Gewährleistung ?..
Hallo,
Ich habe mir im Dezember 2014 von Porschezentrum einen 86er Targa gekauft.
Bei der Abholung reklamierte ich schon die Schaltung. Zweiter Gang kratzt von dem 1ten Gang und vom 3ten Gang runter . Aber natürlich gut fahrbar wenn man nicht schnell schaltet oder höher dreht.
Danach war der Wagen noch 2 oder 3mal dort.
Nunmehr habe ich im September wieder einen Termin.
Was für mich eigentlich ganz klar ist,- der Synchronring soll geprüft werden.
Für die 2ten und 3ten Werkstattbesuche gab es keine Belege.
Wer kann mir helfen,- läuft das unter Gewährleistung ?.
Danke für jede Info.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Wenn jemand ein Fahrzeug von einem Porsche - Zentrum kauft, kann er erwarten daß das Auto hundertprozentig in Ordnung ist !!!
Gebrauchtwagen bleibt Gebrauchtwagen.
21 Antworten
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 11. August 2015 um 07:33:09 Uhr:
Die Frage ob das ein Gewährleistungsfall ist oder nicht ist hier nicht so einfach zu klären. Dazu müsste man wissen, was im Kaufvertrag steht, wie viele KM das Fahrzeug herunter hat, Kaufpreis, etc.Bei einem 29 Jahre alten Kraftfahrzeug spielt das nämlich mit in die Frage rein, ob man hier "technischen Neuzustand" erwarten kann. Ein verschlissener Synchronring muss daher nicht zwingend ein Mangel im Sinne der Gewährleistung sein. Man hat ja keinen Neuwagen gekauft...
Das ist sehr einfach. Wenn jemand ein Fahrzeug von einem Porsche - Zentrum kauft, kann er erwarten daß das Auto hundertprozentig in Ordnung ist !!! Du kannst ja mal einen Testanruf bei einem Porsche - Zentrum deiner Wahl machen und fragen : " Wenn ich bei Ihnen einen Klassiker kaufe, kann ich dann davon ausgehen das er technisch auch komplett in Ordnung ist ? ". JEDER Verkäufer bei JEDEM deutschen Porschezentrum wird sowas antworten wie " Selbstverständlich " . Du kannst ja dann noch sagen: " Ja, aber das ist doch kein Neuwagen. " Antwort wird IMMER sein " Wenn sie bei uns einen Klassiker erwerben so ist er natürlich umfangreich in der Werkstatt geprüft worden " ( So oder sehr
ähnlich ).
Dein komischer Beitrag würde vielleicht eher passen wenn jemand fragen würde : " Ich habe beim Gebrauchtwagenhändler umme Ecke nen Golf III für 700 .- Euro gekauft und habe folgendes Problem ... ".
Und selbst bei so nem Auto darf man davon ausgehen, daß direkt nach dem Kauf das Getriebe nicht anfängt ne Grätsche zu machen. Wir leben hier in einem Rechtsstaat und nicht in einer Mini - Bananenrepublik am anderen Ende der Welt !!!
Zitat:
@Werner39 schrieb am 11. August 2015 um 07:53:12 Uhr:
Apropos, da würde ich dem Hurrz zunächst raten mal zu gucken ob das "Porschezentrum" tatsächlich der Vertragspartner ist. Falls nein und im Auftrag verkauft wurde ist die Gewährleistung eh hinfällig...
Das bezweifle ich. Geht sowas vor Gericht wird das vom Richter so beurteilt werden, daß das Porschezentrum auch haftbar zu machen ist. Kauft jemand bei einem Porschezentrum und eben nicht bei Herrn XY oder irgendeinem dubiosen Händler ein Fahrzeug eben unter der Flagge des seriösen Porschezentrums ( so will das Porschezentrum seine Außenwirkung ja wohl auch haben ) so darf er auch davon ausgehen daß das Fahrzeug in Ordnung ist.
Es könnte dem Käufer vielleicht zum Vorwurf gemacht werden, daß er den Wagen mit diesem merkwürdigen Schaltverhalten überhaupt ohne Weiteres gekauft hat. Aber da es auch vollkommen unbeleckte Zeitgenossen gibt wird das Porschezentrum letztlich doch den schwarzen Peter haben.
Zitat:
@flatfour schrieb am 11. August 2015 um 09:16:53 Uhr:
Ich sehe das auch so:- was erwartet man von einem alten Auto? Neuwagen?
Hallo ? Es ist ja wohl ein Unterschied ob man Max Mustermann seinen ranzigen 123er abkauft, oder bei einem blitzblanken Porsche - Zentrum einen hochpreisigen Klassiker erwirbt !!!
Dieser Spruch : " Das ist aber kein Neuwagen " paßt in ein Verkaufsgespräch eines mäßigen Gebrauchtwagens aber doch nicht zu einem 911 vom Porschezentrum !!!
Er lässt sich schalten, wenn man es langsam tut oder mit Zwischengas. Aber das kann ja nicht Sinn der Sache sein.
Insbesondere vom 3ten innren 2ten
Viele Grüße
Zitat:
@Hurrz schrieb am 24. August 2015 um 07:20:55 Uhr:
Er lässt sich schalten, wenn man es langsam tut oder mit Zwischengas. Aber das kann ja nicht Sinn der Sache sein.
Insbesondere vom 3ten innren 2tenViele Grüße
Mach mal richtig Dampf bei den Clowns !!! Je netter du bist desto weniger wirst du ernst genommen !!!
Ich würde da jeden Tag anrufen oder auf der Matte stehen. Sollst du mal sehen wie schnell dann die Sache in deinem Sinne geregelt ist !
Zitat:
Wenn jemand ein Fahrzeug von einem Porsche - Zentrum kauft, kann er erwarten daß das Auto hundertprozentig in Ordnung ist !!!
Gebrauchtwagen bleibt Gebrauchtwagen.
1ten Gang und vom 3ten Gang runter . Aber natürlich gut fahrbar wenn man nicht schnell schaltet oder höher dreht.
Danach war der Wagen noch 2 oder 3mal dort.
Nunmehr habe ich im September wieder einen Termin.
Warum Aufregen, Der Fehler wurde schon beim Kauf Reklamiert, -was wurde vereinbart?
2ter und 3ter Werkstatt Besuch vorhanden, Im Sep. neuer Termin.
Porsche versucht es "Auszusitzen", oder verweist auf Preisminderung -vereinbarung-.
Gegebenenfalls beim nachsen Termin hartbleiben.
Rudiger