Gebrauchtwagenkauf beim Händler: 14 Tage Widerrufsrecht
Hallo zusammen
Gestern habe ich meinen Kaufvertrag bei einem Händler unterschrieben mit der bitte, dass sie den Wagen auch direkt auf mich zulassen.
Der Wagen ist schon da und ich wollte ihn gern zeitnah abholen, mir sagte aber der Händler, dass die Zulassung in München länger dauern könnte und einen Termin für den 15.10 anvisiert. In dem Zuge hat er mich auch informiert, dass sie den Wagen nicht sofort rausgeben können, weil ich ja ein Widerrufsrecht hätte von 14 Tagen. Dadurch, dass jetzt der Abholtermin kurz vor Ablauf dieser Frist ist, frage ich mich, ob das so alles Hand un Fuss hat. Ich soll ja auch schliesslich ein paar Tage vor Abholung den Kaufpreis begleichen. Fair finde ich es nicht und vor allem eine groteske umschiffung des Verbraucherschutzrechts.
Wie seht ihr das? Was kann man da machen?
29 Antworten
Zitat:
@Dsun85 schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:16:18 Uhr:
Das ist ein barkauf
Dann gibts auch keine Widerrufsfrist die er abwarten muss
Zitat:
@Zebulon102 schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:39:25 Uhr:
Zum Verständnis: Ich kaufe ein Auto, möchte finanzieren.
Schufa gibt ok, der Vertrag wird gemacht. Ebenfalls Kreditvertrag. Dann komme ich zu Geld. Vom Kreditvertrag kann ich zurücktreten, vom Kaufvertrag nicht. Der bleibt bestehen. Ich muss das Fahrzeug nehmen.
Außer der Kreditvertrag ist, wie bei Fahrzeugfinanzierungen üblich, mit dem Kaufvertrag verbunden.
Wie ich die Seiten darüber beim ADAC interpretiere, hast du anscheinend wirklich Recht. Gar nicht so unkreativ!
Das hätte ich jetzt nicht gedacht. Ich überlege schon, mich den Winter über bei den Händlern aufzuwärmen. Kaufverträge und Kreditverträge machen und widerrufen.
Andererseits.... Worauf soll man sich noch verlassen wenn eine Unterschrift!, also den unbedingten Willen zum Erwerb einer Sache, nix mehr zählt.
https://www.bussgeldkatalog.org/ruecktritt-kaufvertrag-auto/
https://www.mobile.de/.../...er-das-auto-zuruecktreten-geht-das--51342
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Zitat:
@Dsun85 schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:16:18 Uhr:
Das ist ein barkauf
Schon bezahlt?
Nope noch nicht.
Kann ja den Wagen erst in frühestens 8 Tagen abholen.
Überlege ob sofort Überweisung geht. Hat jemand Erfahrung damit?
Zum Thema:
Es ist durchaus möglich, dass der Händler freiwillig ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt. Er hat zwar keine Pflicht dazu, verboten ist es dem Händler jedoch nicht.
Nur würde ich mich da wiederum wundern, warum er eine solche Vereinbarung nun wieder umgehen wollte.
Hier sollt es eigentlich Zug-um-Zug möglich sein. Fahrzeug gegen Cash. Ohne jegliche Verzögerung.
Eine Umschiffung des Verbraucherschutzrechts ist es in keinem Fall, da hier kein Fernabsatz vorliegt.
Selbst wenn hier ein gekoppelter Kreditvertrag im Spiel wäre. Es ist innerhalb der 14Tage Rücktrittsrecht vom Kreditvertrag nicht geregelt, dass das Fahrzeug in dieser Zeit im Besitz des Kunden sein muss. Für die Überlegungen ob man vom Rücktrittsrecht des Kreditvertrages gebrauch macht ist es nicht notwendig das Fahrzeug zu fahren. Es dürte auch sehr schwer werden, dass Fahrzeug im exakt gleichen Zustand zurückzugeben -> da fällt Schadenersatz an.
Anmerkung: Wenn ich mir bei Amazon was kaufe, es 10 Tage nutze und dann zurücksende, kann Amazon die Rücknahme verweigern, falls Gebrauchsspuren vorhanden sind. Bei einem PKW ist ein weiterer Vorbesitzer eine ganz ordentliche "Gebrauchsspur"; genauso wie ein paar km mehr auf der Uhr.
Wie schon geschrieben wäre bei dir keine Wartefrist nötig da du kein Rücktrittsrechst hast.
Dennoch benötigt ein Händler meistens ein paar Tage um das Fahrzeug abholfertig zu machen. Zulassung, Aufbereitung ,Wartungen, HU, je nachdem was vereinbart wurde.
Nicht zuletzt ist es inzwischen meistens so das die Fahrzeuge auf dem Hof des Händlers zwischenfinanziert sind. Das heißt der Händler hat selbst einen Kredit laufen für das Fahrzeug und die Papiere liegen daher bei der Bank. Je nach Bonität des Händlers muss er also erst mal den Brief bei der Bank auslösen, allein das kann unter umständen schon 3-5 Tage dauern.
Kritisch wenn der Händler genau dein Geld braucht um genau deinen Wagen bei der Bank auszulösen, denn das heißt der Händler hat ne schlechte Bonität und wenig Liquide Mittel.
Ich glaube es geht hier darum das am Fahrzeugkauf die Finanzierung hängt und der Verkäufer den Wagen nicht nach 13 Tagen zurück haben möchte.
Ich glaube der Händler braucht das Geld aus dem Verkauf um den Brief bei seiner Bank auszulösen... und das dauert halt ein par Tage... 14 Tage passt schon. Oder hast Du beim Kauf/Vertragsabschluss den Brief gesehen???
Das mit dem 14 Tätigen Widerrufsrecht wird aktuell oft von Kunden angesprochen die sich leider nicht auskennen, weil die sich von der ganzen Werbung blenden lassen wo es heißt "Kaufen Sie Ihren Gebrauchtwagen Online und wir liefern den vor die Haustür".
Ich bin schon müde den ganzen Leuten zu erklären dass es kein generelles 14-Tätiges Rückgaberecht bei einem Vor-Ort Kauf gibt.
"Ja ich kann den Wagen ja 14 Tage lang fahren und wenn dann Mängel auftreten gebe ich ihn einfach zurück".
"Jaaa.... Nein."
Keine Ahnung warum der Händler damit auch anfängt. Händler zu sein bedeutet ja nicht automatisch dass man von allem Ahnung hat, das kommt erst mit Jahren der Erfahrung.
Zitat:
@Dsun85 schrieb am 6. Oktober 2021 um 21:25:10 Uhr:
Nope noch nicht.
Kann ja den Wagen erst in frühestens 8 Tagen abholen.
Überlege ob sofort Überweisung geht. Hat jemand Erfahrung damit?
Barzahlung bei Abholung, Fahrzeug, Papiere,Schlüssel gegen Geld.
Das ein seriöser Händler aber x Tage braucht, um ein Fahrzeug auszulösen, halte ich für nicht glaubwürdig. Selbst wenn der Händler das Fahrzeug nicht besitzt, sondern es der Bank gehört, wäre das bei einem liquiden Händler kein Problem. Der sollte soviel Geld zur Verfügung haben, um es sofort auszulösen.
Zitat:
@Knergy schrieb am 08. Okt. 2021 um 19:31:47 Uhr:
Das ein seriöser Händler aber x Tage braucht, um ein Fahrzeug auszulösen, halte ich für nicht glaubwürdig.
Das ist ein ganz normaler Vorgang.
Ich habe noch nie ein Fahrzeug abgeholt, wo es unter 7 Werktage gedauert hat.
Das Autohaus legt niemals für irgendjemanden bspw. 50t der Bank, um den Teil 2 zu bekommen. Viel zu großes Risiko.
Normale oder große Autohäuser mit vielen Fahrzeugen gehören die Fzge alle der Bank.
Erst wenn der Kredit steht, oder ein Leasing oder Sofortkauf wird der Brief ausgelöst.
Alles andere ist einfach bei den heutigen Bedingungen nicht möglich, jedenfalls nicht wenn man sieht was für Spinner so herum laufen.
Bei uns im AZ stehen 100 Fahrzeuge. Wert mehrere Millionen. Da ist kein Brief da, alles bei der Bank.
Und, wie der TE schon schrieb, die Zulassung muss dann auch noch erfolgen. Da kann kein Händler zaubern. Dauert in der Regel auch min. 2 Werktage.
Also mit WE ist so ein Verkauf nicht unter 10 Tage machbar.
Meistens wird vorher noch ne HU gemacht. Erst dann die Zulassung.
Kenne allerdings auch kein seriöses Autohaus, welches noch Bargeld annimmt.
Und da es sich um ein sehr neues Fahrzeug handelt (vermute ich mal, die Infos sind wir immer spärlich, siehe die anderen erstellten 24 Threads in einem Monat), bestätigt das meine Einschätzung und Erfahrung mit mehreren solchen Geschäften.