Gewährleistung oder Garantie

Ich habe Ende 24 einen Gebrauchtwagen erworben mit 1 Jähriger Garantie die es dazu gab . Verkäufer ist eine Online Verkaufsplattform von Leasingbank.
Nun trat ein Mangel auf. Der Verkäufer hat mich gebeten eine lokale Vertragswerkstatt aufzusuchen. Dort soll dann die Werkstatt eine Garantieanfrage stellen und um Freigabe bitten bei der Versicherung für die Diagnose.
Ich habe ja aber noch die Gewährleistung, und hier müsste doch der Händler auch wenn er online ist alle Kosten Übernehmen.
Er will aber keine Deckungszusage geben für die Diagnose.
Jemand ne Idee ? Ich gehe mal davon aus das ich mit Gewährleistung besser fahre als mit Garantie falls der Fehler nicht lösbar ist. Vorallem frage ich mich warum er überhaupt eine Garntie mit dazu legt.

34 Antworten

😁

als ISDN kam und ich mit Kanalbündelung ins Netz konnte, war ich der König 😁

... unsere ersten kat-Fahrzeuge waren Mazda 121 und Ascona C aus den späten 80ern. Der Ascona war schon geregelt.

Ich würde mich nicht explizit an irgendeinem Urteil aufhängen.
Es zeigt lediglich, daß Gewährleistung nicht grundsätzlich bedeutet, der Händler habe zu beweisen, daß alles bei Übergabe OK war.
Schlussendlich sind das Einzelfälle, die vor Gericht landeten und bei denen teilweise (egal ob man jetzt diesen KAT-Fall heranzieht oder irgendeinen anderen) entschieden wurde, daß Bauteile bei denen das Vorliegen vonVerschleiß im Bereich des möglichen liegt, nicht generell das Problem des Verkäufers sind.
Einige sind der Ansicht, alles was kaputt ist ist generell ein Mangel, der unter die Gewährleistung fällt.
Ganz so ist es nicht, wie diese Urteile - auch wenn sie älter sein mögen - darstellen.
Die gesetzliche Gewährleistung ist eben keine Rundum-Sorglos-Absicherung.
Was bei einem Jahreswagen mit 15.000 km und schlagendem Lenkrad gilt, muss nicht für einen zehnjährigen mit 150.000 km gelten.

Daher meine frühere Anmerkung, man müsse zunächst feststellen, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt und jemand meinte, das sei irrelevant.
Isses nicht.

Was, das ein ein Mangel oder Verschleiß vorliegt?

Ja, dessen sollte man sich schon so einigermaßen sicher sein und auch unterscheiden können. Wenn man das nicht selber kann dann muss man Fachleute zu Rate ziehen.

Zitat:

@dragongreen6n schrieb am 9. Januar 2025 um 23:42:08 Uhr:


Nun trat ein Mangel auf.

Ja, welcher denn?

🙄

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Zitat:

@Matsches schrieb am 15. Januar 2025 um 13:46:34 Uhr:


...
Einige sind der Ansicht, alles was kaputt ist ist generell ein Mangel, der unter die Gewährleistung fällt.
Ganz so ist es nicht, wie diese Urteile - auch wenn sie älter sein mögen - darstellen.
...
Daher meine frühere Anmerkung, man müsse zunächst feststellen, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt und jemand meinte, das sei irrelevant.
Isses nicht.

Danke für den Beitrag. Beruflich habe ich mit solchen Fragestellungen auch immer wieder mal zu tun, und habe da auch von Fachleuten gelernt, dass Verschleiß, Defekt und Mangel ggf. drei unterschiedliche Sachen sind, und dass selbst eine Abweichung von einer Spezifikation nicht sofort einen Mangel bedeutet.

In der Realität also doch etwas schwieriger. Als Betroffener mit einem Fahrzeug mit kleineren Defekten würde ich mir darum heute echt überlegen, ob ich da gegenüber einem gewerblichen Verkäufer ein Fass aufmachen würde.

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