Gewährleistungspflicht

Hi leute habe mir vor 3 tagen ein BMW 320Diesel gekauft
Baujahr 99 für 8700 Euro.

Habe mit dem wagen am Anfang eine Probefahrt gemacht
der wagen kamm mir bei der Probefahrt wie ein 60 Ps auto vor.
Hab den verkäufer gefragt warrum das Auto so langsam ist
Er meinte das ist normal so ist ja ein Diesel.
Muss dazu sagen habe noch nie vorher ein Turbo diesel gefahren deswegen dachte ich die sind halt nicht schneller.

Jetzt war ich nach 3 Tagen bei BMW
und die sagten mir der LMM ist kaputt
deswegen zieht der wagen nicht.
Reperatur kosten ca 600 Euro.

Das heisst der Verkäufer hat mich verarscht
Das Auto habe ich Privat gekauft und im Vertrag
steht Gewährleistung ausgeschlossen.
Hab ich da ne chance wen ich den Anwalt einschalte
eine Rechtschutzversicherung habe ich.

Hoffe einer kann mir helfen. Gruss

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb


Wenn es ein Händler wäre ein interessanter Aspekt, aber bei Privatkauf wie hier unerheblich da Gewährleistung ausgeschlossen und der Käufer wusste wie schlecht das Auto zieht

Lehrgeld!

wo bitte steht das.... im Kaufvertrag?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


wo bitte steht das.... im Kaufvertrag?

Zitat:

Original geschrieben von Gjoni20


Das Auto habe ich Privat gekauft und im Vertrag
steht Gewährleistung ausgeschlossen.

Ich meinte ob im Kauvertrag steht, ob das Auto schlecht zieht.

Der Gewährleistungs- Ausschluss ist für den Verkäufer kein Persilschein.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich meinte ob im Kauvertrag steht, ob das Auto schlecht zieht.

Der Gewährleistungs- Ausschluss ist für den Verkäufer kein Persilschein.

Das hat der Käufer doch bemerkt und war mit der Antwort des Verkäufers wohl zufrieden, sonst hätte er ja wie jeder normale Mensch die Finger von dem Auto gelassen

Folgenden Text habe ich auf der ADAC Seite gefunden.
Zitat:"
Aufgrund der Schuldrechtsreform zum 1.1. 2002 hat sich die Rechtslage erheblich verändert. Es muss unterschieden werden zwischen dem sogenannten Verbrauchsgüterkauf (= Verkauf von einem Unternehmer an einen Verbraucher) und anderen Kaufverträgen (z.B. zwischen Privatleuten oder von Unternehmer zu Unternehmer). Diese Unterscheidung ist deshalb so wichtig, weil aufgrund der neuen Rechtslage Unternehmer beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges an eine Privatperson für Sachmängel haften müssen. Verkauft dagegen eine Privatperson ein gebrauchtes Fahrzeug, darf sie die Sachmängelhaftung – wie bisher – ausschließen.

.........

Verkauf durch eine Privatperson
...............
Hier darf die Sachmängelhaftung auch nach neuem Recht ausgeschlossen werden."

Wenn ich mir das so durchlese, vertehe ich das so, daß es KEINE Sachmängelhaftung bei Privatverkauf gibt. Und das ist doch in diesem Zusammenhang genau das gleiche wie eine Gewährleistungspflicht, oder ??
Klärt mich mal auf! Vielleicht hab ich das ja auch falsch verstanden.

Das hast du schon richtig verstanden.

Das bezieht sich aber auf Mängel die nach dem Verkauf entstehen.

Aber hier geht es ja darum ob der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes bereits schon vorgelegen hat und evtl. vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurde.

@Berndkalp

Also, ich weis nicht… den TE hier als nicht normal zu bezeichnen, bloß weil er aus Unwissenheit vielleicht übers Ohr gehauen wurde, finde ich nicht gut.

Er hat sich ja schließlich hier an MT gewendet und Rat und Hilfe zu bekommen.

Hohn und Spott dürfte wohl das letzte sein, was ihm hier weiterhilft.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


@Berndkalp

Also, ich weis nicht… den TE hier als nicht normal zu bezeichnen, bloß weil er aus Unwissenheit vielleicht übers Ohr gehauen wurde, finde ich nicht gut.

Er hat sich ja schließlich hier an MT gewendet und Rat und Hilfe zu bekommen.

Hohn und Spott dürfte wohl das letzte sein, was ihm hier weiterhilft.

Ich verspotte keinen, nur der TE ist selbst schuld wen er bei einem ihm bekannten Mangel das Auto trotzdem kauft.

Ich glaube auch nicht das er übers Ohr gehauen wurde, sondern das der verkäufer es selbst nicht bessr wusste, denn LMM gehen gerne schleichend kaputt und man merkt den defekt erst bei einer vergleichsfahrt

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Das hast du schon richtig verstanden.

Das bezieht sich aber auf Mängel die nach dem Verkauf entstehen.

Aber hier geht es ja darum ob der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes bereits schon vorgelegen hat und evtl. vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurde.

Aha, bin ich jetzt ein bißchen schlauer 🙂 Aber das zu beweisen wird schon schwierig.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Er hat sich ja schließlich hier an MT gewendet und Rat und Hilfe zu bekommen.

Aber wenn einem ein 320 D wie ein 60PS-Auto vorkommt, dann erkundigt man sich doch VORHER, bevor man knapp 9000€ auf den Tisch legt.

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb


Ich verspotte keinen, nur der TE ist selbst schuld wen er bei einem ihm bekannten Mangel das Auto trotzdem kauft.

Ich glaube auch nicht das er übers Ohr gehauen wurde, sondern das der verkäufer es selbst nicht bessr wusste, denn LMM gehen gerne schleichend kaputt und man merkt den defekt erst bei einer vergleichsfahrt

Das er selber Schuld wird der TE wohl von alleine Wissen.

Das musst du Ihm nicht noch laufend aufs Butterbrot schmieren.

Ich glaube sehr wohl, dass ein Autofahrer merkt, wenn sein Auto nicht mehr so beschleunigt wie er es gewohnt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bruno79


Aha, bin ich jetzt ein bißchen schlauer 🙂 Aber das zu beweisen wird schon schwierig.

Aber wenn einem ein 320 D wie ein 60PS-Auto vorkommt, dann erkundigt man sich doch VORHER, bevor man knapp 9000€ auf den Tisch legt.

Aber das Thema ist hier doch, ob es hier für den TE eine Möglichkeit vom Verkäufer für diese Reparatur etwas abzuverlangen.

Das er einen Fehler bei der Abwicklung des Kaufes gemacht, hat er doch schon lange selbst gemerkt und auch zugegen.

das muss doch hier nun wirklich nicht mehr weiter Kommentiert werden oder?

Du hast aber Recht, wenn du sagt, dass der Beweis schwierig sein wird. mal sehen, was der TE hier nun weiter unternimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Das er einen Fehler bei der Abwicklung des Kaufes gemacht, hat er doch schon lange selbst gemerkt und auch zugegen.

Dann hab ich wohl was überlesen. Der TE hat nämlich nichts mehr geschrieben, außer dem Eröffnungsthread. 😁

Vielleicht hilft ja ein "klärendes" Gespräch zwischen Käufer und Verkäufer, und die einigen sich zur Not darauf, daß z.B. jeder die Kosten zur Hälfte trägt. Es soll ja einsichtige Menschen geben. Vielleicht gehört ja der Verkäufer zu diesen Menschen 😉 immerhin besser als alleine auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von Bruno79


Dann hab ich wohl was überlesen. Der TE hat nämlich nichts mehr geschrieben, außer dem Eröffnungsthread. 😁

Vielleicht hilft ja ein "klärendes" Gespräch zwischen Käufer und Verkäufer, und die einigen sich zur Not darauf, daß z.B. jeder die Kosten zur Hälfte trägt. Es soll ja einsichtige Menschen geben. Vielleicht gehört ja der Verkäufer zu diesen Menschen 😉 immerhin besser als alleine auf den Kosten sitzen zu bleiben.

ein weiser Vorschlag. Wäre wohl unter diesen Umständen auch das sinnvollste. 🙂

Vieleicht meldet sich ja der TE hier noch mal zu Wort. Wäre schön, wenn wir hier mal eine Sachstandmeldung bekämen

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Wäre schön, wenn wir hier mal eine Sachstandmeldung bekämen

Fänd ich auch gut. Such nämlich für meine Freundin auch grad ein Auto. Soll günstig und von privat sein. Dann weiß ich wenigstens, worauf ich verstärkt achten muß, bezüglich was im Vertrag vermerkt wird, usw....

Zitat:

Original geschrieben von Bruno79


Fänd ich auch gut. Such nämlich für meine Freundin auch grad ein Auto. Soll günstig und von privat sein. Dann weiß ich wenigstens, worauf ich verstärkt achten muß, bezüglich was im Vertrag vermerkt wird, usw....

Viel wichtiger als der Vertrag ist, das man sich das Auto sehr genau anschaut.

Und kennt man sich selbst nicht aus, so nimmt man einen Spezie mit der fit ist

Jaaaa, wir haben es ja verstanden. 🙄

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