Geschwindigkeitsüberschreitung / Fahrverbot ?? :(
Hallo,
ich wurde am 28.11.2011 auf der B 49 bei Gießen mit 34 km/h zu schnell geblitzt. Das dumme daran ist, dass ich ebenfalls 09.12.2011 auf der A 9 vor Leipzig geblitzt wurde. Hier waren es 25 km/h drüber.
Ein mir persönlich bekannter Polizist sagte mir dass ich mit einem Fahrverbot zu rechnen hätte, da die beiden Verstöße über 21 km/h liegen (innerhalb eines Jahres).
Jedoch habe ich eben mit der Bußgeldstelle Brandenburg gesprochen, wo mir versichert wurde, dass es erst bei einer Überschreitung von 26 km/h, zweimal innerhalb eines Jahres zum Fahrverbot kommt.
Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen da ich am Wochenende als Taxifahrer aushelfe.
Ich danke euch in Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Was genau das selbe ist, beim Bussgeldkatalog.de wurde von mehr als 25 km/h gesprochen, der genaue Gesetztestext besagt aber mindestens 26 km/h.Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das war einmal.Jetzt :
Du warst leider zu langsam.🙂
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Du warst leider zu langsam.🙂
Habe ich auch gemerkt, war erstmal am googlen ob sich da was geändert hat bevor ich was falsches schreibe.
Dann hoffe ich mal dass es nicht zu einem Fahrverbot kommt 😉 weil ich in dem Taxibetrieb noch Auszubildender bin. Mein Chef wäre nicht begeistert -.-
na dann warte halt ab und lobe der besserung!
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Zitat:
Original geschrieben von benz_timmy
Dann hoffe ich mal dass es nicht zu einem Fahrverbot kommt 😉 weil ich in dem Taxibetrieb noch Auszubildender bin. Mein Chef wäre nicht begeistert -.-
Wieso? Kennt Chef doch sicher, Taxifahrer fahren doch eh wie die Henker. 😁
Was nix daran ändert, dass 1 km/h mehr ein Fahrverbot zur Folge gehabt hätte, was den Chef - Henkersfahrten hin oder her - wohl kaum erfreut hätte. Und den TE auch nicht.
Aus Schaden wird man klug... hier war man nochmal mit sehr viel Glück bedient.
Zitat:
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres
2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.
Ich möchte auch nochmal auf den letzten Absatz hinweisen. Da könnte nämlich auch noch ein Fallstrick lauern...
@Drahke: Wie ist das genau zu verstehen? Also das 3. Eregnis? Ist es dann egal wann? Würde man dann jedes Mal ab 26 km/h ein Fahrverbot bekommen?
Zitat:
Original geschrieben von Ducati-Niko
@Drahke: Wie ist das genau zu verstehen? Also das 3. Eregnis? Ist es dann egal wann? Würde man dann jedes Mal ab 26 km/h ein Fahrverbot bekommen?
Irgendwann ist Schluss mit lustig, dann wird von Amt eine MPU angeordnet.
Zitat:
Original geschrieben von benz_timmy
Ein mir persönlich bekannter Polizist sagte mir dass ich mit einem Fahrverbot zu rechnen hätte, da die beiden Verstöße über 21 km/h liegen (innerhalb eines Jahres).
Tja, das hätte ich an und für sich zitieren wollen.Habe aber leider den falschen Abschnitt erwischt 🙄. Kommt von " zwischendurch " und so.Optimismus ist trotzdem fehl am Platze. Wir kennen nämlich die Voreinträge nicht und passiert innerhalb von 12 Monaten erneut so ein Verstoß in der Höhe, bedeutet das Fußgänger.Außerdem wird das Bußgeld bei jedem Verstoß " angemessen " erhöht.
@FabJo: Das ist mir schon klar, aber da würden sicherlich zuerst die Punkte greifen, wenn man regelmäßig zu fix unterwegs ist. So ein Monat als ÖVNP Nutzer kann auch mal ganz hilfreich und erhellend sein.....
Na Glückwunsch. Hast du dir gleich 4 Punkte in Flensburg eingehandelt. Und im Wiederholungsfall werden die Punkte erst nach 5 Jahren gelöscht!