Fußgängerquerung an Kreisstraße - wie?

Hallo,

auf Anregung aus dem Verkehrsplaner-Thread probier ich mal aus, inwieweit MT auch für solche Themen hilfreich sein kann. 🙂
Es geht um eine Fragestellung zur Verkehrsplanung in einer Gemeinde. Auf dem angehängten Bild ist in Blickrichtung eine Kreisstraße innerorts erkennbar. Dort, wo die Zahnarztpraxis markiert ist, wurde kürzlich ein Ärztehaus mit allem drum und dran hochgezogen. Entsprechend gibt es viel Fuß- und Fahrradverkehr, der die Kreisstraße überqueren möchte. Denn: auf der Seite des Ärztehauses gibt es, wie auf dem Foto zu sehen, keinen Gehsteig oder Fußweg, der Neubau besitzt ähnlich wie die andere Bebauung lediglich einen Parkplatz zur Straße hin.
Die Straße hat DTV rund 7500 Kfz/d, zusätzlich gibt es starken Verkehr aus den Einmündungen/Einfahrten (Gewerbe-/Einkaufsgebiet) sowie regelmäßig auf der Straße parkenden Lieferverkehr zum Gebäude unterhalb des Ärztehauses. Das erschwert das Überqueren.

Man kann natürlich drüber streiten, inwieweit so eine Bebauung Sinn macht oder ob man da nicht hätte vorher drüber nachdenken müssen. Ist aber nun so, jetzt kann man nur versuchen nachzubessern...

Weil es ja nur einseitig einen Gehsteig gibt, ist ein klassischer Zebrastreifen eigentlich nicht möglich. Ähnlich dürfte es mit einer Ampelanlage sein. Was macht man an so einer Stelle?

Verkehrssituation
21 Antworten

.. da haben ja wohl schon die Eigentümer nicht mitgedacht ... Grundstück ist nicht durchgeängige über die Gesamte Breite zu Fuß zu betrten, Eingrünung und abgesenkt.

https://maps.app.goo.gl/kkgkrF72nDJTXux99

... und Radfahrer sollten ja wohl in der Lage sein, Regelkonform den rechten/linken Arm auszustrecken. ... man muß es nur tun ... es funktioniert! ... evtl. führt man für weniger als 500m Tempo-30 ein.

Wessen Verantwortlichkeit soll das sein? Die Grundstücksgrenze geht ja scheinbar bis an den Asphalt.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 23. Oktober 2023 um 19:52:07 Uhr:


.. da haben ja wohl schon die Eigentümer nicht mitgedacht ... Grundstück ist nicht durchgeängige über die Gesamte Breite zu Fuß zu betrten, Eingrünung und abgesenkt.

Klar, der einzige barrierefreie Zugang ist über die Parkplatzein- und -ausfahrten. Der einzige dedizierte Fußgängerzugang ist eine 1 Meter Breite Treppe zur Straße. An sich kleine Planungsfehler, aber die sind halt schon nervig...

Zitat:

@zm01 schrieb am 23. Oktober 2023 um 20:24:07 Uhr:


Klar, der einzige barrierefreie Zugang ist über die Parkplatzein- und -ausfahrten. Der einzige dedizierte Fußgängerzugang ist eine 1 Meter Breite Treppe zur Straße. An sich kleine Planungsfehler, aber die sind halt schon nervig...

Läßt sich hier im Rahmen der Umgestaltung, bzw. Neueinrichtung der Querung der Kreisstraße nicht nachbessern?

Von der Straßenbreite kannst Du nichts wegnehmen - das sind gerade mal knapp über 6m.

Blöderweise gab es ja schone 300m weiter östlich schon beidseitig einen Gehweg. ... Warum hat man dann für die Folgebauten das nicht auch umgesetzt? Jetzt, den Grundstückseignern oder Kitern 1,5m bis 2m von der Grundstückstiefe wegnehmen wird sicher Berschwerden aus versch. Gründen der nachbarn bedeuten. Das wäre dann gegebenfalls wegfall von Gewerbestellfläche, mach die ach so tollen Kundenparpklätze zu nicht und sicher weiteres.

Vllt. sollte der Grundstückseigner über legen ob es eien Option für Ihn ist dort wo die Treppe ist, diese breiter zu machen und auch 2m nach hinten zu setzen - und dann mit der kommune erörtern ob es möglich ist dort einen Überweg oder gar Ampel zu installieren (Ampel steht dann auf dem Grundstück). Woe da gegebenenfalls rechtliche Hemnisse sind kann ich nicht abschätzen.

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... doer die jetzige Treppe ganz weg, dort Stellplätze schaffen und dafür eine der Einfahrten vebreitern und für Fußgänger sichern (Poller ect.)

Zitat:

@Astradruide schrieb am 24. Oktober 2023 um 19:28:30 Uhr:


Blöderweise gab es ja schone 300m weiter östlich schon beidseitig einen Gehweg. ... Warum hat man dann für die Folgebauten das nicht auch umgesetzt?

Berechtigte Fragen, kann ich nicht beantworten und vermute eher politische Unfähigkeit (das waren hier die schwarzen). Gehwege, die im Nichts enden, gibt es hier viele...

Zitat:

@Astradruide schrieb am 24. Oktober 2023 um 19:28:30 Uhr:


Von der Straßenbreite kannst Du nichts wegnehmen - das sind gerade mal knapp über 6m.

Mit der Nachbesserung dachte ich an die Treppe; mit ist erinnerlich, daß es Mindestbreiten hat, jedenfalls dann, wenn der Weg, und die Treppe gehört ja dazu (?), benutzungspflichtig sein soll.

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