Gebrauchgtwagenkauf: EBV-Nr "einlösen"? Generell: Teilkasko oder Vollkasko?
Hallo!
Ich hätte drei Fragen zum Versichern:
1) Gebrauchtwagenkauf/EBV-Wirrwarr: Ist das soweit richtig vom Ablauf her?
Ich kaufe bald einen Gebrauchtwagen. Das läuft dann ja so ab:
-EBV-Nr beim Versicherer beantragen (läuft über meinen Vater). Hierzu werden alle Daten des Wagens (Fahrgestellnr, Typ, PS,...) durchgegeben.
-damit treffen wir uns zur Unterzeichnung des Kaufvertrags. Ich kann dank EVB-Nr sofort mit Auto und mit "seinem" Nummernschild losfahren. Ich bin nun (sollte die EBV-Nr frisch sein) 3 Monate haftpflichtversichert, ohne dass ich in der Zeit zur Meldebehörde zum Ummelden müsste
-ich fahre zur Meldebehörde mit Führerschein, EVB-Nr, Fahrzeugschein und melde den Wagen um (bzw mein Vater macht das und meldet den Wagen für mich um)
-die "EBV-Versicherung" läuft nun so lange weiter, bis wir uns um einen "richtigen" Versicherungstarif bei unserer Versicherung gekümmert haben
2) Die EBV-Versicherung umfasst ja nur die Haftpflicht. Kann ich auch zusätzlich auf "unbestimmte Zeit" eine Teil- oder Vollkasko abschliessen (bis ich eben zum "richtigen" Versicherungstarif wechsle)?
3) Generelle Frage: Gebrauchtwagen, schon ein paar Kilometer auf dem Buckel, Preis ca. 6000 Euro: Soll ich Teil- oder Vollkasko nehmen? Falls Vollkasko: Ab welchem Betrag in Euro lässt man überhaupt reparieren und nimmt den Prämienanstieg in Kauf?
Vielen Dank und VG!
19 Antworten
Lies doch bitte mal die Antworten richtig durch.
Kein Händler lässt Dich mit seinen Händlerkennzeichen eine halbe Ewigkeit durch die Gegend gondeln. Darf er auch nicht.
Am besten lässt Du erstmal die Papiere kommen und beauftragst einen Zulassungsdienst mit der Anmeldung. Die Versicherung schließt Du entsprechend ab und bittest schon für die eVB um Vollkaskoschutz. Deine Aufregung ist schon etwas arg ausgeprägt. Da rennt doch nichts weg. 😉
Zitat:
@Calypso98 schrieb am 5. Juni 2017 um 22:41:02 Uhr:
Ich darf ja scheinbar, trotz EVB, das Auto nur mit rotem Kennzeichen direkt nach Kauf selbst bewegen, damit ein Versicherungsschutz gilt. Richtig?
Ansonsten müsste ja der ehemalige Halter mit mir zur Zulassungsstelle fahren.Im Zeitraum von Kauf bis Auftauchen an der Zulassungsstelle spielt die EVB also KEINE Rolle, richtig? Versicherungsschutz in diesem Zeitraum NUR durch rotes Kennzeichen.
Cokefreak: Danke für den Input. Du meinst, ich kann dann mit rotem Kennzeichen ODER mit EVB zur Zulassungsstelle fahren? Und wie ist "zeitnah" definiert? 1 Tag? So lange wie das rote Kennzeichen gilt? 2 Wochen? Das muss ja irgendwo festgehalten sein. Im Vertrag, den ehemaliger Halter und ich ausgefüllt haben?
Bitte schildert mir doch mal kurz den genauen Step-by-Step-Ablauf von Kauf über Zulassung bis Anmeldung des neuen Versicherungsschutzes.
Und was ist die "alte Zulassung"? Das alte Kennzeichen? Mit der "alten Zulassung" ist dann auch die Versicherung des ehemaligen Halters für einen Unfall in der Pflicht, bei dem ich gefahren bin?
Ist nicht böse gemeint, aber bei dir weiß ich nicht, wo ich anfangen soll.
Rotes Kennzeichen ist ein Händlerkennzeichen und kein Kurzzeitkennzeichen.
Googel mal nach den unterschiedlichen Begriffen.
Solange das Fahrzeug zugelassen ist, darf es gefahren werden, von wem hängt vom Versicherungsvertrag ab.
Wenn der Verkäufer dir die Nutzung des Fahrzeugs erlaubt, kannst du das fahren, so lange es vertraglich vereinbart ist, also durchaus auch mehrere Wochen oder Monate.
Dem wird ein Verkäufer aber kaum zustimmen.
Kläre erst mal mit dem Verkäufer, wie er sich die Abwicklung vorstellt.
Vielleicht hat der mehr Erfahrung damit als du.
Zitat:
@Calypso98 schrieb am 5. Juni 2017 um 22:41:02 Uhr:
Cokefreak: Du meinst, ich kann dannmit rotem Kennzeichen ODERmit EVB zur Zulassungsstelle fahren?
Genau:
Mit dem zugelassenen Fahrzeug und der EVB fährst Du zur Zulassungsstelle und meldest um.
In gebräuchlichen Kaufverträgen steht oft: "1.1 der Käufer meldet das Fahrzeug unverzüglich um."
Ob der Verkäufer dir ein paar Tage dafür Zeit gibt, oder auch 2 Wochen, musst Du mit ihm vereinbaren.
Kurzzeitkennzeichen (früher rote Nummer):
Auto kaufen, abmelden und mit KZK nach Hause fahren. Gültigkeit 5 Tage.
(ist nur erforderlich, wenn der Verkäufer drauf besteht, dass Auto sofort abzumelden)
Mit "alter Zulassung" ist gemeint, dass das Fahrzeug auf den Vorbesitzer "angemeldet" ist.
(So wie ich dich verstanden habe, kaufst Du von Privat ein Fahrzeug)
Wohnt der Verkäufer in deinem Zulassungsbezirk?
Dann könnte man die Ummeldung auch am selben Tag machen.
So ist der Verkäufer sicher das sein FZ umgemeldet wird
und Du fährst sofort auf deine eigene Versicherung.
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Wenn du bei Versicherung X dir ein Kurzzeitkennzeichen holst, aber bei Versicherung Y abschliesst, kostet es in der Regel nochmal 100€ extra
Wenn man es bei der selben versicherung holt, in der regel nichts