Gebühren für Bußgeldbescheid unvermeidbar?!

Hallo,

ich wurde in Hessen außerhalb geschlossener Ortschaften mit 17 km/h zu schnell geblitzt. Sehr schnell kam nach zwei Tagen bereits ein Anhörungsbogen.

Ich kenne es eigentlich so, dass direkt eine Zahlkarte beiliegt, um zu bezahlen. Dies war nicht der Fall ich konnte lediglich den Verstoß zugeben (habe ich getan) oder den wahren Fahrer benennen.

Jetzt kam eine förmliche Zustellung mit einem Bußgeldbesscheid. Ich soll zusätzlich 25€ plus 3,50€ Auslagen bezahlen. Ist das zulässig? Wozu eine Bearbeitungsgebühr? Ich habe den Verstoß direkt zugegeben und hätte ihn auch direkt bezahlt, aber die Option gab es gar nicht. Ich dachte immer, dass ein Bußgeldbescheid erst bei Widerspruch oder bei weiteren Ermittlungen ausgestellt wird.

Vielen Dank!

17 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. Juli 2024 um 17:49:23 Uhr:


Wie gut, dass Du keine Post bekommen kannst

Diese Stichelei hat weder etwas mit dem Post von @pzu, noch mit dem Thema des Thread zu tun.

Dein Post ebenfalls nicht. Such Dir ein andern zu stänkern.

Ich glaube hier kann zu

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