Gewährleistung durch Garantie ausschließen
Hallo zusammen,
Ich habe mir bei einem Händler vor einer Woche einen gebrauchten gekauft. Nun habe ich bei dem Auto ein paar Macken entdeckt und würde die gerne beheben wollen.
Als ich bei dem Händler angerufen habe, hat dieser erwähnt das durch den Abschluss der Garantie die Gewährleistung Leistung ausgeschlossen wird.
Meine Frage daher. Ist das überhaupt möglich? Kann man eine Gewährleistung überhaupt ausschließen wenn man als Händler an privat verkauft.
In dem Kaufvertrag ist auch kein Ausschluss formuliert.
Beste Antwort im Thema
Blödsinn, die Gewährleistung muss der Händler von Gesetzes wegen übernehmen, die Garantie ist eine freiwillige Leistung, eventuell vom Händler, eventuell zugekauft von einer Versicherung.
Stellt sich immer nur die Frage, ob die Macken unter die Gewährleistung fallen.
20 Antworten
Blödsinn, die Gewährleistung muss der Händler von Gesetzes wegen übernehmen, die Garantie ist eine freiwillige Leistung, eventuell vom Händler, eventuell zugekauft von einer Versicherung.
Stellt sich immer nur die Frage, ob die Macken unter die Gewährleistung fallen.
Die kleinen Macken sind einmal das die Tür nur sehr schwer von aussen auf geht. Dies passiert aber nur dann wenn man eine längere Fahrt hinter sich hat.
Und der Stoßdämpfer hinten macht Geräusche. Ich denke das dieser bald kaputt gehen wird.
Alles Sachen welche nicht in der Woche kaputt gehen konnten.
Zitat:
@leeee schrieb am 5. November 2018 um 19:04:40 Uhr:
In dem Kaufvertrag ist auch kein Ausschluss formuliert.
Dann stehen dir die vollen 24 Monate Gewährleistung zu. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf steht der Händler in der Beweislast, daß die Mängel beim Kauf noch nicht vorhanden waren.
Dreh den Kaufvertrag mal um, ob da AGB's sind, die die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen.
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Zitat:
@leeee schrieb am 5. November 2018 um 19:23:05 Uhr:
Die kleinen Macken sind einmal das die Tür nur sehr schwer von aussen auf geht. Dies passiert aber nur dann wenn man eine längere Fahrt hinter sich hat.
Und der Stoßdämpfer hinten macht Geräusche. Ich denke das dieser bald kaputt gehen wird.
Alles Sachen welche nicht in der Woche kaputt gehen konnten.
Sowas kann je nach Alters-/Laufleistungs-/Preisklasse im Streitfall als üblicher Verschleiss ausgelegt werden, nicht zu verwechseln mit "nur Verschleissteilen" im landläufigen Sinn.
Im den ersten 6 Monaten wird zwar quasi davon ausgegangen, dass der Fehler (neutral formuliert) schon bei Kauf vorgelegen hat - ein echter Sachmangel im juristischen Sinn muss es trotzdem sein. Und daran hakt es vor allem bei älteren Fahrzeugen nicht selten, wie auch an der Erkenntnis hier im Forum 😉. Hier wird immer stoisch auf die ersten 6 Monate hingewiesen, dabei spielen noch andere Faktoren in die Gewährleistung.
Bei Interesse mal googeln "ADAC Liste Mangel Verschleiss", Beispielurteilsammlung.
Da findet man auch bei jüngeren Autos interessante Urteile....
Die Gewährleistung für gebrauchte Gegenstände ist keine Neuwaren(-wagen)garantie.
In Einzelfällen KANN m.E. eine Einigung mit Garantie (falls die bei den vorhandenen Fehler überhaupt leistet)/Händler, ggf. mit Eigenanteil, ratsam sein.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 5. November 2018 um 21:00:06 Uhr:
Dreh den Kaufvertrag mal um, ob da AGB's sind, die die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen.
erstens geht das per AGB nicht und zweitens ist es auch komplett irrelevant, da nach 6 Monaten die Beweislast wieder beim Käufer liegt, d.h. dieser beweisen müsste, dass ein Mangel schon beim Kauf bestand. Daher ist nach Ablauf der 6 Monate die Gewährleistung nichts mehr wert.
Zitat:
@leeee schrieb am 5. November 2018 um 19:04:40 Uhr:
Meine Frage daher. Ist das überhaupt möglich? Kann man eine Gewährleistung überhaupt ausschließen wenn man als Händler an privat verkauft.
In dem Kaufvertrag ist auch kein Ausschluss formuliert.
Ist ein Modell, das mein Womo-Händler auch versucht hat. Bei einem Neufahrzeug. Statt lange zu betteln und zu diskutieren, habe ich bei einem aus meiner Sicht unzweifelhaftem Sachmangel einen Deckungskauf getätigt nach entsprechender Fristsetzung und dann die Kosten per gerichtlichem Mahnbescheid bequem eingetrieben. Musste dafür nicht mal meinen Bürostuhl verlassen :-)
Eigentlich sollte sowas nicht sein, aber mancher Händler versucht eben gern, seine Kunden aufs Glatteis zu führen.
Ansonsten gilt aber das zuvor schon Gesagte: nicht jeder Defekt ist auch im rechtlichen Sinne ein Sachmangel. Da kann es stressfreier sein, tatsächlich die abgeschlossene Reparaturkosten-Versicherung ("Garantie"😉 in Anspruch zu nehmen.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 6. November 2018 um 14:41:38 Uhr:
Da kann es stressfreier sein, tatsächlich die abgeschlossene Reparaturkosten-Versicherung ("Garantie"😉 in Anspruch zu nehmen.
Die muß doch sowieso zahlen (auch wenn der Händler repariert). Eventuelle Eigenanteile muß dann halt der Händler zahlen. Als Käufer kann ich nicht sagen daß ich die Versicherung nicht eintreten lassen möchte und der Händler 100% zahlen soll.
Gruß Metalhead
?
Wenn der Händler den reklamierten Mangel behebt, was genau zahlt dann die Versicherung?
Irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung, was deinen Beitrag angeht. Als Käufer kannst du selbstverständlich selbst entscheiden, ob du den Händler zur Behebung des Sachmangels aufforderst oder ob du die Versicherung zahlen lässt. Die Sachmangelhaftung ist unabdingbar dein Recht als Käufer.
Gilt natürlich nur, wenn wirklich ein Sachmangel im rechtlichen Sinne vorliegt. Bei den Sachen, die der TE vorträgt, kann ich mir vorstellen, dass das eher altersbedingte Abnutzung ist. Defekt, aber nicht zwingend ein Mangel, je nach Laufleistung und Alter.
der Händler kann Sachen, die unter Gewährleistung und Garantie fallen, natürlich als Garantieleistung abrechnen und sich dadurch entlasten. Das wird auch in der Branche gerne gemacht.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. November 2018 um 15:03:39 Uhr:
der Händler kann Sachen, die unter Gewährleistung und Garantie fallen, natürlich als Garantieleistung abrechnen und sich dadurch entlasten. Das wird auch in der Branche gerne gemacht.
Eben, dafür werden die ja hauptsächlich verkauft. 😉
Zitat:
Wenn der Händler den reklamierten Mangel behebt, was genau zahlt dann die Versicherung?
Beispiel: Die Versicherung zahlt aufgrund der Laufleistung nur noch 80%.
Repartur kostet 1000,- (übernimmt der Händler) bekommt aber von der Versicherung 80% erstattet (auf den restlichen 200,- bleibt er sitzen).
Sollte die Versicherung noch 100% Zahlen, bekommt der Händler den kompletten Betrag.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. November 2018 um 15:03:39 Uhr:
der Händler kann Sachen, die unter Gewährleistung und Garantie fallen, natürlich als Garantieleistung abrechnen und sich dadurch entlasten. Das wird auch in der Branche gerne gemacht.
Der Händler kann gerne SEINE Versicherung in Anspruch nehmen, so er denn eine hat. Ich wüsste aber, was ich tue, wenn ein Händler versuchen würde, ohne meine Zustimmung mit einer Versicherung abzurechnen, die ICH bezahlt habe.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 6. November 2018 um 15:53:45 Uhr:
Der Händler kann gerne SEINE Versicherung in Anspruch nehmen, so er denn eine hat. Ich wüsste aber, was ich tue, wenn ein Händler versuchen würde, ohne meine Zustimmung mit einer Versicherung abzurechnen, die ICH bezahlt habe.
🙄
Der Händler sichert sich damit selber ab (daher verkauft der die, du kannst auch ablehnen eine zu erwerben, der Händler kann dann aber auch ablehnen dir das Fahrzeug zu verkaufen).
IMHO kannst du die Zahlung da gar nicht verweigern (das müssen die Experten beantworten), aber selbst wenn, was hättest du davon?
Gruß Metalhead
Zitat:
@leeee schrieb am 5. November 2018 um 19:23:05 Uhr:
Die kleinen Macken sind einmal das die Tür nur sehr schwer von aussen auf geht. Dies passiert aber nur dann wenn man eine längere Fahrt hinter sich hat.
In meinen Rund 35 Autojahren habe ich bisher im Schnitt alle 2-3 Jahre ein neues gebrauchtes Auto gehabt. Darunter auch viele alte Schüsseln. Aber das eine Tür nach langer Fahrt sprich überhaupt schwer aufgeht, hatte ich nur einmal. Da ist mir jemand hinten drauf gefahren und die Karosserie war verzogen. Ansonsten waren die Türen trotz Laufleistungen weit jenseits der 200000 km nie ein Problem. Wobei diese Erfahrung nicht repräsentativ ist. Ich würde aber zumindest einmal nach Unfallschäden schauen.
Zitat:
@leeee schrieb am 5. November 2018 um 19:23:05 Uhr:
Und der Stoßdämpfer hinten macht Geräusche. Ich denke das dieser bald kaputt gehen wird.
Alles Sachen welche nicht in der Woche kaputt gehen konnten.
Beim Stoßdämpfer ist es wohl eindeutig. Entweder er funktioniert oder er ist kaputt. Und da, wenn er noch ganz ist ein Ereignis in der Zukunft dann normaler Verschleiß ist, bleibst du wohl darauf sitzen. Poltern selbst reicht da nicht. Macht meiner auch, aber gerade heute neuer Tüv und hinten alles in Ordnung.