Gasprüfbescheinigung

Moin,

ich habe folgendes Problem, wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich überhaupt ein Problem habe...
Mein WoWa (Gösser EZ´76) muss diesen Monat zum TÜV (den wird er wohl auch ohne Mängel bekommen). Bei der Gelegenheit möchte ich natürlich auch die Gasanlage überprüfen lassen. Die angebrachte Plakette ist auf 2006 datiert. In dem Jahr hatte ich den Wagen gekauft. Letzte Jahr waren damit wir nicht mit unterwegs, aber egal...:-((

Jetzt hab ich von einem gelben Heft gelesen, in den sämtliche Ergebnisse vorheriger Gasprüfungen notiert werden sollten, und auch die verbauten Teile der Gasanlage aufgeführt sein sollen.

So ein Heft hab ich nicht!!!
Nun, da es mein erster WoWa ist, war ich mir der Sache (gelbes Heft) zum Zeitpunkt des Kaufes nicht bewußt.

Hab ich nun beim TÜV bzw. bei der Überprüfung der Anlage mit Unannehmlichkeiten zu rechnen...?
Bzw. kann mir der gute Mann (oder Frau) mir ein neues Heft ausstellen...?

PS: den Vorbesitzer kann ich leider nicht mehr ermitteln, der ist weggezogen.
...hoffentlich nicht auf Grund des Verkaufes...:-))

Beste Antwort im Thema

Schon wieder was Falsches als Weisheit und ohne jeden Beleg behauptet.

Gasgeräte dürfen auch während der Fahrt benutzt werden, wenn das Fahrzeug vor der Neuregelung 2006/7 erstmals zugelassen wurde. Ob das sehr klug ist, ist ein völlig anderes Thema. Eine Betriebsanleitung kann das einschränken (meine tut es nicht).

Und für alle gilt das, wenn eine Schlauchbruchsicherung nach Vorschrift eingebaut/nachgerüstet wurde (das ist nicht die billige, einfügbare Schlauchbruchsicherung). Also nur dort informieren, wo man der Antwort Glauben schenken kann. Zum Beispiel bei Fachfirmen oder durch Lesen der Norm selbst (findet man im Internet - natürlich).

Warum bei der HU ein Unterschied WoWa/WoMo gemacht wird, weiß ich nicht. Die Begründung weiter oben ist auf jeden Fall falsch, den gasbetriebene Geräte dürfen - abhängig vom Zulassungsjahr bzw. technischen Stand - sehr wohl in Fahrt betrieben werden.

Campingplatzbetreiber (manche) verlangen das häufig von den Dauercampern (weil ich keiner bin, hat das noch niemals jemanden interessiert). Dass Versicherungen das verlangen, ist mir neu. Wie ich aber schrieb, kann ich mir vorstellen (ich behaupte also nicht, es zu wissen), dass es im Brand-Schadensfall ohne Prüfung Ärger gibt. Mir ist kein solcher Fall bekannt. Entspräche aber der allgemeinen Vorgehensweise bei Versicherungsfällen, wenn Normungsvorschriften wie Überprüfungen nicht eingehalten werden und als Schadensbeitrag herangezogen werden können.

Was lernen wir aus diesen "Fach"-thread? Am Besten nichts.

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Au weia, wieder die gleichen Märchen. Wenn die Posts der Realität entsprechen frage ich mich manchmal welche Pappnasen alles Gasprüfungen durchführen dürfen.

Ohne ausgefülltes gelbes Buch oder dieser Erstprüfbescheinigung des Herstellers keine Gasprüfung. Neues Buch gibt's oft umsonst wenn kein Platz für neue Prüfungen ist, aber nicht wenn da nicht alle Geräte eingetragen sind. Hab auch schon "Gastank geprüft und in Ordnung" in einem Buch bei einem Fahrzeug ohne Gastank gesehen. Oh man. 🙁

Das neu zu machen ist keine Sache von 5min, da sind alle Typschilder zu finden, Seriennummern abzuschreiben, ... wenn das einer vernünftig macht kostet das locker 3stellig. Und bei 50ct für so ein Heftchen die Kreuzchen neben der Spalte machen, da fällt einem echt nichts mehr ein.

Und wie auf der verlinkten DVGW-Vorschrift schön zu lesen ist: Die Prüfung ist für Wohnwagen und Wohnmobile Pflicht. Punkt. Nur weil bei der Hauptuntersuchung ein Wohnwagen mit Gasanlage ohne Gasprüfung nicht durchfällt heißt das nicht dass keine Gasprüfung vorgeschrieben ist. Da die im Wohnwagen im Fahrbetrieb nicht genutzt wird und damit für die Verkehrssicherheit keine Rolle spielt gibt es die HU-Plakette trotzdem.

Der hiesige TÜV verwendet vorgedruckte Einlegeblätter für die Wiederholungsprüfungen.

Die G607 ist weder Verordnung noch Gesetz. Für die Unterlassung der Prüfung sind keine Sanktionen vorgesehen.

Es steht jedem Betreiber einer Anlage frei, eine gültige Prüfung zur Voraussetzung der Nutzung seiner Anlage zu machen (mir nur für Dauercamper bekannt).

Bei einem Schaden kann eine nicht durchgeführte Prüfung zur Haftung führen, weil Regelwerke der DG?? ebenso wie des VDE als Stand der Technik angesehen werden, welcher einzuhalten ist.

Nur sehr selten werden Gasprüfungen so gründlich durchgeführt, wie notwendig. Ich habe es noch nie erlebt. Zum Glück ist das für mich nur eine Formsache, weil ich es selbst besser kann (aber natürlich Amt und Siegel fehlen).

Mi

Zitat:

@Moers75 schrieb am 4. Juli 2015 um 19:35:45 Uhr:


Au weia, wieder die gleichen Märchen. Wenn die Posts der Realität entsprechen frage ich mich manchmal welche Pappnasen alles Gasprüfungen durchführen dürfen.

Ohne ausgefülltes gelbes Buch oder dieser Erstprüfbescheinigung des Herstellers keine Gasprüfung. Neues Buch gibt's oft umsonst wenn kein Platz für neue Prüfungen ist, aber nicht wenn da nicht alle Geräte eingetragen sind. Hab auch schon "Gastank geprüft und in Ordnung" in einem Buch bei einem Fahrzeug ohne Gastank gesehen. Oh man. 🙁

Das neu zu machen ist keine Sache von 5min, da sind alle Typschilder zu finden, Seriennummern abzuschreiben, ... wenn das einer vernünftig macht kostet das locker 3stellig. Und bei 50ct für so ein Heftchen die Kreuzchen neben der Spalte machen, da fällt einem echt nichts mehr ein.

Und wie auf der verlinkten DVGW-Vorschrift schön zu lesen ist: Die Prüfung ist für Wohnwagen und Wohnmobile Pflicht. Punkt. Nur weil bei der Hauptuntersuchung ein Wohnwagen mit Gasanlage ohne Gasprüfung nicht durchfällt heißt das nicht dass keine Gasprüfung vorgeschrieben ist. Da die im Wohnwagen im Fahrbetrieb nicht genutzt wird und damit für die Verkehrssicherheit keine Rolle spielt gibt es die HU-Plakette trotzdem.

Wieso wird die Gasanlage im WoWa während der Fahrt nicht genutzt?

Kühlschrank und Heizung hat man doch bei Bedarf in Betrieb......

Es geht auch nur um die Gasprufung im Zusammenhang mit der HU

wer beim GAS schlampert... spielt mit seinem Leben !
Nicht nur die Campingplatz-Betreiber verlangen den Nachweis der Gasprüfung... auch die Versicherung...
nicht zu vergessen, daß alle Weil neue Bestimmungen hinzukommen... also neue WW nur mit 30 mbar Reglern
incl. Rückschlagsicherung ausgestattet sein müssen..... und die ALTEN auch incl. alte Schläuche getauscht werden müssen ! Wenn das der Gasspezi von Dir verlangt... macht derselbe seine Sache gut ... dann kannst mit
ordentlichen Reifen und funktionierenden Auflaufbremsen beruhigt zum TÜV fahren.. der schaut dann nach dem GAS,
wenn da was selbst gebastelt wurde... und die gelbe Plakette sieht er ja, deshalb wird da kein Büchlein benötigt !
Während der Fahrt dürfen nur elektrisch betriebene Geräte ( 12 Volt ) laufen... Gas auf keinen Fall,
könnte sehr gefährlich werden, wenn Du da einen Feuerschweif hinterm Auto herziehst !
Gruss vom alten Camper

Schon wieder was Falsches als Weisheit und ohne jeden Beleg behauptet.

Gasgeräte dürfen auch während der Fahrt benutzt werden, wenn das Fahrzeug vor der Neuregelung 2006/7 erstmals zugelassen wurde. Ob das sehr klug ist, ist ein völlig anderes Thema. Eine Betriebsanleitung kann das einschränken (meine tut es nicht).

Und für alle gilt das, wenn eine Schlauchbruchsicherung nach Vorschrift eingebaut/nachgerüstet wurde (das ist nicht die billige, einfügbare Schlauchbruchsicherung). Also nur dort informieren, wo man der Antwort Glauben schenken kann. Zum Beispiel bei Fachfirmen oder durch Lesen der Norm selbst (findet man im Internet - natürlich).

Warum bei der HU ein Unterschied WoWa/WoMo gemacht wird, weiß ich nicht. Die Begründung weiter oben ist auf jeden Fall falsch, den gasbetriebene Geräte dürfen - abhängig vom Zulassungsjahr bzw. technischen Stand - sehr wohl in Fahrt betrieben werden.

Campingplatzbetreiber (manche) verlangen das häufig von den Dauercampern (weil ich keiner bin, hat das noch niemals jemanden interessiert). Dass Versicherungen das verlangen, ist mir neu. Wie ich aber schrieb, kann ich mir vorstellen (ich behaupte also nicht, es zu wissen), dass es im Brand-Schadensfall ohne Prüfung Ärger gibt. Mir ist kein solcher Fall bekannt. Entspräche aber der allgemeinen Vorgehensweise bei Versicherungsfällen, wenn Normungsvorschriften wie Überprüfungen nicht eingehalten werden und als Schadensbeitrag herangezogen werden können.

Was lernen wir aus diesen "Fach"-thread? Am Besten nichts.

Zitat:

@Hazet-Caddy schrieb am 4. Juli 2015 um 22:54:36 Uhr:


. . .
Während der Fahrt dürfen nur elektrisch betriebene Geräte ( 12 Volt ) laufen... Gas auf keinen Fall,
. . .

Lass mal lieber die Finger von der Tastatur weg, wer weiß was da sonst noch für ein Unsinn bei rauskommt.

situ hat es schon treffend und vor allem richtig beschrieben.

g

Zitat:

@Käptnblaubär schrieb am 5. Juli 2015 um 08:42:40 Uhr:



Zitat:

@Hazet-Caddy schrieb am 4. Juli 2015 um 22:54:36 Uhr:


. . .
Während der Fahrt dürfen nur elektrisch betriebene Geräte ( 12 Volt ) laufen... Gas auf keinen Fall,
. . .
Lass mal lieber die Finger von der Tastatur weg, wer weiß was da sonst noch für ein Unsinn bei rauskommt.

situ hat es schon treffend und vor allem richtig beschrieben.

Moin und danke euch beiden.

Ich wusste doch,
dass wieder ein "Fachmann" auf Grund meines Satzes aus dem Himmel fällt 😛

.

Hier stossen wie fast immer Meinungen aufeinander die falsch, oder richtig, oder gar nichts sein können. Vielleicht gibt es ja wie so oft „Regeln” die in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, oder sogar kommunal unterschiedlich ausgelegt werden.

Tatsache ist ich habe und hatte noch nie ein „gelbes Heftchen”, aber schon immer eine aktuelle Gasprüfung, keine Ahnung ob das jetzt richtig, oder falsch ist, es ist so und das entsprechende „Papperl” befindet sich gut sichtbar am Heck.

Gas würde ich jedenfalls, ob erlaubt, oder nicht erlaubt niemals während der Fahrt in einem Hänger benutzen, vielleicht weil ich schon mehrmals verunfallte Hänger gesehen habe von denen eigentlich nur noch Trümmer verstreut waren, der Typ war nicht mehr erkennbar, keine Ahnung wie das ausgesehen hätte wäre da auch noch Gas im Betrieb gewesen.

Aber wie immer, jeder nach seiner Fason ;-)

Zitat:

@campingfriend schrieb am 5. Juli 2015 um 09:22:34 Uhr:


g

Zitat:

@campingfriend schrieb am 5. Juli 2015 um 09:22:34 Uhr:



Zitat:

@Käptnblaubär schrieb am 5. Juli 2015 um 08:42:40 Uhr:


Lass mal lieber die Finger von der Tastatur weg, wer weiß was da sonst noch für ein Unsinn bei rauskommt.

situ hat es schon treffend und vor allem richtig beschrieben.

Moin und danke euch beiden.

Ich wusste doch,
dass wieder ein "Fachmann" auf Grund meines Satzes aus dem Himmel fällt 😛

.

++++

ich glaub, da führt Jemand Selbstgespräche... hab Du mal einen Brandschaden im WW... dann geht Meldung an die Versicherung ( sofern Du Versichert bist ... haften muss der Verursacher auch für Nachbar-Schäden )... das läuft dann folgendermaßen ab ... Die Versicherung schickt Dir einen

Gutachter, welcher sich den Brand-Schaden und die Dokumente anschaut... JA--- das gelbe Heftchen ist ein Dokument, also nicht Verschlammpern !

Kannst Du die GAS-Prüfungen nicht nachweisen.. bekommst keinen Cent von der Versicherung, weil

hier ein Eigenverschulden vorliegt .... im Gegenteil, Du must Dir grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen

und bei Personenschaden wirst zur Kasse gebeten, wennst GLÜCK hast , zeigt der Geschädigte Dich nicht an !!!

Also mach Dein Glücks-Spiel ruhig weiter, irgendwann holt Dich die Realität schon ein !

Deine Falschaussage, dass auf gar keinen Fall während der Fahrt Gasgeräte betrieben werden dürfen, bleibt - ohne Präzisierung - weiterhin falsch. Auch die Versicherung hat nichts dagegen ( auch nicht im Schadensfall), wenn die Voraussetzungen für den zulässigen Gasbetrieb gegeben waren.

Ist das mit der Leistungsverweigerung nur eine Vermutung deinerseits oder kannst du das belegen? Üblicherweise muss es einen Schadenzusammenhang geben, wenn Leistungen verweigert werden (der Brand muss also durch einen Fehler in der Gasanlage entstanden sein, den eine Gasprüfung - zumindest möglicherweise - entdeckt hätte). Das wäre dann auch ohne Jurastudium als logisch zu verstehen.

Zitat:

@Hazet-Caddy schrieb am 5. Juli 2015 um 17:59:12 Uhr:



Zitat:

@campingfriend schrieb am 5. Juli 2015 um 09:22:34 Uhr:


g

Zitat:

@Hazet-Caddy schrieb am 5. Juli 2015 um 17:59:12 Uhr:



Zitat:

@campingfriend schrieb am 5. Juli 2015 um 09:22:34 Uhr:


Moin und danke euch beiden.

Ich wusste doch,
dass wieder ein "Fachmann" auf Grund meines Satzes aus dem Himmel fällt 😛

.

++++
ich glaub, da führt Jemand Selbstgespräche... hab Du mal einen Brandschaden im WW... dann geht Meldung an die Versicherung ( sofern Du Versichert bist ... haften muss der Verursacher auch für Nachbar-Schäden )... das läuft dann folgendermaßen ab ... Die Versicherung schickt Dir einen
Gutachter, welcher sich den Brand-Schaden und die Dokumente anschaut... JA--- das gelbe Heftchen ist ein Dokument, also nicht Verschlammpern !
Kannst Du die GAS-Prüfungen nicht nachweisen.. bekommst keinen Cent von der Versicherung, weil
hier ein Eigenverschulden vorliegt .... im Gegenteil, Du must Dir grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen
und bei Personenschaden wirst zur Kasse gebeten, wennst GLÜCK hast , zeigt der Geschädigte Dich nicht an !!!
Also mach Dein Glücks-Spiel ruhig weiter, irgendwann holt Dich die Realität schon ein !

😕😕

Ist mir was entgangen?

Habe ich irgendwie oder irgendwo etwas geschrieben was gegen das o. g. Posting spricht?

Es geht ja immer noch, auch wenn du das anscheinend irgendwie verdrängen möchtest,
darum, ob die Gasprüfung für die HU von WoWa sein muss ist.
Und du hast sicherlich immer schön das gelbe Heftlein dabei 😉
Evtl. kannst du mit deinen "fachmännischen Aussagen" etwas dazu beitragen ohne wieder abzudriften. 🙂

ach, noch was zu deiner kompetenten Aussage:
bei Personenschaden muss mich der Geschädigte nicht anzeigen, das automatisch der Staatsanwalt

.

Wer so primitive Foren-Rhetorik wie "da führt jemand Selbstgespräche" verwendet, muss nicht auf inhaltsschwere Argumentation geprüft werden.

ob Ihr wollt oder nicht... lernt mal zu unterscheiden, was z.B. öffentlicher Straßenverkehr und Privatgelände ist...
( Campingplatz ).. im öffentlichen Straßenverkehr bekommst automatisch bei Fehlverhalten Dein
Strafmandat.. Punkte... und bei Personenschaden auch ein Verfahren angehängt !
Ganz anders ist das auf einem Privatgelände... da könnte man auch besoffen Rad fahren, solange der Pächter ( oder Eigentümer ) nichts dagegen hat !
Bitte seid nicht so naiv... zu glauben, daß die Versicherung im Schadensfalle gerne zahlt, vor allem, wenn diese einen
Gutachter dazu bestellt hat... es geht dann u.Umständen um grössere Summen, da werden Lücken gesucht... und
sei es nur, um die Schadens-Summe zu reduzieren, welche auf Grund fehlender Unterlagen in der eigenen Beweispflicht liegen !
krasses Beispiel: Auto ohne TÜV ( abgelaufen z.B... einfach nur übersehen, ist mir auch passiert, war ein Leasing-Fahrzeug, diese haben immer nur 1 Jahr TÜV, bis es umgemeldet wird ! )

Zitat:

@Hazet-Caddy schrieb am 6. Juli 2015 um 12:09:19 Uhr:


ob Ihr wollt oder nicht... lernt mal zu unterscheiden, was z.B. öffentlicher Straßenverkehr und Privatgelände ist...
( Campingplatz ).. im öffentlichen Straßenverkehr bekommst automatisch bei Fehlverhalten Dein
Strafmandat.. Punkte... und bei Personenschaden auch ein Verfahren angehängt !
Ganz anders ist das auf einem Privatgelände... da könnte man auch besoffen Rad fahren, solange der Pächter ( oder Eigentümer ) nichts dagegen hat !
Bitte seid nicht so naiv... zu glauben, daß die Versicherung im Schadensfalle gerne zahlt, vor allem, wenn diese einen
Gutachter dazu bestellt hat... es geht dann u.Umständen um grössere Summen, da werden Lücken gesucht... und
sei es nur, um die Schadens-Summe zu reduzieren, welche auf Grund fehlender Unterlagen in der eigenen Beweispflicht liegen !
krasses Beispiel: Auto ohne TÜV ( abgelaufen z.B... einfach nur übersehen, ist mir auch passiert, war ein Leasing-Fahrzeug, diese haben immer nur 1 Jahr TÜV, bis es umgemeldet wird ! )

Na ja

- wieder einiges thematisch und sachlich total daneben 😠

Zitat:

@Hazet-Caddy schrieb am 6. Juli 2015 um 12:09:19 Uhr:


ob Ihr wollt oder nicht... lernt mal zu unterscheiden, was z.B. öffentlicher Straßenverkehr und Privatgelände ist...

Blabla ?.... blabla ?????? blabla ???????

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