Gasanlage 5o und 3o mBar
Ich hab mal ne Frage
Ich hab ein Ford Womo (BJ 1979) mit 5omBar Gasanlage mit Kocher, Boiler, Heizung, 2Lampen und Kühlschrank.
Jetzt geht mir nur die (ohnehin) defekte Standheizung, die relativ "weit" in den innenraum ragt auf den Zeiger, ich würd die gerne ausbauen und durch eine Heizung die unter der Sitzbank verschwindet ersetzten.
Da ich aber keine Lust mehr auch gebrauchten EBAY-Schrott habe habe ich mich informiert und würde mir gerne eine neue heizung kaufen, jedoch gibt es diese nur mit 3omBar.
Jetzt zur Frage:
Ich hab im gesamten WoMo 5ombar, darf ich dann für die Heizung eine Druckminderer 5omBar auf 3omBar (gibts sogar mit Zulassung) verbauen oder muss ich eine separate Flasche mit separatem Durckminderer und extra Leitugnen verwenden?
Hab ja eh platz für 2 Flaschen nur das Verlegen der Leitung ist nicht ganz einfach wegen dem Platz.
Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht? Wie sieht das Gastüv-Technisch aus?
Der Tüv miente nur: HMMMMMMZZ... bauen ses ma ein und dann sehn ma ma weida, ich schau mir dann an wies aussieht, wenns dann nich iss dann müssens halt aus oder umbaun, mehr kann ich ihnen da au nich sachen....
20 Antworten
@ martinde001,
Du hast es fast erfaßt.
Das Problem ist, dass die DIN En 1949 und das entsprechend geänderte DVGW Arbeitsblatt G607 erst seit 1.5.2005 in Deutschland bindent sind. Die meisten Gasprüfer und TÜV-Prüfer mit "Gaszulassung" ihre Berechtigung jedoch vorher erworben haben und in den letzten 1 1/2 Jahren noch keine Wiederholugsprüfung hatten und sich nicht um die neuesten Vorschriften gekümmert haben...
Ich habe meine Schulung und Sachkundeprüfung dieses Frühjahr gehabt. Und da hat uns der Ausbilder und Prüfer vom Verband (der wohl auch in den Normungsgremien mitarbeitet) noch beigebracht, dass der Zwischenregler nicht den gültigen Vorschriften entspricht und wir das auf unsere Kappe nehmen, wenn wir eine Anlage, die mit dem Zwischenregler ausgestattet ist, abnehmen.
@logo1,
bevor Du hier so rumschreist solltest u Dich erst mal mit dem Thema vertraut machen und verstehen, dass es verschiedenste Normen und Regeln gibt, nach denen Gasgeräte geprüft und zugelassen werden können und das eine Zulassung noch lange nicht heißt, dass man ein Gerät auch für alles einsetzten darf.
Zugegeben, die Situation bei dem 50 mBar / 30 mBar Zwischenregler ist verwirrend und wird durch die Werbung von Truma auch nicht einfacher.
Zitat:
Original geschrieben von emi b5
...dass der Zwischenregler nicht den gültigen Vorschriften entspricht und wir das auf unsere Kappe nehmen, wenn wir eine Anlage, die mit dem Zwischenregler ausgestattet ist, abnehmen...
Genau das ist das Problem, es gibt Prüfer die für Geld alles abstempeln und solche die alles was nicht 100% zulässig ist ablehnen. Das ganze nennt man Ermessensspielraum...
Mir persönlich sind diejenigen lieber die Vorsichtig und Verantwortungsvoll mit der Sicherheit und dem Leben ihrer Kunden umgehen....
Zitat:
Original geschrieben von Loeti
...
Wenn ich aber die Beiträge hier lese kann ich nur mit dem Kopf schütteln...
Boiler nach 30 Jahren neu etc. .....
Also wenn man keine Ahnung hat....
hallo
also a bisserl bornierter ginge es ja noch ...
zur sache:
hat denn ein boiler keinen wärmetauscher?
lg
g
Zitat:
Original geschrieben von Loeti
Mir persönlich sind diejenigen lieber die Vorsichtig und Verantwortungsvoll mit der Sicherheit und dem Leben ihrer Kunden umgehen....
Meine volle Zustimmung.
Bei mir mußten bei den letzten 15 Prüfungen auch drei Kunden hören: "Tut mir leid, so nicht..." Anschließend eine Beratung warum und weshalb, und was umgebaut werden muß. (War aber kein 50/30 Regler dabei, sondern sonstige "Basteleien", wovon eine eine rollende Zeitbombe war...
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Ich schreie nicht herum sondern Schreibe aus meinen Erfahrungen heraus.😁Ich hatte z.B. eine 0,5bar Primus Gasheizung, ein 50mbar Gaskocher und 50mbar Kühlschrank im Fahrzeug.Alles ordentlich zugelassen und eingetragen - und voralem GÜlTIG!Dann war Kühlscharnk defekt - Neuer Kühlschrank mit 30 mbar eingebaut mit direktem Anschluß eines Druckminderer von 50mbar auf 30mbar.Alles ordentlich eingetragen und abgenommen.Jetzt nachdem Kochfeld defekt auch die Heizung rausgeworfen und alles in 30mbar.Alles und jede Änderung wurde von Namhaftem und bekannten Fachbetrieb ausgeführt und eingetragen - von Leuten die auf dem laufenden sind.Und was bei mir eingetragen und abgenommen ist hat Gültigkeit. Sollte etwas danach schiefgehen, so würde ich den der die Abnahme gemacht hat entsprechend in Anspruch nehmen. So einfach ist dasÜbrigens, gearde Neulingen gegenüber die eben erst frisch ihre Prüfung gemacht haben begene ich lieber mit Vorsicht. Habe leider festgestellt das diese oft keine wirkliche Ahnung haben.Gruß Logo1😛Zitat:
@logo1,
bevor Du hier so rumschreist solltest u Dich erst mal mit dem Thema vertraut machen und verstehen, dass es verschiedenste Normen und Regeln gibt, nach denen Gasgeräte geprüft und zugelassen werden können und das eine Zulassung noch lange nicht heißt, dass man ein Gerät auch für alles einsetzten darf.
Zugegeben, die Situation bei dem 50 mBar / 30 mBar Zwischenregler ist verwirrend und wird durch die Werbung von Truma auch nicht einfacher.
Hab ich heute erfahren wie es auch geht:
Wenn man ein Fach für 2 Gasflaschen hat ist es erlaubt eine Gasflasche für das 5oMbar-System zu benutzen und eine für das 3oMbar-System, die Leitungen müssen nur eindeutig gekennzeichnet sein (z.b. farblich im gesammten Verlauf, es reicht auch wenn eine gekennzeichnet ist, und da die 2. ja eh neu rein muss ist das ja kein thema, Lackiert man die eben gelb und klebt 2ombar schildchen drauf).
Ebenfalls ist es erlaubt 2 Druckminderer an einen automatischen Umschalter anzuschliessen (mit entsprechenden Formstücken), allerdings funktioniert das nur wenn der Druckminderer HINTER der Umschaltung sitzt und nicht direkt jeweils auf der Flasche.