Gewährleistung Mängel nach Privatkauf*brauch bitte schnelle Hilfe

Hallo an alle:-)

Ich hoffe das ich hier richtig bin,hab sonst kein geeignetes Thema gefunden!

Also,ich habe mir diese Woche ein Auto gekauft,als blutiger Laie!
Dieser Herr hat mir das Auto vorgestellt,welches er für seinen Schwiegersohn in Spee verkaufen soll,da dieser mit seiner Tochter gerade im Urlaub waren.
Das Auto hatte auch kurz vorher TÜV bekommen.
Ich hab dann schon gesagt,das die Kupplung etwas schwergängig wäre,worauf er meint das es normal wäre bei dem Auto,es wäre schließlich kein Neuwagen etc.
Ich willigte den Kauf ein und er hatte keinen Kaufvertrag vorbereitet!
Also schrieb er auf einen Zettel "Kaufvertrag,betrifft .... Fahrzeugnummer,Betrag erhalten,Unfallfrei,HU/AU 2015 und seine Unterschrift"
Damit für ich dann nach Hause!Angemeldet für ich zur Werkstatt-UUUUPS!
Die eine Werkstatt hat mir einen KV über 850€ ausgestellt...
Kupplungsseil,Neue Reifen da schief abgelaufen,Spur einstellen,Antriebswelle vorne...
Jetzt bin ich natürlich echt sauer!!!!
Kann ich ihn nach 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln belangen und die Reparaturkosten einfordern?
Er hat ja nichts vertraglich ausgeschlossen,wie Gewährleistung etc.
Reicht der KV von der Werkstatt dafür?!Der Werkstattangestellte bot mir auch an diesen KV vom "Prüfer" bestätigen zu lassen!

Was mach ich denn nun?!:-(

17 Antworten

Danke erstmal für die vielen Antworten:-)

Also fass ich mal zusammen : Verkauf von Privat an Privat;kein vertraglicher Ausschluss der Gewährleistung;beweisen kann ich das ja durch die Konsultation der Werkstatt,das die Mängel da waren

Rechtsschutz besteht in der Familie und ist ja vertraglich nicht sichtbar wer jetzt der Eigentümer ist!

Allerdings wurde das Kfz ja von Dritten (angehender Schwiegervater)verkauft.

Versteh ich das jetzt richtig,das die Mehrheit auf Erfolg plädiert?!:-D

Nicht unbedingt. Verschleißteile fallen nicht unter Gewährleistung.

Kupplung, Reifen, Spur fallen unter Verschleiß bei der Antriebswelle bin ich mir nicht 100% sicher könnte Auslegungssache sein. Könnte aber auch gut unter Verschleißteil fallen. Sowas hat man vor dem Kauf zu prüfen. Ein Neuwagen ist zu dem Preis schließlich nicht zu erwarten.

Zitat:

Original geschrieben von Suse88


Die eine Werkstatt hat mir einen KV über 850€ ausgestellt...
Kupplungsseil,Neue Reifen da schief abgelaufen,Spur einstellen,Antriebswelle vorne...

Ist die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen, muss der Verkäufer dafür haften. Verkäufer ist der bisherige Eigentümer, der Schwiegervater in spe ist lediglich Erfüllungsgehilfe.

Dröseln wir die Sache doch mal auf:
Kupplungsseil: Macht die Kupplung Geräusche, merkt man das bei Probefahrt. Geht die Kupplung lediglich schwer, wurde sie evtl. mal gegen ein Fremdfabrikat ausgetauscht? Ansonsten WD40 rein, Umlenkpunkte schmieren und fertig. Kosten <100 Euro.

Neue Reifen: Zustand lässt sich beim Kauf prüfen, Zudem sind das reine Verschleißteile. Ist dies ein Gewährleistungsfall, dann hat man auch kein Recht auf neue, sondern lediglich auf gleich alte. Wenn schon älter - dann auf eigene Kosten weg damit, schließlich weiss man nicht, wie der Vorbesitzer damit umgegangen ist.

Spur einstellen: Muss man eigentlich nur nach Unfällen oder Tausch von Achsteilen. Sind die Reifen einseitig abgefahren, sollte man die Spur tatsächlich kontrollieren. Wenn dies dem Verkäufer bekannt war, ist dies ein verschwiegener Mangel. Kosten ~50 Euro, diese sollte man an den Verkäufer weiter reichen.

Antriebswelle: Defekt hätte eigentlich bei der HU erkannt werden müssen. Was sollte da noch defekt sein? Mangel müsste auf HU-Bericht stehen, andernfalls tatsächlich dein Problem. Warum will die Werkstatt diese tauschen? Außerdem hat man keinen Anspruch auf Wertverbesserung durch Neuteile, diese wäre dem Verkäufer gut zu schreiben. Kosten für gebrauchte Antriebswelle: ~25 Euro (selbst mal dafür gekauft) zzgl. Einbau. Bleibt wohl bei dir hängen.

Also zusammen gefasst:
Kosten für Spur einstellen weiter reichen, ca. 50 Euro
Kupplungsseil und Antriebswelle wird wohl bei dir hängen bleiben, hier noch mal genau prüfen, was genau kaputt ist.
Reifen: eindeutig dein Problem, zudem sicherheitsrelevant: Wenn schon älter, dann weg damit und neue her.
Wegen 50 Euro muss man aber auch kein Faß aufmachen, oder Gang zum Anwalt, als Erfahrung verbuchen und gut ist.

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