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Gewährleistung bei von anderer Werkstatt beseitigtem Schaden

Themenstarteram 8. Februar 2018 um 14:52

Hallo zusammen und Grüße aus dem hohen Norden,

ich habe momentan ein Problem, welches ich leider auf Zeitdruck lösen muss.

Heute habe ich mein Fahrzeug aufgrund einer defekten Achsmanschette vorne rechts reparieren lassen.

Diese Werkstatt hatte zwischenzeitlich gemerkt, dass die linke Seite ebenfalls defekt ist und den Schaden gleich mit repariert.

Nun habe ich aber bereits vor (fast) genau 2 Jahren, am 09.02.16 die linke Seite beim :) reparieren lassen.

Theoretisch hätte ich ja bis zu diesem Datum noch Ansprüche auf die Nachbesserung bei der linken Seite.

Leider hat aber ja die andere Werkstatt bereits den Schaden beseitigt, ohne mich vorher zu fragen.

Leider ist mir das aber auch erst nach Bezahlen der Rechnung aufgefallen.

Kann mir zufällig jemand sagen, ob ich noch Ansprüche dem :) gegenüber habe und wie ich dann am besten vorgehe? Leider kenne ich mich in dem Bereich nicht sehr gut aus.

Ich wäre euch sehr verbunden, falls jemand sich in diesem Bereich aus kennt...

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Ich hätte mich bei der eben gerade bauftragten zweiten Werkstatt bedankt für die Aufmerksamkeit und dass sie das gleich mitgemacht haben. Spart Zeit, weil es ja ohnhin zeitnah hätte erledigt werden müssen. Nach der Zeit hätte ich mich mit der ersten Werkstatt nicht mehr „herumstreiten“ mögen, ob das nun ein Montagefehler, Materialfehler oder Defekt aufgrund äußerer Einwirkung ist.

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am 8. Februar 2018 um 14:56

Bist du sicher, dass du 2 Jahre Anspruch auf Nachbesserung hast?

Die gesetzliche Frist beträgt zwar 2 Jahre, kann jedoch in den Geschäfts-/reparaturbedingungen des ausführenden Betriebs auf 1 Jahr verkürzt werden.

Was die Nachbesserung an sich angeht:

Als erstes muss immer die Werkstatt die Nachbesserung durchführen, die die Reparatur durchgeführt hat. Es sei denn, der Kunde hat die ausdrückliche Einwilligung dieser, die Nachbesserung in einer anderen Werkstatt durchführen zu lassen.

In deinem Fall sehe ich ehrlich gesagt keine Chance die Rechnung der zweiten Reparatur irgendwie bei der ersten Werkstatt geltend zu machen.

Einzige Möglichkeit wäre gewesen die Reparatur der linken Achsmanschette bei der zweiten Werkstatt nicht zu bezahlen, da diese ja nicht ausdrücklich in Auftrag gegeben wurde.

PS:

Bin kein Experte in dem Bereich. Meine Aussagen beruhen lediglich auf einer kurzen Google-Recherche :D

Hätte ich jetzt auch mal pauschal gesagt.

Die Werke kann nicht einfach die andere Seite mit reparieren, wenn dafür kein Auftrag deinerseits vorliegt.

Dafür hätten sie dich vorher kontakltieren müssen.

Und haben sie dir die vermeintliche Kaputte von der anderen Seite gezeigt?

Wahrscheinlich auch nicht.

am 8. Februar 2018 um 15:30

Eh nun zu spät.

Manschettenschaden nach 2 Jahren ist ja ungewöhnlich. Müsste wohl nachgewiesen werden, dass die Manschette einen Herstellungsfehler hatte oder nicht fachgerecht montiert wurde.

es wäre richtig gewesen, die Rechnung erstmal nur "unter Vorbehalt" zu bezahlen, da nicht beauftragte Arbeiten offenbar ohne Rücksprache ausgeführt wurden. Mit dem vorbehaltlosen Zahlen der Rechnung hast du hier aber die Ausführung akzeptiert und hier ist daher imho nix mehr zu holen.

Da auch nicht zweifelsfrei nachzuweisen ist, dass die linke Seite wirklich defekt war, ist auch hier nichts zu machen.

Nach meiner Meinung ist dieser Drops gelutscht...

Immerhin hast du jetzt 2 neue vordere Achsmanschetten und volle Gewährleistung ;)

Ein hoffnungsloses Unternehmen, nach 2 Jahren da noch etwas nachzuweisen.

schrauber

Ich hätte mich bei der eben gerade bauftragten zweiten Werkstatt bedankt für die Aufmerksamkeit und dass sie das gleich mitgemacht haben. Spart Zeit, weil es ja ohnhin zeitnah hätte erledigt werden müssen. Nach der Zeit hätte ich mich mit der ersten Werkstatt nicht mehr „herumstreiten“ mögen, ob das nun ein Montagefehler, Materialfehler oder Defekt aufgrund äußerer Einwirkung ist.

Gewährleistung bedeutet ja nur, dass beim damaligen Einbau alles ok war. Und nach Ablauf von 6 Monaten müsstest Du beweisen, dass die Manschette schon beim Einbau kaputt war. Kannst Du eh nicht, also vergiss es.

Außerdem können Manschetten auch auf Grund äußerer Einflüsse kaputt gehen.

schon - trotzdem ist es dreist und unseriös, einen gerade erst entdeckten Schaden einfach mitzureparieren und abzurechnen, ohne das vorher mit dem Kunden abzusprechen. Dieser "Dienstweg" ist der Form halber doch bitte einzuhalten!

So eine Werkstatt hätte mich für die Zukunft gesehen!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Februar 2018 um 09:22:26 Uhr:

Gewährleistung bedeutet ja nur, dass beim damaligen Einbau alles ok war. Und nach Ablauf von 6 Monaten müsstest Du beweisen, dass die Manschette schon beim Einbau kaputt war. Kannst Du eh nicht, also vergiss es.

Außerdem können Manschetten auch auf Grund äußerer Einflüsse kaputt gehen.

Eben, nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Also du musst nachweisen, dass es unfachgerecht repariert wurde, oder ein Materialfehler vorlagt. Das ist schwieriger und somit auch teurer, als es jetzt gerade gelaufen ist. Am besten, du beobachtest die Stelle jetzt, da ein Schaden nach 2 Jahren recht ungewöhnlich ist.

Es ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit, wenn der Differenzbetrag zu den ursprünglich in Auftrag gegebenen Arbeiten nicht zu groß ist, würde ich nicht viel Wind darüber machen. Was die Werkstätte aber nicht von einer Informationspflicht vor Beginn der zusätzlichen Leistungen entbindet.

Ich halte das so - ich lasse mir einen Kostenvoranschlag geben und beauftrage die Arbeiten. Wenn zusätzliche Leistungen notwendig sein sollten und die über einen vorher abgesprochenen Betrag gehen sollten möchte ich informiert werden und entscheide dann.

Vor vielen Jahren hatte ich meinen A6 wegen eines leckenden Ölkühlers während meines Urlaubs in der Werkstätte.

Dann kam ein Anruf - sollen wir die Wasserpumpe mitmachen. Ich habe dem zugestimmt, da ohnehin alles zerlegt war und der Mehrpreis sich in Grenzen hielt. (kann aber nicht mehr sagen wie hoch das war)

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