ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gebrauchtwagengarantie Ablehnung wegen zu wenig Km?

Gebrauchtwagengarantie Ablehnung wegen zu wenig Km?

Themenstarteram 25. Februar 2015 um 18:54

Hallo

ich habe mir vom Händler ein Gebrauchtwagen gekauft. Nun ist am nächsten Tage die Motorkontrolleuchte angegangen. Händler will davon nichts wissen, wie Ihr an meinem Namen seht wisst Ihr wer der "Vorbesitzer" war :( Nun hab ich eine Garantie extra abgeschlossen als Premium mit allem was möglich ist drinne. Kostenvoranschlag hingeschickt und als Antwort: Ablehnung, da Sie nur 150km gefahren sind. Somit gehen wir davon aus, der Schaden bestand schon vorher.

Wie sinnfrei ist das denn?! Ich hätte wohl kaum den Wagen mit Motorkontrolleuchte gekauft.

Was kann ich nun machen, dass die Versicherung bezahlt? In den Agb's steht kein Ausschluss wegen so einem Grund

Beste Antwort im Thema

Der Händler ist in der Gewährleistungspflicht.

Wenn der sich weigert, dann Anwalt.

Ich würde aber zunächst bei BMW prüfen lassen, was die Ursache für das Leuchten ist.

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

Schon mal den Händler darauf angesprochen? Stichwort: Gewährleistung?

Der Händler ist in der Gewährleistungspflicht.

Wenn der sich weigert, dann Anwalt.

Ich würde aber zunächst bei BMW prüfen lassen, was die Ursache für das Leuchten ist.

Themenstarteram 25. Februar 2015 um 19:49

Wie gesagt Händler will von Gewährleistung nichts wissen. Klage ist schon lange eingereicht. Bin also komplett auf die Garantie angewiesen, die unabhängig zur Gewährleistung ja steht. Weiß ja was es ist, sonst hätte ich keinen Kostenvoranschlag?!?!

Ist das ein Geheimnis, oder warum sagst du uns nicht, was defekt ist.

Dann kann man vielleicht eine sinnvolle Antwort geben.

Dann passt ja alles.

Mehr als den Rechtsweg beschreiten kann man nicht, wenn sich beide Parteien weigern.

Ob der Händler davon was wissen will oder nicht kann dir egal sein.

Der steht trotzdem in der Pflicht.

Nur komisch, dass dir das dein Anwalt nicht auch schon gesagt hat?

Die gesetzliche Gewährleistung gilt für Mängel, die bei Übergabe des Fahrzeug bereits vorhanden waren.

Eine GW-Garantie gilt für Mängel, die bei Versicherungsabschluss noch nicht vorhanden waren und nur für solche Mängel, die explizit versichert sind.

Klar ist also gar nichts, wenn man keine Details kennt.

Allerdings frage ich mich auch, warum man hier unpräzise Fragen stellt, wenn die Sache bei Gericht anhängig ist und man einen Rechtsbeistand hat.

Bei der Gewährleistung ist aber der Händler in der Beweispflicht, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht vorlag.

Da wird der nicht auskönnen, wenn der nach so kurzer Zeit schon auftritt.

Themenstarteram 26. Februar 2015 um 7:17

Das Kühlmittelthermostat und der Thermostat hinter dem Kat rechts/links ist defekt. Bezüglich Rechtsstreit wegen der Gewährleistung hat nicht viel Aussicht, da Sie mit ISDS-Papieren betrügen. Sobald alles vor Gericht ist, werden sie wahrscheinlich Insolvenz anmelden und somit nicht mehr greifbar. Die Mängel sind ja nach Kauf aufgetreten, sodass die Garantie haften muss. Diese will aber erst mehr Kilometer auf dem Tacho haben, sonst übernehmen sie am Anfang nichts.

Was ist ISDS

Und wieso kauft man dort überhaupt, wenn du jetzt schon weißt, dass die sich um die Gewährleistung drücken werden?

Themenstarteram 26. Februar 2015 um 8:53

Einfach mal im Forum nach Berthold Speer suchen. Habe bestimmt das Auto und den ganzen Ärger nicht freiwillig gekauft

Bist du gezwungen worden den Wagen dort zu kaufen :confused:

Wenn du sagst das es erst nach dem Kauf aufgetreten ist müsste die Garantieversicherung zahlen.Wenn diese Teile überhaupt mitversichert sind.

Themenstarteram 26. Februar 2015 um 10:55

Ich meine das Auto mit diesen Mängeln und Hintergrund, aber darum geht es nicht. Die Schäden sind mitversichert und würden sogar übernommen werden. Nur bin ich der Versicherung bisher nicht genug km gefahren. Bei 150km bisher wollen Sie nicht zahleb. Denn Sinn verstehe ich nichg und ist auch nicht rechtens

Naja Versicherungen halt. Alles was häufig kauptt geht ist sowieso nicht versichert (sicher daß elektronik nicht ausgeschlossen ist).

Fakt ist, daß erst mal der Händler in der Pflicht steht, dieser kann sich dann mit der Versicherung (die er ja mitverkauft hat) rumärgern.

Wenn es den Händler nicht interessiert, mußt ihm das halt ein Richter klar machen. ;)

Gruß Metalhead

Die Firma scheint es schon länger zu geben, wieso also so pessimistisch.

Anwalt - Gutachter - Reparatur - fertig

Habe aber kein Lust, mich damit weiter zu beschäftigen, da bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gebrauchtwagengarantie Ablehnung wegen zu wenig Km?