gasanlage kaputt,nicht eingetragen kein Tüv was tun??
Hallo bin neu hier,und habe seit heute auch ein mega großes Problem,deshalb hab ich mich hier angemeldet und hoffe das man mir helfen kann....
Ich habe diesen Monat Tüv habe ne Gasanlage aber die fahre ich schon fast 7 monate nicht mehr weil diese kaputt ist ich fahre nur auf Benzin..Nun sagten die mir in der Werkstadt das ich kein Tüv bekomme weil die Gasanlage in Fahrzeugschein garnicht eingetragen wäre,das wußte ich ja nciht...Ich hab das auto vor 2 jahren beim händler gekauft und der hatte auch neu Tüv..Was kann ich nun machen??Die werkstadt wo das Auto jetzt steht meinte ich sollte die ausbauen sind aber Kosten für mich ca 400 euro wollen die..Ich werde das aber erstmal versuchen das der Händler mir die Anlage auszubaut und vorallen Dingen fragen wieso das nicht eingetragen ist??
bin echt hilflos da auch der Fahrzeugbrief wo ich das nachgucken könnte wer den Tüv damals abnahm der liegt auf der Autobank weil ich das Auto noch 4 jahre abzahlen muß,und ich kein Einblick auf den brief jetzt habe...Nur im Kaufvertrag da steht drin das das Auto eine Gasanlage hat also das ich das Auto vor 2 jahren mit der gasanlage kaufte..wiegesagt ich hab diesen Monat Tüv und ich weiß echt nicht weiter
Was kann ich da machen?
WÄre um einen Rat sehr dankbar..
Mfg Nicole
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von sonnenblume71
nein in dem sinne nicht,waren mal bremsen und so kaputt das ja,und die gasanlage war auch schon oft kaputt da war ich ja in dem autohaus gewesen aber da stand ja der tüv auch nicht anZitat:
Original geschrieben von FabJo
Mal eine diskrete Frage, hast du in den zwei Jahren mal eine Wartung oder Inspektion machen lassen!!?? 😁
Ohje, in deinem Alter sollte man doch eigentlich wissen was man tut, oder?
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tachpostmann
Der Wagen ist min 11 Jahre alt, wahrscheinlich älter.Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
http://www.auto-data.net/de/?f=showCar&car_id=16333Was meist Du was man da noch beim Verkauf wieder raus holen könnte ???
ok das is nen argument, aber grad bei solche alten karren,wenn man sie noch nen bischen fahren will,sollte man diese minimum sachen machen lassen
Zitat:
Original geschrieben von tachpostmann
Der Wagen ist min 11 Jahre alt, wahrscheinlich älter.Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
aber zumindest das minimum,wie ölwechsel, kerzenwechsel und was sonst so dazugehört sollt man regelmäßig machen (lassen) alleine schon um durch das nicht durchführen keine größeren schäden heraufzubeschwören, die dann wohl locker das 3 fache kosten können.geht ja auch um den werterhalt, meist will man so einen wagen ja auch länger fahren, und selbst wenn nich,dann will amn ja später gutes geld wieder für bekommen wenn man ihn wieder verkauft
www.auto-data.net/de/?f=showCar&car_id=16333Was meist Du was man da noch beim Verkauf wieder raus holen könnte ???
Naja, so wie der oder die TE hier schreibt läuft das Auto auf Pump.
Da wird es wohl noch einige Monate oder Jahre laufen müssen bis es abbezahlt ist.
Danach ist es reif für die Presse.
Ja , aber das nütz Dir nix wenn Dir das Geld fehlen würde.
Also wird nur das gemacht was Unbedingt nötig ist.Kenne da einige die das nicht anders handhaben.Wäre zwar nicht das meine , aber so was soll es geben.
ok
btt
1. te lass dir ne kopie des fz briefes schicken,schau was da drinne steht,
2.lass prüfen welchen defekt die anlage hat,evtl is das für schmales geld hinzubekommen, wenn nich, anlage ausbauen lassen
denn darüber wurde ja hier gar nix gesagt,( oder is einfach nur der gastank leer und die anlage läuft deshalb nich???) 😁😁
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Moin zusammen,
hier gibt es für kleines Geld eine Rechtsaukunft:
http://www.frag-einen-anwalt.de/default.asp?rechtcheck=2
Ich selber würde hier nicht nach der Gewähleistung fragen, sondern im Vertragsrecht schauen!!
Da Verjähren Ansprüche erst nach 30 Jahren wenn nicht auf 2 Jahre bergrenzt wurde (und da denkt nie einer dran).Also Vertragserfüllung nach BGB
Auch wenn der ein oder die andere jetzt den Kopf schütteln mag, ich habe das schon einige male erfolgreich verwendet.
Vertragsgegenstand ist doch wohl ein zulassungsfähiges KFZ ohne erloschene Betriebserlaubnis
( sonst müste das ja drin stehen im Vertrag!!)und wenn das ist ist wie geschildert schuldet der Händler genau diese Lieferung.
Denn eine Zulassung wurde hier ja wohl erschlichen, denn ohne Tüvprüfung und gültigen Eintrag in die Fahrzeugpapier (ausnahme ECE115 bei denen erfolgt direkt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere ohne Vorstellung bei TÜV oder DEKRA.) ist die Betriebserlaubnis erloschen und der Wagen kann nicht zugelassen werden.
Ich würde mich für das zur Verfügung gestellte "Leihfahrzeug" bedanken und auf die Vertagserfüllung hinweisen.
Gruß
Michael
P.S .keine Rechtsberatung, sondern nur meine unwesentliche, revidierbare, unverbindliche, subjektive und sehr wahrscheinlich falsche Meinung
Auch ich würde erst mal bei der Bank anrufen. Es reicht eigentlich sogar aus, wenn die einen Blick auf den Brief werfen und sagen, ob da "Benzin" oder halt "Benzin/Flüssiggas" steht. Weitere Angaben der Gasanlage stehen eh nicht im Brief.
Und wenn da was von Flüssiggas steht und bei der Zulassung vom Amt vergessen wurde, das im Schein einzutragen (was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann), dann wird man den Brief nicht brauchen. Der liegt dem Amt in Kopie vor und da wird dann eh nichts geändert. Den braucht man nur, wenn die Anlage komplett eingetragen werden soll.
Was die Inspektion der Gasanlage betrifft: Leute, wer sagt Euch eigentlich, dass die zwischenzeitlich überhaupt fällig war?
Aber wie schon geschrieben wurde: Entweder ausbauen oder reparieren lassen. Ist halt die Frage, was günstiger ist.
Zitat:
Original geschrieben von FoFo1-Fahrer
Und wenn da was von Flüssiggas steht und bei der Zulassung vom Amt vergessen wurde, das im Schein einzutragen (was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann), dann wird man den Brief nicht brauchen. Der liegt dem Amt in Kopie vor und da wird dann eh nichts geändert. Den braucht man nur, wenn die Anlage komplett eingetragen werden soll.
Nix für ungut, aber ich habe noch nie gesehen, das die Zulassungsstelle (das von dir genannte Amt???) eine Kopie des Briefes macht.
Die benötigten Daten werden in eine "Maske" eingetragen und fertig. Nix mehr mit: kopieren, lochen und abheften..... 😉
Sorry für OT
Bei unserem Landratsamt werden alle vorgelegten Belege eingescannt.
Eben, nicht nur bei Euch, sondern in allen Ämtern, die ich hier in der Umgebung kenne. (Warum bekommt man es eigentlich nicht auf die Reihe, diese Ämter deutschlandweit gleich zu benennen?)
Eine Papier-Kopie, die in einer Akte im Wandschrank liegt, meinte ich damit auch nicht. Die Zeiten sind vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
nicht destotrotz,
wer fährt 7 monate auf teuren sprit und lässt die gasanlage obwohl evtl noch gewährleistung oder garantie besteht nich reparieren??und lässt 2 jahre keine wartung machen??
Ich habe bei meinen Autos noch nie eine "Wartung machen" lassen. Wenn ich eine Werkstatt benötige, dann bekommmt die einen konkreten Auftrag. Wartungsarbeiten führe ich seit 27 Jahren selbst durch.
Dumme Anmachen helfen hier nicht weiter.
Schade eigentlich, von der TE hört man gar nix mehr.
Zitat:
Original geschrieben von tachpostmann
Schade eigentlich, von der TE hört man gar nix mehr.
Wundert dich das nach der Anmache hier?
Zitat:
Wundert dich das nach der Anmache hier?
Genau! Die TE hat mich angerufen, ich gab ihr einpaar Tips, das Problem hat sich nun gelöst, der Verkäufer nimmt den Wagen zurück!🙂
Aber gewundert hab ich mich schon, denn wer fährt denn schon sein Gasauto auf Benzin!😕
Also war die Anlage beim Verkauf nicht Eingetragen ; Gut dann Wissen wir nun mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Gascharly
Aber gewundert hab ich mich schon, denn wer fährt denn schon sein Gasauto auf Benzin!😕
Es gab 2007 auch einen Kunden, der seine ICOM komplett bezahlt hat, obwohl weder ein Abgasgutachten vorhanden war noch der Motor ohne Stottern lief. Heute ist dieser Kunde auch schlauer....