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Gewährleistung vom Händler an Käufer übertragbar?

Themenstarteram 23. März 2013 um 18:34

Hallo zusammen.

Ich wusste leider nicht, wo ich meine Frage stellen sollte, darum bin ich jetzt hier gelandet.

Gegebenenfalls muss nen Admin das Thema verschieben..

Zu meiner Frage.

Mal angenommen ich kaufe einen PKW vom Händler als Privatperson, da muss er mir ja die Gesetzliche Gewährleistung geben. Soweit ist alles Klar.

Wenn ich nun das Auto zuhause habe, es auch noch nicht angemeldet habe und ich mir Überlege, das es doch nicht der Richtige für mich ist, oder aus sonst welchen Gründen auch immer.......

Und ich verkaufe jetzt dieses Fahrzeug von Privat an Privat ( ca 2 Wochen nach meinem Erwerb vom Händler) hätte dann der neue Besitzer die Gesetzliche Gewährleistung vom Händler die ich Ursprünglich gehabt hätte?

Ich persönlich sage ja, denn wenn ich mein 2 Wochen altes Handy bei Ebay verkaufe und den Kassenbon dazulege, hat der neue Besitzer ja auch weiterhin die Garantie.

 

Was sagen die Experten dazu?

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19 Antworten

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 23. März 2013 um 21:34:03 Uhr:

Naja als Betrug würde ich das jetzt nicht gerade ansehen.

Wenn das so stimmt wie Ihr hier schreibt, würde es ja auch bedeuten, wenn ich ein Auto kaufe, dies aber auf meine Frau ( Okay, gleicher Name) oder Lebensgefährtin zugelassen wird, der Händler keine Gewährleistung mehr geben muss.

Obwohl ich es fahren würde und auch Besitzer und Eigentümer bin. Denn den Brief und Schein habe ich ja, steht ja lediglich nur ein anderer Name drin was aber bei den Eigentumsverhältnissen keine Rolle Spielt.

Das ist eine ganz andere Situation, in dem Fall wärst du weiterhin der Besitzer und deine Frau der Halter. Wenn du den Wagen weiterverkauft bist du nicht mehr der Besitzer.

9 Jahre alte Threads zu schänden ist echt nicht schön...

Zitat:

@Stev1977 schrieb am 26. März 2022 um 13:42:01 Uhr:

Ja, die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und nicht an den Käufer.

Garantie = freiwillige Leistung

Gewährleistung = gesetzliche Verpflichtung

Die restliche Frage klärt sich aus dem Vertrag. Wird der Übergang des Gewährleistungsanspruch explizit ausgeschlossen oder unter Vorbehalt gestellt, dann nicht ansonsten. greift $398BGB wenn ein Abtretung der Ansprüche erfolgt.

Und hier wird ohnehin kein Vertragsrecht abgehandelt.

Sollte jeder wissen. ;)

Solche alten Sachen können wir auch besser ruhen lassen.

Mach ich damit hier.

Moorteufelchen

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