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Gasanlagenprüfung für HU

Themenstarteram 17. März 2012 um 7:44

Hallo zusammen!

Ich habe 2004 mein Fahrzeug mit einer Autogas-Anlage nachrüsten lassen. Seit 2006 besteht ja die Pflicht zu einer Gasanlagenprüfung (GAP) im Rahmen der HU. Nun steht bei mir wieder die HU an und so kocht das Thema bei mir wieder hoch.

Bei meinem Fahrzeug wurde seit Einbau der Anlage 2004 noch nie eine GAP durchgeführt. Ich habe extra noch mal alles durchgesucht. Durch die HU bin ich aber immer ohne Probleme gekommen.

Ist es vielleicht möglich, dass die GAP erst für Fahrzeuge mit Einbau der Gas-Anlage ab 2006 vorgeschrieben ist?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von duerrkfz

Doch. Der Kunde spart dabei.

Nämlich die TÜV-Gebühr für die Eintragung nach dem Einbau. Das macht die Einbauwerkstatt, wenn sie GSP-berechtigt ist, gleich mit. Wie schon gesagt: Das Fahrzeug muß genau dem beschriebenen entsprechen.

Der Kunder spart nichts, denn die Werkstatt hat die TÜV-Kosten mit kalkuliert, sie werden nicht einzeln berechnet.

Der Kunde bekommt den Endpreis und da muss alles enthalten sein.

Nachteil für den Kunden ist eventeuell, daß erst bei einer Hu Einbaumängel festgestellt werden, wenn in Eigenregie nach § 115 , abgenommen wurde.

(Aber was schreib ich denn, alle Einbauten sind perfekt :) )

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Zitat:

Original geschrieben von karl-ranseier

Hallo zusammen!

Ich habe 2004 mein Fahrzeug mit einer Autogas-Anlage nachrüsten lassen. Seit 2006 besteht ja die Pflicht zu einer Gasanlagenprüfung (GAP) im Rahmen der HU. Nun steht bei mir wieder die HU an und so kocht das Thema bei mir wieder hoch.

Bei meinem Fahrzeug wurde seit Einbau der Anlage 2004 noch nie eine GAP durchgeführt. Ich habe extra noch mal alles durchgesucht. Durch die HU bin ich aber immer ohne Probleme gekommen.

Ist es vielleicht möglich, dass die GAP erst für Fahrzeuge mit Einbau der Gas-Anlage ab 2006 vorgeschrieben ist?

Danke!

Die braucht jedes Fahrzeug mit Gasanlage!!!

Wenn die Anlage jedoch so eingebaut ist, das man sie nicht so einfach erkennen kann, dann ist es möglich das der Tüv sie übersieht.

Zitat:

Original geschrieben von Kater Mo

 

Wenn die Anlage jedoch so eingebaut ist, das man sie nicht so einfach erkennen kann, dann ist es möglich das der Tüv sie übersieht.

Naja , auch ein TüV Prüfer sollte mal in die Fahrzeugpapiere schauen ;)

Themenstarteram 17. März 2012 um 8:28

Also die Gas-Anlage ist als solche gut im Motorraum zu erkennen. Auch in den Papieren steht alles drin.

Aber vielleicht lag es ja daran, dass die letzten Hauptuntersuchungen von der KÜS gemacht wurden sind. Da wurde auch der ein oder anderen sicherheitsrelevanten Defekt "übersehen".

Aber was soll's. Lass ich die GAP dann jetzt halt mit machen.

Zitat:

Original geschrieben von karl-ranseier

Also die Gas-Anlage ist als solche gut im Motorraum zu erkennen. Auch in den Papieren steht alles drin.

Aber vielleicht lag es ja daran, dass die letzten Hauptuntersuchungen von der KÜS gemacht wurden sind. Da wurde auch der ein oder anderen sicherheitsrelevanten Defekt "übersehen".

Aber was soll's. Lass ich die GAP dann jetzt halt mit machen.

Morgen...!

Dann kannst du dich freuen bei jeder HU ca. 25 € gespart zu haben!!!:)

Richtig, dann lässt du es jetzt machen;)

MfG André

Ich lasse das beim Umrüster machen.

Der kann dann gleich mal auslesen, ob alles in Ordnung ist.

 

lg Rüdiger:-)

Kann (und darf) diesen Test eigentlich jeder durchführen, der HU macht, oder muß man dann zu speziellen Prüfstellen?

am 19. März 2012 um 8:45

Hallo

 

Die GAP macht der HU Prüfer gleich mit, eigentlich können das alle.

 

Ansonsten kann das auch jeder Gasumrüster machen.

 

 

Normalerweise bekommst Du ohne gültige GAP keine HU Plakette ... 

 

 

Gruß Ronny 

am 19. März 2012 um 9:30

Mal eine Frage an die Fachleute:

Wa bewirkt eigentlich das Vorliegen der Bescheinigung, daß die Anlage der EU R-115 (Typprüfung)entspricht? Prins z.B. wirbt damit. Irgendwo las ich, daß damit eine weitere Typprüfung nach Einbau überflüssig ist. Falls nicht, wozu gibt es dann die R-115?

MfG Walter

Zitat:

Original geschrieben von Walter4

Mal eine Frage an die Fachleute:

Wa bewirkt eigentlich das Vorliegen der Bescheinigung, daß die Anlage der EU R-115 (Typprüfung)entspricht? Prins z.B. wirbt damit. Irgendwo las ich, daß damit eine weitere Typprüfung nach Einbau überflüssig ist. Falls nicht, wozu gibt es dann die R-115?

MfG Walter

Grundsätzlich kommt es auf das Fahrzeug an, sodaß eine R-115er Anlage bei Fahrzeugabweichungen dennoch einer TÜV- Abnahme nach § 21/19 bedarf.

Entspricht die 115er Anlage exakt dem Fahrzeug, ist das Fahrzeug vermutlich in Eigenregie von der Umbaufirma abgenommen worden, wenn eine Zertifizierung GAP und GSP vorhanden.

Andernfalls durch einen Berechtigten.

In allen Fällen schließt dies eine wiederkehrende GAP-Prüfung nicht aus, die wie bereits oben erwähnt von einer Umrüstfirma als auch vom TÜV vorgenommen werden kann.

Es spielt also keine Rolle nach welcher Typgenehmigung die Anlage verbaut wurde.

im vergangenen November war ich mit eingebauter Gasanlage wegen der generellen Hauptuntersuchung beim Tüv. Der Prüfer hat sich zwar mit der Anlage beschäftigt (Kontrolle des Tanks auf ordentliche Befestigung, Messsonder zur Dichtigkeitsprüfung, etc.), aber berechnet wurde mir das nicht.

Ich war letzten Dezember bei der HU ich war erschrocken wie schnell die GAP geht. Mit dem Gaspruefer vom Tank hinten bis vor zum Motorraum die Leitung abgelaufen das wars. Keine 2 Minuten ist das so normal ?

Zitat:

Original geschrieben von joerg78

Ich war letzten Dezember bei der HU ich war erschrocken wie schnell die GAP geht. Mit dem Gaspruefer vom Tank hinten bis vor zum Motorraum die Leitung abgelaufen das wars. Keine 2 Minuten ist das so normal ?

Ja,ging bei meiner HU auch recht zügig.

Die GAP war beim TÜV erstaunlicherweise günstiger als bei meinem Umrüster.

am 19. März 2012 um 14:00

@ICOMworker

Deine Antwort bestätigt, was ich mir schon gedacht habe: Die R-115 Bescheinigung erspart dem Kunden mitnichten irgendwas, weder Prüfungen noch deren Gebühren. Fazit: Aus Kundensicht also ein Schuß in den Ofen. ;)

Korrigier mich, wenn ich falsch liege...

MfG Walter

Doch. Der Kunde spart dabei.

Nämlich die TÜV-Gebühr für die Eintragung nach dem Einbau. Das macht die Einbauwerkstatt, wenn sie GSP-berechtigt ist, gleich mit. Wie schon gesagt: Das Fahrzeug muß genau dem beschriebenen entsprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Walter4

@ICOMworker

Deine Antwort bestätigt, was ich mir schon gedacht habe: Die R-115 Bescheinigung erspart dem Kunden mitnichten irgendwas, weder Prüfungen noch deren Gebühren. Fazit: Aus Kundensicht also ein Schuß in den Ofen. ;)

Korrigier mich, wenn ich falsch liege...

MfG Walter

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