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Gebrauchtwagen vom Händler: 8 Werkstattbesuche,soll nur noch 4tEuro bekommen anstatt den Kaufpreis
Hallo zusammen :)
Erklärung:
Habe dieses Jahr im Januar ein Auto beim Freundlichen gekauft.
Hab ihn Finanzieren lassen.
Diesen Wagen habe ich jetzt 7 Monate.
In der Zeit war der Wagen ca. 7 mal in der Werkstatt wegen dem SELBEN problem.
Habe letzte Woche mit dem Verkäufer gesprochen und ihm gesagt,dass sie den Wagen zurück nehmen sollen.Daraufhin wollte er sich "schlau" machen.
Heute war ich bei ihm.Er sagte mir,dass ich für den Wagen 4000Euro bekommen würde.Habe für den Wagen vor 7 Monaten 7000Euro bezahlt.
Muss aber für den Kredit noch 4600Euro bezahlen.
Weil der Händler den Wagen nicht repariert bekommt und ich nach 8 Werkstattaufenthalten die schnautze voll habe soll ich ein verlust Geschäft von 3000Euro machen.
Jetzt habe ich ebend bei der ARAG angerufen.Diese hat mich zu einer Anwältin weiter geleitet.
Folgendes hat man mir gesagt:
Ich habe ein Rücktrittsrecht nach 2 Versuchen
Folgende Paragrafen (hoffe ich habs richtig geschrieben) sind für mich entscheident:
433
434
437 NR.2
440 verbindung mit 323 BGB
Soll dem Händler eine frisst von 1Woche setzten.
Jetzt möchte ich wissen ob der Händler definitiv den Wagen zurück nehmen muss?
Werde morgen auch ein Termin beim Rechtsanwalt machen um den Händler was "schönes" zu schicken.
Würde mich aber gerne mal vorher informieren wie es so aussieht.
Und was genau muss ich mit zum Anwalt nehmen?
Vielen vielen Dank
MfG
Christian
Beste Antwort im Thema
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schapy20
Hallo zusammen :)
Erklärung:
Habe dieses Jahr im Januar ein Auto beim Freundlichen gekauft.
Hab ihn Finanzieren lassen.
Diesen Wagen habe ich jetzt 7 Monate.
In der Zeit war der Wagen ca. 7 mal in der Werkstatt wegen dem SELBEN problem.
Rein aus neugierde, was ist denn genau defekt ?