Gebrauchtwagenhändler Gewährleistung + Abzocke
Hallo lieben Motor Freunde,
hätte ein riesengroßes Problem und suche hier nun meinen Rat. Falls dieser Beitrag hier nicht reinpasst, dann könnt ihr ihn gerne löschen.
Also:
Habe beim Gebrauchtwagenhändler ein Auto gekauft paar Wochen danach stellt sich raus, dass die Heizung defekt ist. Dieser hat mich bequatscht und mich glaubenlassen er müsse dies nicht Zahlen, es sei meine eigene Schuld. Daraufhin wurde das Problem in der Partnerwerkstatt von ihm repariert und ich habe die Hälfte zahlen müssen. Hierbei kann er keine Rechnung vorweisen und hat es auch mir auch gesagt dass er es ohne Rechnung immer in der Partnerwerkstatt alles machen lässt. Ich bin quasi abgezockt worden.
Wie sieht es aus wenn ich jetzt noch zum Anwalt gehe? Könnte ich das Geld noch wieder kriegen? Hat der Händler sich wegen Steuerhinterziehung wegen ohne Rechnung und wegen Betrug (Gewährleistungsverarsche) strafbar gemacht? Ich weiß ihr seid keine Anwälte, aber hoffe ihr habt so ungefähr ein bisschen Ahnung sodass ihr mich eventuell in die richtige Richtung lenken könnt. Den Anwalt werde ich so früh es geht aufsuchen.
Habe den nach der Rechnung gefragt über Chat, und dieser hat es im Chat zugegeben, dass Reparaturen immer ohne Rechnung bei ihm und Partner geschehen. Könnte dies also beweisen.
18 Antworten
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 5. Dezember 2021 um 20:21:10 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 5. Dezember 2021 um 20:03:47 Uhr:
Hättest du ein 20.000-Euro-Auto gekauft...
Der TE hat uns doch noch gar nicht verraten, welchen Preis er für das Fahrzeug bezahlt hat.
Aber er hat verraten, daß es kein Totalschaden ist, sondern nur eine defekte Heizung.
Der TE hat ein paar einfache Fragen gestellt, auf die man mit ein paar mehr Infos auch sicherlich antworten könnte. Jetzt wild in die Gegend zu spekulieren nützt niemanden was.
Müsste man abklären, welche Defekte alles in der Gebrauchtwagen-Garantie dabei sind.
Vermutlich gehört da eine defekte Heizung auch mit dazu.
Daß der Händler natürlich behauptet, man hätte die Heizung selbst kaputt gemacht wundert mich jetzt nicht.
Wenn das Fahrzeug noch Garantie hat, würde Ich darauf bestehen, daß das auch als Garantiefall abgewickelt wird und nicht 50 / 50
Das keine Rechnung ausgestellt wird für die Reparatur dürfte für das Finanzamt sehr interessant sein.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Dezember 2021 um 10:44:52 Uhr:
Müsste man abklären, welche Defekte alles in der Gebrauchtwagen-Garantie dabei sind.
Vermutlich gehört da eine defekte Heizung auch mit dazu.
Garantie? Wer bitteschön hat von Garantie geredet?
Und, ja: eine defekte Heizung ist kein Verschleißteil und unterliegt daher auch der Gewährleistung. Innerhalb der ersten sechs Monate muss dann der Händler nachweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war. Da die Heizung ja nicht von Anfang an defekt war, sondern erst ein paar Wochen später, kann durchaus beides möglich sein. Von daher ist das Angebot der Kostenteilung so schlecht nicht.