Geschwindigkeitsbegrenzung Z 274 + Unfallgefahr Z 1006-36
Liebe Forumsgemeinde,
als ich vergangene Woche auf der A7 in Richtung Süden gefahren bin, bin ich quasi über ein Verkehrsschild gestolpert.
Bekannt waren mir bisher Geschwindigkeitsbeschränkungen (Zeichen 274) mit Einschränkungen wie "Bei Nässe" oder "Für Motorräder" oder zu bestimmten Uhrzeiten.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Verbindung mit dem Zeichen für "Unfallgefahr" (Zeichen 1006-36) hatte ich bisher einfach hingenommen als allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung die zusätzlich damit begründet wurde, dass hier erhöhte Unfallgefahr besteht.
Nun musste ich aber darüber nachdenken, dass es eigentlich "Geschwindigkeitsbeschränkung bei Unfallgefahr" bedeuten müsste. Mit anderen Worten, wenn keine Unfallgefahr erkennbar, keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Im Internet konnte ich leider nichts brauchbares finden.
Wie seht Ihr das?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Immer wieder wird hier über TL gemeckert, deren Existenz man anzweifelt, weil Gründe dafür nicht ersichtlich sind. Nun wird hier explizit ein TL ergänzt mit der Begründung: Gefahr von Auffahrunfällen - und nun ist es auch wieder nicht recht😉
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Denn genau so kann man die (untereinander angeordneten) Schilder nämlich auch verstehen. Ist ja bei sonstigen Schildern, die unterhalb des TL stehen, auch als "Einschränkung" gültig.Zitat:
Original geschrieben von pamelaa
Eigentlich möchte ich ja hören, dass das Tempolimit nur bei ersichtlicher, erhöhter Unfallgefahr besteht und ich doch schneller fahren kann. 🙂
Der Otto-Normal-Fahrer kann ja nicht selbstständig einschätzen, wann eine Unfallgefahr vorhanden ist und wann nicht - er sagt sich "ist sie nicht" und ignoriert das TL - wird geblitzt und jammert 😉
Genau das ist es, was ich meine! Daher meine Frage. 😉
Zitat:
Der Straßenlastträger, hier die AB-Meisterei i.V.m. Veraltungsbehörden, hat dir das Denken in diesem Fall -Unfallgefahr ja/nein - abgenommen.
Ich lasse ungern andere für mich denken, das endet meist in einem noch größeren Desaster, als wenn ich es selbst tue. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Der Straßenlastträger, hier die AB-Meisterei i.V.m. Veraltungsbehörden, hat dir das Denken in diesem Fall -Unfallgefahr ja/nein - abgenommen.
Ich lasse ungern andere für mich denken, das endet meist in einem noch größeren Desaster, als wenn ich es selbst tue. 😉
Zitat:
Original geschrieben von pamelaa
Eigentlich möchte ich ja hören, dass das Tempolimit nur bei ersichtlicher, erhöhter Unfallgefahr besteht und ich doch schneller fahren kann. 🙂Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Immer wieder wird hier über TL gemeckert, deren Existenz man anzweifelt, weil Gründe dafür nicht ersichtlich sind. Nun wird hier explizit ein TL ergänzt mit der Begründung: Gefahr von Auffahrunfällen - und nun ist es auch wieder nicht recht😉
Ich denke das Schild meint die Vergangenheit und schaut nicht in die Zukunft, soll heißen " Ab hier waren in der Vergangenheit besonders viele Unfälle, also Fuß vom Gas !"
Es soll auf keinen Fall heißen " Bei momentaner, persönlicher Einschätzung einer erhöhten Unfallgefahr, Fuß vom Gas!"
Bei Bedarf tanze ich es noch vor.😉
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Zitat:
Original geschrieben von pamelaa
Ich lasse ungern andere für mich denken, das endet meist in einem noch größeren Desaster, als wenn ich es selbst tue. 😉
dann hättest du den thread aber nicht eröffnen sollen.... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich denke das Schild meint die Vergangenheit und schaut nicht in die Zukunft . .Zitat:
DD, nur die Ignoranten meinen in die Zukunft sehen zu können unter dem Motto: Es wird schon nichts passieren😉
Zitat:
Original geschrieben von pamelaa
Nun musste ich aber darüber nachdenken, dass es eigentlich "Geschwindigkeitsbeschränkung bei Unfallgefahr" bedeuten müsste. Mit anderen Worten, wenn keine Unfallgefahr erkennbar, keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Es heißt nicht "Geschwindigkeitsbeschränkung
beiUnfallgefahr", sondern "Geschwindigkeitsbeschränkung
wegenUnfallgefahr", aber das wurde ja geklärt. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von pamelaa
Eigentlich möchte ich ja hören, dass das Tempolimit nur bei ersichtlicher, erhöhter Unfallgefahr besteht und ich doch schneller fahren kann. 🙂
Selbstverständlich
kannstDu schneller fahren, Du
darfstes nur nicht. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Bei Bedarf tanze ich es noch vor.😉
Das würde ich zu gern sehen! 😁
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
[
Das würde ich zu gern sehen! 😁Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Bei Bedarf tanze ich es noch vor.😉
Schaust Du
hier.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Schaust Du hier .Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
Das würde ich zu gern sehen! 😁
Damit hab ich nicht gerechnet, Hut ab! 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von nurleser
Tatsache. Vermutlich wissen das auch die Ordnungshüter nicht oder sie akzeptieren es meist im Sinne des Verkehrsflusses.Zitat:
Original geschrieben von pamelaa
Dass es sich hier nur um Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h handelt, wissen glaube ich auch höchstens 5% der Verkehrsteilnehmer.
Nicht 1000 % richtig.
Es bedeutet:
Zitat:
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
Die 5 % der 5 % wissen daher außerdem, daß man theoretisch und praktisch einen Zug der ein (25) Zeichen hat und mit 40 fährt überholen kann.
Und man weiß auch, wenn ein PKW in so einem Fall nicht überholt - darf man den nicht überholen. Denn ein PKW entspricht nicht der Definition. 😉