Garantie!
hallo,
gestern ist mir mein kadett cabrio auf der autobahn ausgegangen und als dann der adac da war sagte man mir, dass eine schraube am zahnriemen locker war und sich deswegen irgendws gelockert hätte bzw abgegangen wäre.
nun ist es so, dass ich das auto erst vor 3 monaten gekuft habe...also meine frage: ist der gebrauchtwagenhändler zu einer garatie verpflichtet? sprich habe ich eine chance, dass er die reparatur bezahlen muss?
danke u lg
20 Antworten
ja schon klar...ich auch nicht
mir hat halt nur jmd gesagt das gewerbliche autohändler verpflichtet sind garantien zu geben...
So etwas umfasst eh keine Garantie. Selbst wenn Du eine Garantie hättest, müsstest Du dem Verkäufer nachweisen, daß er für diese lockere Schraube veantwortlich ist. Das wird schwierig.
Außerdem, wo liegt jetzt das Problem? Ist der Motor hin? Ansonsten Schraube wieder festziehen und den ZR aufsetzen und weiterfahren.
Falsch!
Ein gewerblicher Händler unterliegt IMMER der Gewährleistungspflicht.
Achtung! Gewährleistung hat nichts mit Garantie zu tun denn Garantien sind IMMER freiwillige Leistungen!
In den ersten 6 Monaten lässt sich die Gewährleistungspflicht aber durchaus wie eine übliche Garantieleistung auslegen!
Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich auf die ersten 24 Monate nach Kauf, kann aber bei gebrauchten Gegenständen vertraglich auf 12 Monate reduziert werden.
Viele Händler versuchen sich dieser Pflicht zu entbinden über Formulierungen wie "gebraucht wie gesehen" oder "Bastlerfahrzeug" o.ä.
Diese Formulierungen haben vor Gericht aber keinen Bestand, es gibt für Händler die an Privatpersonen verkaufen KEINE Möglichhkeit sich aus der Gewährleistungspflicht zu winden!
Die Gewährleistung besagt dass der Händler für alle Mängel (nicht verschleissteile) zu haften hat die (bzw deren Ursache) bei Kauf bestanden. Während der ersten 6 Monate ist der Händler (!) in der Beweispflicht und muss dem Kunden das Gegenteil beweisen was in der Praxis selten möglich ist oder den Kostenrahmen (Gutachten) bei weitem sprengt.
Ab dem 7. Monat tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Gewährleistung zwar weiter, nun ist aber der Kunde in der Beweispflicht und muss nun dem Händler beweisen dass der Mangel ursächlich schon beim Kauf bestand. Wiederum eine meist unmögliche Anforderung.
Nimmt sich der Händler dessen dennoch an ist das in der regel rein freiwillige Kulanzleistung und keineswegs eine Verpflichtung die er zu erfüllen hat.
Denkt mal daran wenn ihr das nächste mal bei eurem Händler steht, egal ob es nun Autos, Kleidung oder technische Geräte sind.
Seltsame Fragenstellung:
Was genau , welche Schraube ist gelockert, bzw. abgegangen" am Zahnriemen. ?!
Und welches BJ und Motor ist verbaut.
Hatte ich mich auch schon gefragt.
Schraube? Kann doch nur die von der Nocke sein oder falls vorhanden von der Spannrolle.
da ich keine wirkliche ahnung von autos habe kann ich das leider nicht genügend beantworten! ist ein 1,6er motor Bj93
der typ vom adac sagte mir halt nur, dass eine schraube locker war und daurch irgendwas (habe vergesses was genau) abgegangen ist, wodurch der zahnriemen wohl nicht mehr funktionierte und eine reperatur um die 300-400 euro kosten würde.
deswegen hatte es mich interessiert, ob der händler dafür gradestehen muss
Adac... mehr als abschleppen können die nich...^^🙄
was steht denn auf dem pannenbericht drauf? jetzt sag nicht "motor prüfen"...
dann hätte er dir auch sagen können: "die kompressionswatte hat sich um die pleuel gewickelt, kostet 400€..."
kennst du keinen, der sich mit sowas auskennt?
doch doch, aber für den fall das es der händler hätte bezahlen müssen hätte ich es natürlich in ner werkstatt richten lassen...



