Gewährleistungspflicht
Hi leute habe mir vor 3 tagen ein BMW 320Diesel gekauft
Baujahr 99 für 8700 Euro.
Habe mit dem wagen am Anfang eine Probefahrt gemacht
der wagen kamm mir bei der Probefahrt wie ein 60 Ps auto vor.
Hab den verkäufer gefragt warrum das Auto so langsam ist
Er meinte das ist normal so ist ja ein Diesel.
Muss dazu sagen habe noch nie vorher ein Turbo diesel gefahren deswegen dachte ich die sind halt nicht schneller.
Jetzt war ich nach 3 Tagen bei BMW
und die sagten mir der LMM ist kaputt
deswegen zieht der wagen nicht.
Reperatur kosten ca 600 Euro.
Das heisst der Verkäufer hat mich verarscht
Das Auto habe ich Privat gekauft und im Vertrag
steht Gewährleistung ausgeschlossen.
Hab ich da ne chance wen ich den Anwalt einschalte
eine Rechtschutzversicherung habe ich.
Hoffe einer kann mir helfen. Gruss
36 Antworten
Das ist schon klar, aber danke nochmal für den Tip 🙂
Der Wagen wird vllt 2000km im Jahr bewegt, die Sachen worauf es uns ankommt, erkenn ich schon selbst. Das ist nur ein Ersatz für Bus und Bahn 😉
Oh man. Hast du das dingen schon einbauen lassen den LMM?
Wenn ja pech gehabt. Ansonsten gehst du den einfach Kaufen. Blätterst 250€ auffen Tisch und baust Ihn selbst ein. Ein LMM ist wohl das leichteste der Welt den zu wechseln.
Geht hier zwar nicht um mein Auto, aber das gehört auch zu den Kommentaren, die einfach für´n Arsch sind. Soll nämlich Leute geben, die sowas einfach nicht können!!! Ich würd´s auch nicht machen, wenn ich keine Ahnung davon habe.
Ein E46 ist auch ein wenig mehr verbauter im Motorraum, als ein Audi 80 😉
Und ganz so einfach ist die Geschichte auch nicht. Der LMM muss auch mit dem Auto "verheiratet"werden. Und das geht nicht mal eben so auf der Straße.... 😉
Zitat:
Das bezieht sich aber auf Mängel die nach dem Verkauf entstehen.
Das hat der dellenzahler falsch verstanden! sieh mal unter Gewährleistung/Sachmängelhaftung nach.
JEDER Gewährleistungsanspruch, auch bei Händlern bezieht sich darauf dass das Produkt zum ZEITPUNKT des KAUFS frei von Mängeln war. Nachträglich enstandene Fehler sind NIE Gewährleistung.
(man geht allerdings bei Neuwaren vom Händler davon aus dass ein Fehler zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestanden haben muss wenn das Gerät bei normalem gebrauch innerhalb der ersten 6 Monate kaputt geht)
Hier ist Gewährleistung wirksam ausgeschlossen. es kommt also ausschließlich darauf an ob dieser Mangel arglistig verschwiegen wurde. Dazu musste er zum zeitpunkt des Kaufs
1. vorhanden sein und
2. der VK davon wissen
Beides ist vom Käufer zu beweisen, sonst besteht keine Chance.
Das Halbwissen hier kann teuer werden,...
Du hast natürlich Recht, ich habe mich da wohl etwas unglücklich ausgdrückt. Ich meinte Natürlich Mängel, welche zum Zeitpunkt des Gefahrübergang angelegt waren, so wie du es richtig beschrieben hast.
Bezüglich der Beweislast wird das sicherlich schwierig, aber es nicht nicht unmöglich.
Nur, ich glaube, den Ausgang der Angelegenheit werden wir hier wohl nicht erfahren. Der TE hat wohl kein Interesse mehr.....
hi leute
hatte mit dem verkäufer gesprochen
und der zeigte sich uneinsichtig.
Wie gesagt BMW wollte ca 600 Euro
für den LMM haben mit einbau usw.
Hab dan einen LMM von
Merzedes bestellt
der kostete ganze 60 Euro und passt auch auf den
BMW dan Selbst eingebaut.
Auto fährt sich jetzt super.
Zum anwalt gehen hätte sich dan wohl nicht mehr gelohnt wegen 60 Euro.