Gebr.wagengarantie zahlt nicht wg. Rep. bei Vetragswerkstatt
hi !
mal ne frage fürs "versicherungsforum" ...
habe meinen bmw 320d bei nem freien händler gekauft. ich hatte neulich elketronik-probleme und stellte dem händler das auto auf den hof für 3 tage. er unternahm einen erfolglosen rep.-versuch und meinte dann, er bräuchte das auto nochmal. aber ob es dann 1 tag dauert oder eine ganze woche könne er noch nicht sagen, weil die elektronik-probleme ja sooo schwer findbar sind und die garantie bei elektrik-problemen eh nicht zahlt. da ich wirklich sehr auf das auto angewiesen bin und eh schon sauer war, weil er entgegen seinen versprechungen während dieser 3 tage kein einziges mal angerufen hat, habe ich mein auto in eine bmw-werkstatt gebracht, die den fehler innerhalb eines halben tages gefunden hat und am nächsten tag i.d früh fertig repariert hat. so weit, so gut. nur will jetzt die gebrauchtwagenversicherung nicht zahlen, weil der sie vom (freien) händler keine zustimmung bekommt (er verweigert das) und ER die reparatur selber machen will. und jetzt sitze ich da. das auto ist repariert, ist widder erwarten nun doch ein "versicherungsfall", weil es nicht die elektrik war sondern verschiedene sensoren und der händler macht bei der versicherung auf stur und gibt seine zustimmung nicht.
was meint ihr dazu ??? welche möglichkeiten habe ich ?? die versicherung beruft sich darauf, daß der händler informiert werden hätte müssen. ja verdamt, soll ich mein auto wegen dem scheiß insgesamt 1,5 wochen in der werkstatt haben, nur weil er nicht dazu kommt, es zu reparieren, oder den fehler einfach nicht findet ???
um eure meinungen bittend und mit bluthochdruck-grüßen,
daniel
11 Antworten
Was steht denn in den Garantiebedingungen?
Ist irgendwo erwähnt, dass Du immer zuerst zu einem bestimmten Händler musst?
hi !
nein, eben nicht.
es ist nur so, daß unter umständen der händler zustimmen muß, daß es OK ist, wenn ich direkt zu BMW gehe ....
ich habe aber grundsätzliche freie werkstatt-wahl.
Ich kann nicht nachvollziehen, daß man um ordentliche Arbeit machen zu lassen,
die Zustimmung eines Volltrottels braucht,
der Karren verkloppen darf, aber ansonsten nur weiß, wo die Haube aufgeht.
Hab ich noch nie gehört !
Oder sehe ich hier was falsch?
Hast du Rechtsschutz? Anwalt den Vertrag zeigen !
Ich denke, er wird sich totlachen.
Mal wild geraten...
Zumindest wird er einen Brief schreiben à la:
"Scheint sich um ein Mißverständnis ihrerseits zu handeln"
;-)
Was meint ihr?
Also bitte !
Gebr.wagengarantie zahlt nicht wg. Rep. bei Vetragswerkstatt...
schon total paradoxer Titel, oder?
Zitat:
soll ich mein auto wegen dem scheiß insgesamt 1,5 wochen in der werkstatt haben, nur weil er nicht dazu kommt, es zu reparieren, oder den fehler einfach nicht findet ???
Denn genau
darumgehts.
reachtsschutz habe ich, und der vorgang liegt bereits beim befreundeten anwalt.
nur der sagt: da wirst du schlechte karten haben, wenn der händler hier tatsächlich zustimmen muß. er hat dann so eine art "erst-reparatur-recht". man muß ihm quasi auch die möglichkeit geben, das zu beheben. zumindest ihn informieren. und das habe ich nicht getan.
ich könne bestenfalls mit einem vergleich rauskommen, meinte er fürs erste. er muß jedoch das ganze nochmal genau überprüfen.
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Wie ich diesen Mist hasse.
ich drück Dir die Daumen !!!
Normal müsste der alles bis zur Unterhose abgeben.
(m.M.n.)
Zumal du überhaupt nix für seine Unfähigkeit kannst.
Bestraft wirst du noch obendrein.
mann mann mann...
Schätze mal der Händler vermischt da zwei Dinge!
1. Gewährleistung (die er für mindestens ein Jahr zu leisten hat).
2. Gebrauchtwagengarantie
Hättest Du die Gebrauchtwagengarantie nicht und würdest Dich auf die Gewährleistung berufen, dann hat der Händler selbstverständlich auch das Recht den Schaden selber zu beheben - Du die Pflicht dem Händler den Wagen zur Schadensbehebeung zu überlassen.
Er beruft sich jetzt darauf und will Dich wohl nahezu nötigen, Dein Geld bei ihm zu lassen!
Mein Tip!
Schließe Dich mit der Versicherung kurz und schildere ihnen den Sachverhalt - mache ganz klar deutlich, daß der Händler scheinbar nicht in der Lage war eine fachgerechte Reparatur durchzuführen und Du nur aus diesem Grund in eine Fachwerkstatt gegangen bist.
Ach ja - wenn Du eine freie Werkstattwahl hast, warum sollte der Händler dann erst zustimmen müssen?
Ist das tasächlich eine ÜBLICHE Versicherung oder ist das eine Versicherung die über den Händler läuft und mit der er geworben hat?
Wenn es eine Versicherung ist für die DU gezahlt hast, dann hat der Händler eigentlich kein Mitentscheidungsrecht mehr ....
Gebrauchtwagen
Hallo Sing gong.
Ich glaube du hast einen schlechten Anwalt.
gruß
Fu
Gebrauchtwagengarantie
Es verhält sich so:
Zunächst hat man als Käufer gesetzliche Gewährleistungsrechte aus § 433 Abs. 1 Satz 2, § 437 Nr. 1 i.V.m. § 434 BGB, d.h. man muss dem Vertragspartner (sprich Händler) ein sog. nacherfüllungsrecht bei Vorliegen eines Mangels der Kaufsache einräumen. Dieses reduziert sich i.d.R. auf die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung (Reparatur), nach etwa drei erfolglosen Versuchen kann man aber auch zurücktrteten (§ 440 Satz 2 BGB). Hiervon völlig unberührt bleibt nach eigener Wahl (Sprich: manchmal ist wegen der Selbstbeteiligung bei der Rep.versicherung die gestzliche Gewährleistung günstiger) eben das Recht aus der Gebrauchtwagenreparaturversicherung. Dabei kommt es nicht darauf an, wer diese abgeschlossen und bezahlt hat, weil die Rechte, sollte der Händler sie auf seinen Namen abgeschlossen haben, auf den Erwerber übergehen. Der Käufer kann also frei entscheiden, in welcher Fachwerkstatt er reparieren lässt. Ein Problem aber vorliegend: Die Garantieversicherung besteht im Allgemeinen auf VORHERIGER Schadenmeldung; es könnte also sein, dass sie von der Leistung frei wird, wenn sie sich auf nachvertragliche Obliegenheitsverletzungen beruft. Tipp: AGB checken, ggfls. trotzdem Schaden melden.
Soweit in Kürze! Wer mehr wissen möchte, kann ne PN schreiben. - PS: Haftungsausschluss - dies ist keine fallbezogene Rechtsberatung, sondern eine allgemeine und unverbindliche Aussage, für die die Haftung trotz Bemühens um die Richtigkeit nicht übernommen wird.
Gruß
JÖRGY31 als Fachmann
Manche Seiten verbergen am gaaaaanz unteren Ende noch Interessantes 😉
Zitat:
Beiträge bei Motor-Talk stellen keine Rechtsberatung dar oder ersetzen diese, sondern geben stets nur die eigene Auffassung, Meinung oder Erfahrung des Autors wieder.
also keine Angst. Hier sind wir alle "befreit".
Wir freuen uns immer, wenn sich jemand für die community äußert, der offensichtlich mit Wissen belastet ist. So macht die Kiste Sinn.
Und wer so jemandem einen Strick drehen möchte, den
überfahr ich mit dem 18.00h Bus! Jawoll !
Mehrfach!
nein, ich bin kein Busfahrer.
*lol*
Das heißt, du knackst vorher den Bus? 😉
Aber mal fettes Lob @Jörgy - das war ja mal ein Posting, respekt 🙂 Jurastudi? *g*