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Gewährleistung ?..

Themenstarteram 10. August 2015 um 14:48

Hallo,

Ich habe mir im Dezember 2014 von Porschezentrum einen 86er Targa gekauft.

Bei der Abholung reklamierte ich schon die Schaltung. Zweiter Gang kratzt von dem 1ten Gang und vom 3ten Gang runter . Aber natürlich gut fahrbar wenn man nicht schnell schaltet oder höher dreht.

Danach war der Wagen noch 2 oder 3mal dort.

Nunmehr habe ich im September wieder einen Termin.

Was für mich eigentlich ganz klar ist,- der Synchronring soll geprüft werden.

Für die 2ten und 3ten Werkstattbesuche gab es keine Belege.

Wer kann mir helfen,- läuft das unter Gewährleistung ?.

Danke für jede Info.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Wenn jemand ein Fahrzeug von einem Porsche - Zentrum kauft, kann er erwarten daß das Auto hundertprozentig in Ordnung ist !!!

Gebrauchtwagen bleibt Gebrauchtwagen.

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klar hast du Gewährleistung.

ich rate dir , laß dir ein gutachten über die schäden erstellen.

die so genannte beweissicherung. und stelle dann den Händler das Auto wieder auf den Hof.

für die mängel hast du dann das gutachten als Basis.

gruß,MW

Wichtig ist, dass du innerhalb von 6 Monaten nach Kauf den Mängel reklamiert hast und es schriftlich in der Hand hast. Solltest du nichts schriftliches haben, so bist du nach 6 Monaten in der Beweislastumkehr und mußt beweisen, dass der Schaden bei Kauf bereits vorhanden war - wird verdammt schwierig!

Die Frage ob das ein Gewährleistungsfall ist oder nicht ist hier nicht so einfach zu klären. Dazu müsste man wissen, was im Kaufvertrag steht, wie viele KM das Fahrzeug herunter hat, Kaufpreis, etc.

Bei einem 29 Jahre alten Kraftfahrzeug spielt das nämlich mit in die Frage rein, ob man hier "technischen Neuzustand" erwarten kann. Ein verschlissener Synchronring muss daher nicht zwingend ein Mangel im Sinne der Gewährleistung sein. Man hat ja keinen Neuwagen gekauft...

Das finde ich spannend!

Ist es wirklich so, das Gewerbetreibende beim Oldtimerverkauf die gesetzliche Gewährleistung durch Klauseln im Kaufvertrag nicht "abschwächen" können. Höre immer wieder das solche Klauseln auch beim Oldtimerverkauf unwirksam sind, da die EU den Käuferschutz stark verbessert hat. Mich wundert es deshalb nicht, dass viele Oldtimer von Gewerbetreibenden "im Auftrag" verkauft werden....

Apropos, da würde ich dem Hurrz zunächst raten mal zu gucken ob das "Porschezentrum" tatsächlich der Vertragspartner ist. Falls nein und im Auftrag verkauft wurde ist die Gewährleistung eh hinfällig...

Zitat:

Ist es wirklich so, das Gewerbetreibende beim Oldtimerverkauf die gesetzliche Gewährleistung durch Klauseln im Kaufvertrag nicht "abschwächen" können.

Du kannst sie bei Gebrauchtartikeln auf 1 Jahr beschränken, das wars.

Die Gewährleistung erstreckt sich aber nur auf "versteckte Mängel bei Kaufzeitpunkt / Übergabezeitpunkt".

Die Frage ist aber, was bei einem 29 Jahre alten Kraftfahrzeug mit XX.000km Laufleistung ein "versteckter" Mangel ist.

Ein Verschlissener Synchronring könnte durchaus auch typischer Verschleiß sein, da gibts dann nix drauf.

Was für ein "Minenfeld" - da ich kein Jurist bin, lese ich daraus, dass beim Streit am Ende immer der konkrete Einzelfall geprüft werden muss! Und somit kann es sich lange hinziehen....

Und richtig, "versteckte Mängel" was heißt das nach so langer Zeit? Irgendwann ist am KFZ ja alles verschlissen...und somit ein Verschleißteil. Oh je...

am 11. August 2015 um 6:42

Ein Freund von mir der als Anwalt häufig Autohändler vor Gericht vertritt erzählt das in der Regel der Autohändler fast immer nachbessern muß, die Richter urteilen käuferfreundlich, Ahnung haben die in der Regel überhaupt nicht .

Daher ist es auch kein Wunder das ältere Wagen fast immer nur im Kundenauftrag verkauft werden, keine Firma kann für einen 29 Jahre alten Wagen geradestehen , das führt dann schnell in den Ruin .

Zitat:

@Werner39 schrieb am 11. August 2015 um 08:37:02 Uhr:

Was für ein "Minenfeld" - da ich kein Jurist bin, lese ich daraus, dass beim Streit am Ende immer der konkrete Einzelfall geprüft werden muss! Und somit kann es sich lange hinziehen....

Und richtig, "versteckte Mängel" was heißt das nach so langer Zeit? Irgendwann ist am KFZ ja alles verschlissen...und somit ein Verschleißteil. Oh je...

Ja, das ist ein sehr schwieriges Feld.

Ein versteckter Mangel ist z.B. ein Riss in der Kurbelwelle, die beim 86er Porsche idr. nicht reißt und wenn das zu Bruch und Motorschaden führt UND dies bei Kauf bereits vorhanden war, dann ist das ein Fall für die Gewährleistung.

Ist der Synchronring GEBROCHEN ist das ebenfalls ein Fall für die Gewährleistung, vorausgesetzt der Bruch oder ein Anriss welcher zum Bruch geführt haben kann, war bereits bei Kauf vorhanden. In den ersten 6 Monaten müsste der Händler beweisen, dass dies nicht so war.

Ist der Synchronring jetzt aber gebrochen, weil er auf Grund normalen Verschleißes so dünn geworden ist dass er nun halt aufgegeben hat, ist das kein Gewährleistungsfall, wenn der Verschleiß beim Kaufgegenstand in der vorliegenden Form "typisch" ist, bzw. der allgemeinen Verkehrssitte nach zu erwartenden Güte des Kaufgegenstandes entspricht. Das heist im Klartext, wenn das Fahrzeug z.B. 11.000km gelaufen hat und dann ist ein Synchronring verschlissen, könnte dies durchaus ein Mangel sein. Hat das Fahrzeug aber 100 oder 150.000km gelaufen und es ist bei dem Modell eher normal, dass dann schon mal ein Synchronring aufgibt, dann ist das eben eine altersbedingte Produkteigenschaft die an sich keinen Mangel darstellt.

Was käuferfreundliche Urteile angeht, sind die Gerichte grade bei alten Autos und Oldtimern in den letzten paar Jahren deutlich zurück gerudert und fällen da immer realistischere Urteile.

Wie viel Ahnung die im Endeffekt haben, das hängt vom Einzelfall ab, oft aber keine, das ist auch meine Erfahrung. Meistens läuft es dann irgendwie auf einen Vergleich raus...

Zitat:

Daher ist es auch kein Wunder das ältere Wagen fast immer nur im Kundenauftrag verkauft werden, keine Firma kann für einen 29 Jahre alten Wagen geradestehen , das führt dann schnell in den Ruin .

Nö. Idr. werden bei Händlern wie Porsche, etc. die Gebrauchtpreise entsprechend hoch angesetzt und übliche Reklamationen einkalkuliert...

Ich sehe das auch so:- was erwartet man von einem alten Auto? Neuwagen?

Zumal der Mangel ja schon vor dem Kauf existierte. Dann kaufe ich das Auto nicht oder versuche damit den Preis legitim zu drücken. Aber darüber wird ja nicht berichtet. Denn dann wäre eine Gewährleistung für den evtl. defekten Synchronring, mit dem man den Preis drückte, in meinen Augen schon eine Frechheit gg. dem Händler.

Naja wenn man für die gebrauchte Karre wahrscheinlich umgerechnet inzwischen mehr hinlegt was der Hobel in Neu gekostet hat kann man schon mal pienzig werden:-)

Also wenn es bei der Abholung schon defekt war, dann ist die Frage ob das ein bekannter Mangel war (wurde das Auto bei Kauf probegefahren?) oder ob das ein versteckter Mangel war? Dann würde ich sagen, wäre es wahrscheinlich ein Gewährleistungsfall.

Themenstarteram 11. August 2015 um 18:47

Hallo,

Zunächst einmal vielen Dank für die Infos.

Gerne mehr Meinungen dazu.

Ich habe das Fahrzeug direkt von Porsche gekauft also nicht im Kundenauftrag.

Ich möchte auch keinen Streit. Den Termin zur Prüfung habe ich jetzt erst für September also weit nach der Gewährleistung erhalten. Aber,- so glaube ich zumindest dürfte das ja nicht zum Problem werden.

Mal gespannt was dabei herauskommt.

bei solch einer Sache lasse ich mir doch keinen Termin geben.

da geh ich hin , sofort, und trete den leuten auf die füße.

ob der fehler am Auto sofort oder später auftaucht ,

es gelten die gesetzlichen Bestimmungen .

gruß,MW

Wie konntest du nur erst so einen Murks kaufen ??

 

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