Gasanlagenprüfung für HU
Hallo zusammen!
Ich habe 2004 mein Fahrzeug mit einer Autogas-Anlage nachrüsten lassen. Seit 2006 besteht ja die Pflicht zu einer Gasanlagenprüfung (GAP) im Rahmen der HU. Nun steht bei mir wieder die HU an und so kocht das Thema bei mir wieder hoch.
Bei meinem Fahrzeug wurde seit Einbau der Anlage 2004 noch nie eine GAP durchgeführt. Ich habe extra noch mal alles durchgesucht. Durch die HU bin ich aber immer ohne Probleme gekommen.
Ist es vielleicht möglich, dass die GAP erst für Fahrzeuge mit Einbau der Gas-Anlage ab 2006 vorgeschrieben ist?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von duerrkfz
Doch. Der Kunde spart dabei.
Nämlich die TÜV-Gebühr für die Eintragung nach dem Einbau. Das macht die Einbauwerkstatt, wenn sie GSP-berechtigt ist, gleich mit. Wie schon gesagt: Das Fahrzeug muß genau dem beschriebenen entsprechen.
Der Kunder spart nichts, denn die Werkstatt hat die TÜV-Kosten mit kalkuliert, sie werden nicht einzeln berechnet.
Der Kunde bekommt den Endpreis und da muss alles enthalten sein.
Nachteil für den Kunden ist eventeuell, daß erst bei einer Hu Einbaumängel festgestellt werden, wenn in Eigenregie nach § 115 , abgenommen wurde.
(Aber was schreib ich denn, alle Einbauten sind perfekt 🙂 )
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von duerrkfz
Doch. Der Kunde spart dabei.
Nämlich die TÜV-Gebühr für die Eintragung nach dem Einbau. Das macht die Einbauwerkstatt, wenn sie GSP-berechtigt ist, gleich mit. Wie schon gesagt: Das Fahrzeug muß genau dem beschriebenen entsprechen.
Der Kunder spart nichts, denn die Werkstatt hat die TÜV-Kosten mit kalkuliert, sie werden nicht einzeln berechnet.
Der Kunde bekommt den Endpreis und da muss alles enthalten sein.
Nachteil für den Kunden ist eventeuell, daß erst bei einer Hu Einbaumängel festgestellt werden, wenn in Eigenregie nach § 115 , abgenommen wurde.
(Aber was schreib ich denn, alle Einbauten sind perfekt 🙂 )
Zitat:
Original geschrieben von ICOMworker
Der Kunder spart nichts, denn die Werkstatt hat die TÜV-Kosten mit kalkuliert, sie werden nicht einzeln berechnet.
Der Kunde bekommt den Endpreis und da muss alles enthalten sein.Nachteil für den Kunden ist eventuell, daß erst bei einer Hu Einbaumängel festgestellt werden, wenn in Eigenregie nach § 115 , abgenommen wurde.
(Aber was schreib ich denn, alle Einbauten sind perfekt 🙂 )
Bestätigt: R 115 ist der Schuß in den Ofen.
Danke, ICOMworker, für den Super-Brüller des Jahres!: ..."alle Einbauten sind perfekt." 😉 😁 😁
MfG Walter
Moin,
lasse Anfang April meine Auto umrüsten, Abgasgutachten, GSP und TüV sind mit bei. Frage wär nun ob bei der normalen HU die bei mir im Juni wär noch irgendwas ansteht bezüglich LPG Anlage?
Normalerweise darf die Abnahme bzw. GSP nicht älter als 3 Monate sein bei HU; Würde also in Deinem Fall passen.
So ist es zumindest hier in BW.
Ähnliche Themen
hier in BW bis zu 12 Monaten laut TüV Prüfer, der sich extra die Zeit genommen hat, um das zu recherchieren im September letzten Jahres
es sind überall 12 Monate. Wenn die HU max 12 Monate nach Einbau der Gasanlage fällig ist, wird die GSP (Gassystemeinbauprüfung) als GAP (Gasanlagenprüfung) anerkannt.
Zitat:
Original geschrieben von jphoerth
hier in BW bis zu 12 Monaten laut TüV Prüfer, der sich extra die Zeit genommen hat, um das zu recherchieren im September letzten Jahres
Ich lese immer wieder 25 Euro für die GAP
Ich zahle zum zweiten Male nur 20 für die GAP.
Sind da Preise differenziert irgendwie? DEKRA TÜV oder so?
Ich war nun zum zweiten Mal beim TÜV Süd.
Erst letzte Woche habe ich neue TÜV abgeholt.
Die Prüfung mit der Sonde ist funny, wie er mit dem RüsselSonde dahin und dorthin hinhält.
Ich habe eben mal nachgeschaut, da ich gerade vor 4 Wochen beim TÜV war. Mir wurden ebenfalls nur 20 € für die GAP berechnet. Allerdings ist dies der Netto Betrag. Macht man beim TÜV(-Süd) HU, AU und GAP zusammen, kostet das Brutto 104 €.
Die Gasprüfung ging bei mir ebenfalls recht schnell. Ich war auf jeden Fall froh dass auch nach über 100tkm Gasbetrieb keinerlei Mängel festgestellt wurden...🙂