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Garagenversicherung

Hallo zusammen,

habe ein Fahrzeug was schon länger nicht angemeldet war ( ca .2 Jahre ) und nur mit 5-Tages Kennzeichen und Roter Nummer bewegt wird.

Gibt es eine Art "Garagenversicherung" die für Fälle wie Brand ,Hochwasser,etc. abschließbar ist ?

Wenn ja wer bietet das an ?Habe bei mehreren Unternehmen gefragt aber leider nur negative Antworten erhalten .

 

Danke

Gruß

21 Antworten

möglicherweise liessen sich die ueblichen TK risiken durch ein 2-monatiges saisonkennzeichen inkl TK und anschliessende 18 monate ruheversicherung absichern?

Moin,

 

eine sogenannte Garagenversicherung ist mir nicht bekannt.

 

Allerdings gibt es eine sogenannte Ruheversicherung (wenn ich mein KFZ abmelde und den Winter über in der Garage lasse, dann tritt in der z.B. TK Vers. eine sogenannte (beitragsfreie) Ruheversicherung ein.

Bis ich dann nächstes Jahr das KFZ wieder zulasse oder auch bei Saisonkennzeichen.

 

Ich frage mich da jetzt, ob das nicht evtl. auch was für eine Hausratversicherung ist. Hausratversicherungen decken ja je nach Tarif Hochwasserschäden oder Brandschäden ab. Eine Garage zählt zwar nicht als Wohnraum, aber dennoch ist es ja ein geschlossener Raum, wenn das Tor zu ist. Ebenso ist es möglich die Garage extra mit anzugeben, vorallem wenn sie sich außerhalb des Grundstücks befindet sollte man dies tun. Wenn sich die Garage auf dem Grundstück befindet und die Garage auch im Mietvertrag für die Wohnung und es keinen Extramietvertrag für die Garage gibt, sollte die Garage eigendlich mit darrüber abgedeckt sein. Ob dies jetzt nun nur für Gegenstände gilt oder ob darrüber auch ein abgemeldetes Fahrzeug mit versichert werden kann, müsste man ggf mit der Hausratversicherung abklären.

Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988

Ich frage mich da jetzt, ob das nicht evtl. auch was für eine Hausratversicherung ist. Hausratversicherungen decken ja je nach Tarif Hochwasserschäden oder Brandschäden ab. Eine Garage zählt zwar nicht als Wohnraum, aber dennoch ist es ja ein geschlossener Raum, wenn das Tor zu ist. Ebenso ist es möglich die Garage extra mit anzugeben, vorallem wenn sie sich außerhalb des Grundstücks befindet sollte man dies tun. Wenn sich die Garage auf dem Grundstück befindet und die Garage auch im Mietvertrag für die Wohnung und es keinen Extramietvertrag für die Garage gibt, sollte die Garage eigendlich mit darrüber abgedeckt sein.

KV = kannste vergessen, in der VHV (verbundene Hausratversicherung) sind ggf noch KFZ Zubehörteile (nichtmontierte Winterreifen, Werkzeug usw) in der Garage versichert, nicht aber das KFZ.

 

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

möglicherweise liessen sich die ueblichen TK risiken durch ein 2-monatiges saisonkennzeichen inkl TK und anschliessende 18 monate ruheversicherung absichern?

2 Monate Saisonkennzeichen + 18 Monate Ruiheversicherung = 20 Monate ??? :)

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

möglicherweise liessen sich die ueblichen TK risiken durch ein 2-monatiges saisonkennzeichen inkl TK und anschliessende 18 monate ruheversicherung absichern?

2 Monate Saisonkennzeichen + 18 Monate Ruiheversicherung = 20 Monate ??? :)

Tach,

so wie Harry999 das schreibt ist das möglich. Das Fahrzeug muss mit einem Saisonkennzeichen zwischen 2 und 11 Monaten zugelassen sein. Die Ruheversicherung beginnt mit Ende der Saison.

salve,

remarque

man muesste evtl. schauen, was billiger käme.

regelmaessig 2 monate zugelassen und 10 monate kostenlose ruheversicherung oder "normal" zulassen und nach einer zeit wieder abmelden + bis zu 18 monate ruheversicherung.

dabei ist natuerlich wichtig, ob die VS nach kurzzeittarif abrechnet und wie hoch der ausfaellt.

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

2 Monate Saisonkennzeichen + 18 Monate Ruiheversicherung = 20 Monate ??? :)

Tach,

so wie Harry999 das schreibt ist das möglich. Das Fahrzeug muss mit einem Saisonkennzeichen zwischen 2 und 11 Monaten zugelassen sein. Die Ruheversicherung beginnt mit Ende der Saison.

salve,

remarque

Das Jahr hat doch nur 12 Monate ! :) War eigentlich nett und lustig gemeint :)

Hmm, kann man überhaupt während der "Ruhephase" eines Saison KZ dieses KFZ mit einer roten (07er oder 06er?) bewegen? Wenn das nicht erlaubt ist bleibt dem TE nur das sporadische Anmelden und die Ruheversicherung. Allerdings wird hier dann wohl nach teurem Kurztarif abgerechnet werden.

Grüße

Steini

Hallo,

danke für eure Antworten.

Wollte das An-und Abmelden ersparen, dann muss ich mal gucken was ich mache.

Mit freundlichen Grüßen

finde ich ein interesantes thema. bei der 07er zulassung hab ich ja nur einen satz nummernschilder (zuminderst hier). somit kann und darf ja nur immer ein wagen mit nummernschildern auf öffentlichem grund stehen. was passiert den in diesem falle beu z.b. einem brand mit dem zwar (ich sag mal "zugelassenen) wagen der ohne nummernschilder in der garage steht? bzw macht es den einen unterschied ob der wagen jetzt nummernschilder hat oder nicht?

ist dem feuer egal ;)

du hast doch fuer jedes fahrzeug der 07er eine eigene police und somit ists versicherungstechnisch doch egal, ob da grade das kennzeichen dran war?

Hallo zusammen,

ich habe das gleiche Problem. Mein Käfer ist wird erst im März oder April wieder zugelassen und deswegen habe ich heute mit meiner Versicherung gesprochen. Es gibt also eine Garagenversicherung. Sie ist ähnlich der Teilkasko bei zugelassenen Fahrzeugen. Allerdings kann ich nicht sagen, ob eine künftige Zulassung Voraussetzung ist.

Einige Versicherer bieten analog zur klassischen Ruheversicherung auch eine Ruhekasko an.

Hier hilft nachfragen bei deinem Betreuer bzw. Makler.

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