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Gebrauchtwagen zurückgeben?

Hi Leute!
Ich hab mir im November letzten Jahres ein Seat Leon gekauft und habe jetzt seit über 4 Wochen Probleme mit der Leerlaufdrezahl, Lambdasonde (schon 2mal getauscht) und dem Leerlaufsteller (oder wie das ding auch heßt).
Nun hat meine Werkstatt schon 4mal versucht den Fehler zu beheben, aber Sie finden nichts...wie gesagt, die haben mir scho 2mal die Lambdasonde getauscht, und noch den Luftschlauch, an dem das Ventil von der Abgasrückführung hängt.
Ich hab denen auch gesagt, das ich im Internet gelesen habe das es gern mal der LMM oder Leerlaufregler ist, aber das hat die nicht intressiert.
Ich überlege mir jetzt ob ich von dem Recht gebrauch mache, das ich nach 3 fehlgerschlagenen Reperaturversuch die Ware(das Auto) zurückgebe bzw. das die mir eine Preisminderung machen. Aber da es was an der Motorelektronik ist, gebe ich das Auto lieber zurück.
Jetzt meine Frage: Geht das rein rechtlich gesehen? Wie sieht es mit den gefahrenen Kilometer aus? Wie werden die verrechnet?
Hoffe Ihr könnt mir schnell helfen!
greez
zet
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18 Antworten

Ja, Wertersatz nach § 346 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html
Je 1000 km 0,4 - 0,67 % des Bruttoanschaffungspreises.

Wenn schon 4 mal an der selben Sache repariert wurde und es noch immer nicht geht, kannst du zurücktreten.

@Siggi
Danke aber ich bin kein Chiller.
@all
Danke ich les mich nachher durch. Wenns jetzt nach dem 4.Mal nicht besser wird werd ich so oder so bei Mercedes auf der Matte stehen.

Gruß

Auf der Matte liegen würde ich mit der hübschen Mercedes auch einmal gerne ;)

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