über ein Gewerbeangebot geleast. Direkt nach Annahmebestätigung wollte ich den Vertrag eigentlich Widerrufen, da mir das ganze dann doch zu blöd wurde bzgl. 1% Regelung oder Fahrtenbuch - ob überhaupt im Betriebvermögen oder nicht ...

Da Gewerbe wird mir ein Widerruf nur gegen Zahlung (Strafe) in höhe von 15% des Listenpreises gewährt, dass habe ich abgelehnt, somit geht alles weiter seinen gang.

Ich habe das Fahrzeug nur über das Gewerbeleasing bestellt, da die Monatlichen Raten gerade einmal 146 Euro inkl. Ust. betragen. Das ist weit unter dem, was ein Gebrauchter, vergleichbarer aber weitaus günstigerer Kuga hier beim Händler monatlich gekostet hätte (über 200 Euro).

Nun, ich würde das Fahrzeug nicht für Kundenbesuche etc. nutzen. Lediglich für Fahrten von Zuhause zur Arbeit und Zurück und natürlich für alle weiteren Privaten Fahrten.

(1) Meine Frage ist nun, ob ich das Fahrzeug nun einfach auf mich Privat zulassen kann und dementsprechend auch rein gar nichts in irgendeiner form an dem Fahrzeug geltend mache. Zu deutsch, mache ich nicht geltend, interessiert das das FA nicht. - Geht das ?

(2) Oder kann ich das Auto bei der Zulassungsstelle dennoch auf die Firmenadresse zulassen, aber dennoch nichts geltend machen ? Also dennoch alles Privat, bis auf die Adresse ?

(3) Oder sollte ich das Fahrzeug ganz normal auf die "Firma" anmelden und ein Fahrtenbuch führen ? - das geht ja mittlerweile ganz bequem Digital per App. Dennoch wird nichts außer "Fahrten zur Arbeit" und eben die Privatfahrten (Einkaufen etc.) drin stehen ... zählt das Fahrzeug dann nicht automatisch zum Privatvermögen ?

Ein weiterer Punkt, was mich hier abschreckt ist die Nutzungsdauer. Die ist lt. AfA bei 6 Jahren für einen Neuwagen. Das Fahrzeug ist aber lediglich auf 48 Monate geleast.

Fakten also:

Der Vertrag läuft auf bei dem Leasinggeber auf meine Firmenadresse, es ist kein gesonderter Firmenrabatt etc. im Vertrag erwähnt.

Meine Privatadresse ist 14km vom Firmensitz entfernt.

Das Fahrzeug wird nur für Fahrten zur Arbeit und für Privatfahrten genutzt.

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Besten dank!

Beste Antwort im Thema

Weil die Fahrten zum Betrieb und zurück nunmal Privatfahrten sind.

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten
Themenstarteram 24. Oktober 2018 um 19:34

Wieso sollte FA kosten haben, wenn ich nichts geltend mache ? Weder Rate, noch Versicherung, noch Sprit oder sonnst was setze ich ja davon ab.

Aber ja,

Die Zulassung läuft auf die Firma - also die Adresse.

Die Rate wird vom Privatkonto abgebucht

Geltend mache ich auch nichts

Tanken, Versicherung etc. alles vom Privatkonto

In der Versicherung ist auch nur die Firmanadresse als Halter, Versicherungsnehmer bin ich (Privatadresse)

Ergo, interessiert es das FA nicht, richtig ? Muss ich dennoch ein Fahrtenbuch führen ? Nein, oder ?

Wenn Du es so, wie von Dir beschrieben, interessiert sich das FA nicht dafür und Du musst kein Fahrtenbuch führen.

Ui, da fehlt ein „machst“. Aber es sollte trotzdem zu verstehen gewesen sein.

Wenn du wie die meisten Gewerbetreibenden umsatzsteuerpflichtig, also auch vorsteuerabzugsberechtigt bist, ist dein Vorgehen nicht optimal.

Die Fahrten zur Betriebsstätte sind betrieblich, wie weiter vorne schon mal geschrieben. Hol dir doch für diese Fahrten den (in Rate, Spritkosten etc. enthaltenen) Umsatzsteueranteil anteilig als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

Themenstarteram 25. Oktober 2018 um 6:26

Also doch ein Fahrtenbuch ? Wie wird denn das entschieden ob 1% oder Fahrtenbuch ? Wie wird denn überhaupt berechnet wieviel % ich Privat oder Gewerblich fahre ?

Die Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte sind Privatfahrten. Hierfür kannst Du in der EkSt-Erklärung die Entfernungspauschale geltend machen. Das wars dann auch schon. Da gibt es keinen Unterschied zwischen Selbständigen und abhängig Beschäftigten. Da Du nur Privatfahrten machst, kannst Du das Auto auch nicht im Betriebsvermögen aktivieren und so die Vorsteuer ziehen. Eine andere Handhabung fliegt Dir bei der ersten Außenprüfung des FA um die Ohren!

Das wird wahrscheinlich schon der Steuerberater nicht mitmachen, sofern vorhanden. Der macht auch nur, was legal oder zumindest in der Grauzone ist.

Zitat:

@golffreiburg schrieb am 25. Oktober 2018 um 08:26:44 Uhr:

Also doch ein Fahrtenbuch ? Wie wird denn das entschieden ob 1% oder Fahrtenbuch ? Wie wird denn überhaupt berechnet wieviel % ich Privat oder Gewerblich fahre ?

Ein aufwändiges Fahrtenbuch brauchst du nicht. D.h. du brauchst keine Einzelfahrten aufzeichnen, die sind ja sowieso privat. Benötigt wird nur der Kilometerstand am Jahresanfang und -ende.

Und du musst dir notieren, an wie vielen Tagen du zum Firmensitz gefahren bist.

Dann kann man ausrechnen, wieviel % der Jahresfahrleistung das ausmacht (und die steuerlichen Vorteile in der Buchhaltung verbuchen).

Was denn für Vorteile?

Die Pendlerpauschale funktioniert ohne Fahrtenbuch und hat mit Umsatzsteuer nichts und mit betrieblichen Kosten auch nichts zu tun!

Wie oben geschrieben, Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug und Einkommensteuer sind zwei paar Stiefel.

Die eine Steuer hat mit der anderen nichts zu tun, abgesehen davon dass der gleiche Sachverhalt beurteilt wird.

Paul, Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sind betriebliche Fahrten, allerdings sind die abziehbaren Kosten auf 30 Cent pro Entfernungskilometer beschränkt.

Deloman, Deine Tipps sind falsch und irreführend.

TE, warum fragst Du nicht einfach Deinen Steuerberater, den Du hoffentlich hast.

Zitat:

@Deloman schrieb am 25. Oktober 2018 um 09:51:29 Uhr:

Wie oben geschrieben, Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug und Einkommensteuer sind zwei paar Stiefel.

Ja und weiter? Wieso soll der TE darüber Aufzeichnungen machen, wie oft er in die Arbeit fährt? Bei einem Privatwagen ist das doch egal. Er gibt am Jahresende an, wie oft er in die Arbeit gefahren ist (365 Tage minus Wochenenden minus Urlaub).

Themenstarteram 25. Oktober 2018 um 8:22

Das wollte ich hören, danke! So habe ich das auch in Erinnerung.

Ich werde glaube ich dennoch, aus reinem Spaß ein digitales Fahrtenbuch mit entsprechender App führen. Dann kann ich im Fall der Fälle auch nachweisen, dass das Auto wirklich nur privat genutzt wird.

Und wozu? Wenn du es gewerblich nutzt, gibst du einfach 30 Cent/km an und setzt diese ab.

So mache ich es, wenn ich mal mit dem Privatwagen für meine Firma unterwegs bin. Da reicht denen eine simple Aufstellung, wie viele km das wann waren.

am 25. Oktober 2018 um 9:18

Zitat:

@golffreiburg schrieb am 25. Oktober 2018 um 10:22:47 Uhr:

Das wollte ich hören, danke! So habe ich das auch in Erinnerung.

Ich werde glaube ich dennoch, aus reinem Spaß ein digitales Fahrtenbuch mit entsprechender App führen. Dann kann ich im Fall der Fälle auch nachweisen, dass das Auto wirklich nur privat genutzt wird.

Das ist nicht notwendig, wenn bei Deiner Firma keinerlei Kosten für das Fahrzeug anfallen. Alles Privatvergnügen und damit dem FA egal.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Gewerbeleasing - keine Firmenfahrten -> Auf Privat zulassen ?