Gebühr für den Kostenvoranschlag

Bei einem Parkrempler wurde mein Auto leicht beschädigt. Habe nun einen KVA von einer VW-Werkstatt erstellen lassen und diesen zur gegnerischen Versich. geschickt. Diese hat mir nun den Nettobetrag überwiesen.

Allerdings die Gebühr für den Kostenvoranschlag haben sie sich gespart, mit der Begründung das ich diese ja bei einer Reparatur erstattet bekomme. Ist verständlich, denn man soll sich ja nicht bereichern.

Da der Schaden aber fast nicht sichtbar ist, belasse ich ihn und fahre stattdessen lieber ne Woche in den Urlaub.

Hat jemand Erfahrung wie ich nun an die Gebühr für den KVA komme? Ich lasse den Wagen ja nicht reparieren, möchte also auch nicht als Geschädigter auf den Kosten sitzen bleiben.

24 Antworten

Hi,

was stand auf dem KVA?

Grüße
Schreddi

Na was alles gemacht werden muss.
Was in einem KVA halt drin steht. Zeiteinheiten usw...

Hättest Du ein ordentliches Gutachten erstellen lassen, so hättest Du die Nettoreparaturkosten sowie den Gutachter einfordern können.

Jetzt kannst Du zu einem RA gehen und versuchen die 35 EUR einklagen.
Problem:
Ein KVA ist kein Beweis.

Naja, wenn ich ehrlich bin habe ich nicht mit so einem hohen Schaden gerechnet. Hab ja bereits erwähnt das man es kaum sieht.

Bin von ca. 300-350€ ausgegangen und habe deshalb nur einen KVA machen lassen. Es ist auch nichts weiter kaputt gegangen, ausser der Spiegelblinker für 17€ und eine Klitzekleine Delle in der Tür. Auf dem KVA steht allerdings jede Menge, so z.B. komplette Fahrerseite lackieren wegen evtl. Farbunterschied usw. usw...

Weiss aber trotzdem nicht was ich in den Brief schreiben soll. Ich muss der Versicherung ja irgendwie mitteilen das ich den Schaden nicht reparieren lasse und deshalb die Kosten für den KVA erstattet bekommen möchte. Mein Problem ist, das ich nicht weiß ob man das so schreiben kann.

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Gutachteronline hat dir doch ein entsprechendes Urteil des AG Dortmund genannt, verweise in deinem Schreiben an die Versicherung hierauf.

Nochwas: Als Geschädigter hast du zudem noch Anspruch auf eine Unkostenpauschale i.H.v. 25 EUR
http://www.unfallweb.de/index.php?page=waswirdersetzt
http://www.unfall-recht.de/pageID_1673084.html
- fordere diese bei der Gelegenheit gleich mit an.

Zwei weitere Gerichte (AG Achen und AG Essen) kommen in Bezug auf die Kosten für den Kostenvoranschlag zum gleichen Ergebnis:

Bei geringen Schäden kann der Geschädigte keinen Sachverständigen einschalten. Damit verstößt er gegen die Schadenminderungspflicht. Da die Kosten für ein Sachverständigen zu erstatten wären gilt diese Erstattungspflicht auch hinsichtlich der Gebühren für den Kostenvoranschlag (AG Aachen, DAR 1995, S. 295 sowie AG Essen, zfs, S. 1990, S. 156).

Hier wurden 916 EUR netto ausgezahlt, d.h. der Schaden liegt bei ~ 1.062 EUR (MwSt alt) bzw. 1.090 EUR.
Das ist klar und deutlich jenseits der Bagatellgrenze.

Ich verstehe die Versicherung wegen der 35 EUR nicht, aber bitte.

Die Werkstatt hätte den Kunden aber auch besser Beraten müssen.

Warum wird in solchen Fällen von der Werkstatt kein SV eingeschaltet?

Habe jetzt folgenden Text verfaßt, ist das so i.O.?

In ihrem Schreiben vom ... wurde mir mitgeteilt, dass die Gebühr für den KVA bei Reparatur von der Werkstatt erstattet wird.

Da ich den Schaden aber nicht beheben lasse, bitte ich sie nun nochmals um Auszahlung der entstandenen Kosten.

Ich verweise hiermit auch auf den Leitsatz des AG Dortmund.

Leitsatz; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Kostenvoranschlags.
Die Kosten eines Kostenvoranschlages, dessen Erstellung der Geschädigte statt eines teureren Gutachtens im Interesse der Schadensminderung einholt, sind erstattungsfähiger Schaden unter dem Gesichtspunkt des erforderlichen Aufwandes für Schadensfeststellung. AG Dortmund, Aktenzeichen: 116 C 3799/99 H., Urteil vom 02.06.1999

Haste da nich´ was vergessen?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Nochwas: Als Geschädigter hast du zudem noch Anspruch auf eine Unkostenpauschale i.H.v. 25 EUR
http://www.unfallweb.de/index.php?page=waswirdersetzt
http://www.unfall-recht.de/pageID_1673084.html
- fordere diese bei der Gelegenheit gleich mit an.

Dies ist ein dir zustehender Anspruch, warum darauf verzichten?

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