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Gewährleistung bei Privatverkauf an Händler

Themenstarteram 28. Juli 2012 um 21:17

Hallo

Ich habe eine Frage und hoffe, dass sie mir jemand beantworten kann. Möchte mein Auto an einen Händler verkaufen. Wir haben einen Ankaufvertrag. Als er ihn ausgefüllt hatte, habe ich nach dem Ausschluss der Sachmängelhaftung gefragt, weil diese in jenem Vertrag nicht vermerkt war. Der Händler sagte daraufhin, dass diese sowieso schon ausgeschlossen wäre. Ich bestand allerdings darauf und es wurde ergänzend ,,ohne Sachmängelhaftung im Vertrag vermerkt. Reichen diese zwei Wörter aus um die Haftung rechtswirksam auszuschließen?

Danke im Voraus

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23 Antworten
am 29. Juli 2012 um 18:31

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Ja das reicht. Als Privatverkäufer ist diese aber sowieso ausgeschlossen. Brauchst dir keine Sorgen zu machen.

Das ist zwar nicht richtig, dafür aber total falsch.

Na ein Glück hast du es richtig gestellt und mit Quellen untermauert.

Da braucht's keine Quellen - du musst gemäß BGB beim Verkauf immer Sachmangelhaftung leisten; anders als ein Händler kann eine Privatperson diese aber ausschließen. Kleiner, aber feiner Unterschied, auf den schon viele hereingefallen sind.

Und übrigens super, dass du deine falsche Behauptung auch so toll mit Quellen belegt hast...

am 29. Juli 2012 um 18:48

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

anders als ein Händler kann eine Privatperson diese aber ausschließen.

Ja ich gehe in meiner Blauäugigkeit davon aus, dass dies bei einem Privatverkauf usus ist. Aber hast recht, es steht jeden Tag ein dummer auf, der nicht von seinen Rechten Gebrauch macht.

Das ist aber genau der Punkt - du musst als Verkäufer aktiv werden. Und wenn du das nicht machst, weil du nichts davon wusstest oder dich auf zwar nicht richtige, dafür aber total falsche Aussagen auf Motor-Talk verlässt, hast du die Arschkarte :cool:

Darum.

am 29. Juli 2012 um 19:08

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Das ist aber genau der Punkt - du musst als Verkäufer aktiv werden. Und wenn du das nicht machst, weil du nichts davon wusstest oder dich auf zwar nicht richtige, dafür aber total falsche Aussagen auf Motor-Talk verlässt, hast du die Arschkarte :cool:

Darum.

Das ist nicht richtig aber dafür total falsch.

Warum?

Am Besten kaufen wir alle nur noch Neuwagen und die Gebrauchten kommen direkt in die Presse.

Schont zwar nicht den Geldbeutel, aber die Nerven. :D

@ TE

Mach dir keinen Kopf. ;)

Der TE hat doch alles richtig gemacht. Ist ja auch nicht schwer, wenn man Grundlegendes beachtet. Immer dieses Gesetze-Bashing :)

 

@fruchtzwerg

Kommt da noch was, oder können wir das als gescheiterten Versuch Recht zu behalten in den Orkus des Vergessens verfrachten?

;)

Themenstarteram 29. Juli 2012 um 22:43

Danke für eure Hilfe! Ich weiss Bescheid. Nur nochmal am Rande, der Wagen ist vor Verkauf gewartet worden und nach meiner Werkstatt nach zum Verkauf absolut in Ordnung!

Danke ...

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