Generelle Notwendigkeit, den Notruf zu wählen
Wann besteht eigentlich die generelle Notwendigkeit den Notruf 110/112 zu wählen und wann ist eine Wahl des Notrufes eine überzogene Maßnahme?
Diese Frage würde ich mir z.B. bei Verletzungen stellen, wenn man nicht einschätzen kann, ob die Lage ernst ist oder ob es völlig reicht, wenn man durch Familie/Freunde/Kollegen zur Ambulanz ins KH gefahren wird oder ob gar ein nächster Termin beim Hausarzt genügt?
Was kann passieren wenn sich herausstellt, dass der medizinische Laie einen Bagatellunfall (nicht nur Verkehrsunfall, auch Unfall beim Sport oder im Haus) als lebensbedrohliche Maßnahme beim Notruf dargestellt hat und dann stellt vor Ort der Notarzt kopschüttelnd fest, dass ein kleines Heftpflaster und ein Kühlkissen ausreicht?
Oder bei Blechschäden mit unklarem Verursacher oder mit einem Unfallgegener, der unbedingt auf Polzei besteht? Beispiel: Die Unfallfahrzeuge blockieren den Verkehr und das zeitraubende Abfragen der regulären Telefonnummer der örtlichen Polizeistelle über die Auskunft erscheint zu zeitraubend....ist es da ok, wenn man einfach schnell die 110 wählt oder wird man da wieder rausgeschmissen wenn keine Personensschäden zu melden sind oder sonstige Gefahren bestehen wie Brand- oder Umweltverschmutzungsgefahr?
Gibt es da irgendwie klarere Abgrenzungen wann Notruf und wann nicht?
Beste Antwort im Thema
Ein Notarzt wird kaum Kopfschuettelnd ein Pflaster und eine Eistuete zum kuehlen verabreichen. Die nehmen ihren Job ernst, auch bei anscheinlichen Bagatellen. Im Zweifelsfall ist es besser einen Notruf gemacht zu haben und die Situation zu Schildern. So manch einer ist erst spaeter umgekippt
19 Antworten
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 3. Juni 2015 um 23:13:33 Uhr:
Eine Abgrenzung wird es wohl nicht geben.
Aber jeder normal denkende Mensch kann wohl unterscheiden ob ein Pflaster oder der Notarzt gebraucht wird.
Das traue ich sogar einem Kind zu.
Aha....
Ich hatte auch mal eine Verletzung, da dachte ich ein Pflaster reicht, irgendwann bin ich bei meinem Hausarzt gelandet, der hat mich mit der Rettung ins Krankenhaus bringen lassen nachdem er auch nicht weiter gekommen ist, auf der Rettungsstelle habe ich dann 6 Stunden verbracht, dann bin ich im OP gelandet. Die Verletzung hat mir ein anderer Arzt zugefügt und mir nur einen Mulltupfer zum raufdrücken gegeben.
Nur so als Beispiel das es nicht so einfach ist den Grad und die Schwere der Verletzung als Laie zu erkennen. Auch Fachleute haben da so ihre Schwierigkeiten
Im Zweifelsfall also immer 112, wenn es "Fehlalarm" ist kann es zu keinen rechtlichen Konsequenzen kommen. Bei der Unterlassung sieht es schon anders aus.
Moin,
leider ist es nicht mehr ganz so einfach.
Siehe hier:
http://www.rettungsdienst.de/.../...-rettungsdienst-bitte-zahlen-45361
Eigentlich schade.
Gruß Moorteufelchen
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 5. Juni 2015 um 09:20:14 Uhr:
Moin,
leider ist es nicht mehr ganz so einfach.
Siehe hier:
http://www.rettungsdienst.de/.../...-rettungsdienst-bitte-zahlen-45361
Eigentlich schade.
Gruß Moorteufelchen
Falls Dein Beitrag auf mein Post bezogen ist, in dem Artikel geht es aber um einen Eigenanteil desjenigen der die Hilfe benötigt, nicht um die Bezahlung eines "Fehleinsatzes"durch den Besteller.
Oder habe ich das überlesen ?
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 5. Juni 2015 um 09:20:14 Uhr:
Moin,
leider ist es nicht mehr ganz so einfach.
Siehe hier:
http://www.rettungsdienst.de/.../...-rettungsdienst-bitte-zahlen-45361
Eigentlich schade.
Gruß Moorteufelchen
Hier geht es um eine generelle (symbolische) Kostenbeteiligung, nicht um eine "Strafgebühr" für Fehlalarmierungen.
Ähnliche Themen
Meine Frau hat wegen unserer Tochter (heute 4) den Notarzt gerufen. Da war sie noch ein kleines Baby. Warum weiss ich nicht mehr. Vermutlich zu hohes Fieber. Der Notarzt kam und war der Meinung, dass unsere Tochter mit ins Krankenhaus muss. Nach 3-4 Wochen bekam ich eine Rechnung von ~ 700,00-800,00 Euro soviel ich noch weiss. Soweit ich mich errinere, war es wohl doch nicht so schlimm und der Einsatz mit Krankenwagen usw. übertrieben. Nur hatten wir das ja nicht angeordnet (ich war arbeiten). Wir sollten zahlen sagte mir der Mitarbeiter von der Feuerwehr am Telefon.
Hab die Rechnung dann meinen Anwalt übergeben und nichts mehr davon gehört.