Geschädigter nach Auffahrunfall meldet sich nicht

Letzten Mittwoch (25. August) waren wir auf dem Weg von Nürtingen nach Karlsruhe, zu so einer Infoveranstaltung am KIT weil ich bald anfange zu studieren ... Egal, ist unwichtig. 😁

Also auf der A8 zwischen Flughafen und Vaihingen ist natürlich auch an diesem Morgen Stau durch die Baustelle. So zwischen 8:30 und 9 Uhr muss es passiert sein.

Unfallhergang:
Wir fahren auf der linken Spur mit ca. 60 kmph, das Auto vor mir (ein silberner Passat Kombi) bremst plötzlich sehr hart auf Null herunter, und ich fahre ihm gaaanz leicht hinten rein. An meinem kleinen Fiesta ist kein Schaden festzustellen, nur das Nummernschild ist verbogen. Der Passat hat einen leichten Kratzer und ein kleines Loch in der Stoßstange.
Okay, nicht schlimm, angehalten ausgestiegen. Sehr freundlich miteinander gesprochen. Ist blöd gelaufen, er erzählt noch irgendwas davon, dass er nach hinten zu seinem Kind geschaut hat, dann wieder nach vorne, und dann musste er praktisch voll bremsen weil er abgelekt war. Ich denk mir so, na vielen Dank, aber da kann man ja nichts machen. Schuld bin ganz klar ich, eben ganz klassisch aufs Stauende Aufgefahren.

Warum? Möglicherweise zu wenig Abstand, vielleicht auch abgelenkt, schmutzige Fahrbahn, und billige China-Sommerreifen... Ich weiß es nicht genau. Alles in allem haben vielleicht 10 cm Bremsweg gefehlt.

Er schreibt meinen Personalausweis ab, notiert mein Kennzeichen und ich gebe ihm noch meine E-Mail Adresse, weil ich natürlich meine Handynummer nicht auswendig kenne... Ich frage ihn ob er sonst noch was von mir haben will (Versicherung, Führerschein, ...) Er meint nein nein, das würde ihm reichen, er fahre am nächsten Tag in die VW Werkstatt und meldet sich danach bei mir.

Jetzt zu meinem Problem: Da ich ganz offensicht der Verursacher war, und darüber hinaus selbst garkeinen Schaden hatte, sind mir seine Daten völlig bums gewesen. Ich dachte, er wird sich schon melden. Bilder hab ich auch keine gemacht, da ein Zeuge (Beifahrer) dabei war. Jetzt hab ich also weder Kennzeichen, noch Namen, geschweige denn Adresse oder Telefonnummer vom Geschädigten. Dieser hat sich jedoch seit mitlerweile einer Woche nicht gemeldet.

Was kann / soll / MUSS ich jetzt machen? Habe ich die Plicht tätig zu werden wenn er es nicht macht?
Und warum meldet sich sojemand nicht? Ich würde die Sache gerne vom Tisch haben...

Gruß Lukas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Vollkornbrot2012


Letzten Mittwoch (25. August) waren wir auf dem Weg von Nürtingen nach Karlsruhe, zu so einer Infoveranstaltung am KIT weil ich bald anfange zu studieren ... Egal, ist unwichtig. 😁

Du musst ganz einfach noch warten, bis der Unfall passiert ist. 😁

Wahrscheinlich bist Du durch ein Wurmloch gefahren und es hat Dich in die Vergangenheit katapultiert.

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Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


..was soll er da melden ?

.. in einen unfall verwickelt gewesen zu sein.

kommt kein anspruch, hat es sich doch eh erledigt und der vertagspflicht ist genuege getan.

an einen schadenereignis , ist ja kein zweifel.

Ich hab das genau 1x gemacht.
Gemeldet, dass ich nen Unfall hatte, ohne auch nur die kleinste Info von meinem Gegner zu haben.

Da wurde nichtmal ne Schadennummer oder Aktennotiz angelegt.

Solange keine Ansprüche kommen interessiert es eh niemanden.
Klar kann er melden, dass er mit nem unbekannten Fahrer, dessen Fahrzeug er nur mit Farbe und Modell beschreiben kann einen Unfall hatte, bei dem bei ihm quasi gar kein Schaden und bei dem anderen quasi 'nen "Parkschaden" entstanden ist.

Über die Reaktion der Schadenabteilung hätte ich hier aber dann gerne eine Info. 😉

Die Schadenabt. könnte in diesem Fall nur eine Notiz anlegen, einen Schadenfall mit Sicherheit nicht, da die Daten des Geschädigten fehlen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Moin,

zu einer Schadenmeldung bei der Vers. des TE gehört auch NAme Anschrift Kennzeichen des Geschädigten, da diese Daten für den TE nicht verfügbar sind, was soll er da melden ?

Und außerdem, der Geschädigte hat selber zu gegeben, dass er durch sein Kind abgelenkt wurde und deshalb eine Vollbremsung gemacht hat (Teilschuld?), weil er nicht auf dem Verkehr vor ihm geachtet hat.
Habe mal irgendwo gelesen, dass so ein Verhalten im Straßenverkehr immer eine Schuld/Teilschuld bedeutet.

Völlig egal - der andere hat eventuell Fahrerflucht begangen. Melden mit den bekannten Daten - den Rest kennt man halt nicht. Dann ist die Versicherung zumindest mit im Boot.

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so viele vw passat gibt es ja zum glück in D nicht.
wird ein leichtes den richtigen ausfindig zu machen.

hast du ein glück, daß es kein bugatti war. die dinger stehen an jeder straßenecke...😁😁😁

Zunächst mal Danke für die vielen Antworten. 😉

Danke fürs Verschieben, und entschuldigung fürs falsch Posten... 🙂

Jaja... Das alte Problem mit den Wurmlöchern. Vorallem in den Ferien passiert mir das immer wieder. Man denkt sich 'jaaaa... endlich Urlaub!' und dann flupp... Wumloch, und es ist schon wieder einen Monat später und man muss wieder Arbeiten... 😁 -- Natürlich meinte ich den 25. Juli. Sorry!

Eigentlich sollte ich von den genannten 1000 EUR Schaden noch weit weg sein. Zumal der Passat nicht ganz neu war, und der Schaden nun wirklich nicht groß ist. Damit wir wissen worüber wir reden hab ich mal ein Bild von meinem "Schaden" hochgeladen. Desshalb wäre es mir eigentlich auch lieber wenn er sich direkt bei mir meldet, und wir den Stress mit der Versicherung sein lassen würden...

Eine Teilschuld des Unfallgegners wird wohl nie nachweisbar sein... Ich bin ihm hinten reingefahren, und damit könnte die Sache garnicht klarer sein...

Gut, also alles in allem werde ich jetzt nichts unternehmen. Einfach mal abwarten ob sich irgendjemand bei mir meldet... Und wenn nicht - Auch gut! 🙂

oh je, das sieht aber übel aus!

konntest du so überhaupt noch fahren 😕

Ich weiß, ist schwer vorzustellen, aber ja, es ging tatsächlich noch! 😁

Allerdings erst nach dem ich in mühevoller, stundenlanger Reperaturabeit den Kennzeichenhalter wieder zusammengeclipst habe. :P

Nein, jetzt mal im Ernst. Das Gegenstück zu diesem wahnwitzigen Kratzer an meinem Nummernschild und Kennzeichenhalter ist beim Passat halt mitten auf der lackierten Stoßstange... Dementsprechen ist der Schaden bei ihm natürlich etwas größer als bei mir.

Mach dir kein Kopf. Vielleicht ist ihm der Kratzer einfach egal. Er hat deine Daten, also ist alles ok.

Ein Schwabe der freiwillig nach Karlsruhe zum studieren kommt?! 😁

Ich wünsche dir viel Erfolg im Studium und eine schöne Zeit in der Fächerstadt. 🙂

Grüße von einem badischen Studenten, der sein Praxissemester im Ländle absolviert hat. 😁

hey hab jetzt mal kurz überflogen, thema lag scheinbar vorher woanders..
also, selbstverständlich hast du immer die pflicht, einen unfall unverzüglich deiner versicherung zu melden. den genauen schadentag und den schadenort und daten zum geschädigten fahrzeug hast du ja.
das reicht für eine schadenanlage vollkommen aus. der sachbearbeiter legt den schaden auch ohne daten des geschädigten an. so ist der schaden zumindest gemeldet und sofern sich der anspruchsteller meldet, liegen bereits all deine angaben bei der versicherung vor. so kann der sachbearbeiter mit dem geschädigten sofort den weiteren werdegang absprechen.
der schaden an deinem auto sieht nicht wirklich groß aus, nimm zur sicherheit aber mal das kennzeichen und den halter ab, ob dir stoßfänger vielleicht nicht doch gestaucht wurde.
zum schaden beim passat kann man nicht viel sagen. im schlimmsten falle, so wie hier bereits geschrieben wurde, ist der stoßfänger trotzdem erneuerungswürdig beschädigt worden. dann biste mit mind. 1.000 euro dabei..
also -> versicherung morgen anrufen, schaden melden, rest machen die :-)

Ich kann dem Vorschreiber nur beipflichten und die Versicherung informieren.
Ich hatte auch mal einen leichten Parkrempler. Der Gegner hatte durch meinen Kennzeichenhalter leichte Kratzer an seiner Stoßstange. Er meinte, dass er sich bei meiner Versicherung melden würde, wenn er es nicht schafft, diese mit Politur rauszubekommen.
Ich habe dann die Versicherung angerufen und ihr das mitgeteilt. Die Dame meinte, sie würde meine Angaben notieren für den Fall das sich jemand meldet. Damit war der Fall erledigt (und bis heute hat sich niemand gemeldet....).
Also ruf da kurz an und hoffe anschließend, dass sich niemand mehr meldet. 😎

Melden macht frei...
Das weiss jeder Bundi...

Lese dir einfach mal die AGB deiner Versicherung durch.
Da steht was von Pflichten des VN.

Wie oben Beschrieben KOENNTE der Gegner bis 2015 seinen Schaden bei deiner Vers. anmelden.
Dann hast du nix mehr an Daten im Kopf. Logisch nach der Zeit.

Also,
Schadensvorfall bei der Vers. aufmachen
Zeugen gleich einen Unfallbogen ausfuellen lassen, da auch er vergesslich ist!

Und dann zuruecklehnen und warten

Wenn niemand Schadenersatzansprüche stellt, brauch auch keine Haftpflichtversicherung zu leisten.

das weiss er aber ja (noch) nicht, bzw. es widerspricht ja:
Anzeigepflicht
E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer
Woche in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) anzuzeigen.

wenn die anspruchstellung bis 3 jahre (zum jahresende) erfolgen kann, ist die vertragspflicht zur anzeige ja lange vergangen.

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